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Locky und die Steuer

Started byPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
First post2016-03-19 13:07 +0100
Last post2016-03-19 19:06 +0100
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Contents

  Locky und die Steuer Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2016-03-19 13:07 +0100
    Re: Locky und die Steuer Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> - 2016-03-19 13:40 +0100
      Re: Locky und die Steuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2016-03-19 14:45 +0100
      Re: Locky und die Steuer Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2016-03-19 19:06 +0100

#247152 — Locky und die Steuer

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2016-03-19 13:07 +0100
SubjectLocky und die Steuer
Message-ID<dl4tobFt4npU1@mid.individual.net>
Hi,

das Thema ist ja schon ziemlich durchleuchtet, aber die Frage der 
Steuerabzugsfähigkeit bei Erpressung wie die von Locky oder auch bei 
Fällen wie:

http://www.heise.de/security/meldung/DDoS-Attacken-auf-Schweizer-Websites-3144854.html

stellt sich mir doch. Müsste in (D) ja auch vorkommen.

Gruß
Peter

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#247157

FromWalter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch>
Date2016-03-19 13:40 +0100
Message-ID<ncjh5m$aln$1@dont-email.me>
In reply to#247152
Am 19.03.2016 um 13:07 schrieb Peter Mc Donough:
> Hi,
> 
> das Thema ist ja schon ziemlich durchleuchtet, aber die Frage der 
> Steuerabzugsfähigkeit bei Erpressung wie die von Locky oder auch bei 
> Fällen wie:
> 
> http://www.heise.de/security/meldung/DDoS-Attacken-auf-Schweizer-Websites-3144854.html
> 
> stellt sich mir doch. Müsste in (D) ja auch vorkommen.

Du meinst bei Privaten? Bei Firmen ist der Abzug kein Problem.
Betriebsnotwendige Kosten sind immer abziehbar.

Oder könnte das vor Gericht als 'Unterstützung Krimineller'
betrachtet werden?


Gruss

Walter

-- 
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Es ist einfach nicht wahr, dass alle Kulturen gleichwertig sind!
Die political correctness ist darum ein grosses Unglück.
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#247165

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2016-03-19 14:45 +0100
Message-ID<bp378rejrhly$.14ntv3x2eq0fo$.dlg@40tude.net>
In reply to#247157
Am Sat, 19 Mar 2016 13:40:24 +0100 schrieb Walter Schmid:

> Am 19.03.2016 um 13:07 schrieb Peter Mc Donough:
>> Hi,
>> 
>> das Thema ist ja schon ziemlich durchleuchtet, aber die Frage der 
>> Steuerabzugsfähigkeit bei Erpressung wie die von Locky oder auch bei 
>> Fällen wie:
>> 
>> http://www.heise.de/security/meldung/DDoS-Attacken-auf-Schweizer-Websites-3144854.html
>> 
>> stellt sich mir doch. Müsste in (D) ja auch vorkommen.
> 
> Du meinst bei Privaten? Bei Firmen ist der Abzug kein Problem.
> Betriebsnotwendige Kosten sind immer abziehbar.
> 
> Oder könnte das vor Gericht als 'Unterstützung Krimineller'
> betrachtet werden?

Oder als Steuerhinterziehung - so einen Locky könnte man sich ja auch
selber basteln, dann überweist man sich seine 10.000 EUR auf sein schwarzes
Konto auf den Cayman Islands und setzt das alles von der Steuer ab.

Von daher denke ich nicht, daß solche Kosten abzugsfähig sind. Es dürfte
schon daran scheitern, daß die Locky-Gangster einem wohl kaum eine Quittung
ausstellen werden, die vor dem Finanzamt Bestand hat.

Bei Bestechungsgeldern im Ausland ging das allerdings in Deutschland
wirklich noch bis vor ein paar Jahren, die konnten Konzerne unter gewissen
Umständen absetzen. Geht aber heute auch nicht mehr.

Grüße,

Frank

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#247211

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2016-03-19 19:06 +0100
Message-ID<dl5ip3F41duU1@mid.individual.net>
In reply to#247157
Am 19.03.2016 um 13:40 schrieb Walter Schmid:
> Am 19.03.2016 um 13:07 schrieb Peter Mc Donough:
>>
>> das Thema ist ja schon ziemlich durchleuchtet, aber die Frage der
>> Steuerabzugsfähigkeit bei Erpressung wie die von Locky ...
>
> Du meinst bei Privaten? Bei Firmen ist der Abzug kein Problem.
> Betriebsnotwendige Kosten sind immer abziehbar.
>

z.B. Lehrer: Unterlagen verschlüsselt

natürlich könnte das Argument kommen: Mit Tafel und Kreide bestünde 
keine Gefahr und wer braucht schon Textverarbeitung?

Gruß
Peter

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