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Groups > ger.ct > #233411 > unrolled thread
| Started by | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| First post | 2015-12-14 00:00 +0100 |
| Last post | 2015-12-14 23:00 +0100 |
| Articles | 8 — 4 participants |
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Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2015-12-14 00:00 +0100
Re: Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 11:24 +0100
Re: Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2015-12-14 02:36 -0800
Re: Mundlos und Böhnhard Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 11:58 +0100
Re: Mundlos und Böhnhard Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2015-12-14 03:29 -0800
Re: Mundlos und Böhnhard Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 16:51 +0100
Re: Mundlos und Böhnhard Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> - 2015-12-14 13:38 +0100
Re: Mundlos und Böhnhard Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2015-12-14 23:00 +0100
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-12-14 00:00 +0100 |
| Subject | Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) |
| Message-ID | <ka9r6bt7tebhq4cdk2qrp45275vrpl7le7@4ax.com> |
Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb: >>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? >>> ... waren/sind keine Terroristen. >> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber >> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch >> in Zukunft nicht verurteilt werden). >Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen >bezeichnet werden. Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als widersinnig, das ist aber rechtlich so.
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
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| Date | 2015-12-14 11:24 +0100 |
| Message-ID | <dd7jniFu3trU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #233411 |
Am 14.12.2015 um 00:00 schrieb Martin Gerdes: > Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb: > >>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? > >>>> ... waren/sind keine Terroristen. > >>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber >>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch >>> in Zukunft nicht verurteilt werden). > >> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen >> bezeichnet werden. Ist das schon abschließend geklärt? Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung. > Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder > verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als > widersinnig, das ist aber rechtlich so. Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde Volksempfinden. Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht stellen kann. Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann. Gruß Peter
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| From | Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> |
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| Date | 2015-12-14 02:36 -0800 |
| Message-ID | <1219a72a-a14c-4aac-bd3b-8992bf99fd39@googlegroups.com> |
| In reply to | #233462 |
Peter Mc Donough tat kund: > Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die > Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde > Volksempfinden. Wobei mit "Kranke" Menschen gemeint sind, die deine Meinung nicht teilen? > Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht > stellen kann. Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach > deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann. Natürlich. Aber nicht in Ablebenheit. Leichen werden AFAIK nicht verurteilt.
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2015-12-14 11:58 +0100 |
| Subject | Re: Mundlos und Böhnhard |
| Message-ID | <dd7lm4F36vU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #233463 |
Am 14.12.2015 um 11:36 schrieb Lothar Frings: > Peter Mc Donough tat kund: > >> Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die >> Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde >> Volksempfinden. > > Wobei mit "Kranke" Menschen gemeint sind, > die deine Meinung nicht teilen? Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof. Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle. Ich bin aber durchaus lernwillig. Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden. Gruß Peter
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| From | Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> |
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| Date | 2015-12-14 03:29 -0800 |
| Subject | Re: Mundlos und Böhnhard |
| Message-ID | <8cd6434f-ba55-4c05-8389-6bf155dd948c@googlegroups.com> |
| In reply to | #233467 |
Peter Mc Donough tat kund: > > Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof. Verstehe ich nicht. Der hat sich doch einwandfrei an die damals geltenden Gesetze gehalten. > Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle. > Ich bin aber durchaus lernwillig. > Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden. Sorry, ich möchte keinen sinnlosen Megathread lostreten.
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
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| Date | 2015-12-14 16:51 +0100 |
| Subject | Re: Mundlos und Böhnhard |
| Message-ID | <dd86s1F4e20U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #233476 |
Am 14.12.2015 um 12:29 schrieb Lothar Frings: > Peter Mc Donough tat kund: > >> >> Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof. > > Verstehe ich nicht. Der hat sich doch einwandfrei > an die damals geltenden Gesetze gehalten. > >> Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle. >> Ich bin aber durchaus lernwillig. >> Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden. > > Sorry, ich möchte keinen sinnlosen Megathread lostreten. > Schade, du hast das Glatteis gesehen;-) Gruß Peter
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> |
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| Date | 2015-12-14 13:38 +0100 |
| Subject | Re: Mundlos und Böhnhard |
| Message-ID | <n4md2p$qk1$1@dont-email.me> |
| In reply to | #233462 |
Peter Mc Donough schrieb: > Am 14.12.2015 um 00:00 schrieb Martin Gerdes: >> Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb: >>>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? >> >>>>> ... waren/sind keine Terroristen. >> >>>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber >>>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch >>>> in Zukunft nicht verurteilt werden). >> >>> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen >>> bezeichnet werden. Hier habe ich was verwechselt. Anstatt Terroristen sollte da eigentlich Bankräuber stehen. > Ist das schon abschließend geklärt? [X] Standardvorbehalt. > Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung. Aber nicht für mich. Und für Dich übrigens auch nicht. > Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht > stellen kann. Muß. > Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach > deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann. Die sind nicht abwesend sondern tot. (Das ist ein Unterschied.)
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
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| Date | 2015-12-14 23:00 +0100 |
| Subject | Re: Mundlos und Böhnhard |
| Message-ID | <veet6btq4dm4ujief9il4pk1ju97j9at23@4ax.com> |
| In reply to | #233462 |
Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> schrieb: >>>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? >>>>> ... waren/sind keine Terroristen. >>>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber >>>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch >>>> in Zukunft nicht verurteilt werden). >>> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen >>> bezeichnet werden. > Ist das schon abschließend geklärt? Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung. Nein, es ist nicht abschließend geklärt, es wird auch nie abschließend geklärt werden, wie ich ja bereits schrieb vvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvv >> Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder >> verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als >> widersinnig, das ist aber rechtlich so. > Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Mit den Ironiedetektoren auch. > Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht > stellen kann. Voraussetzung für eine Verurteilung ist, daß man einen mutmaßlichen Täter überhaupt vor Gericht stellen können muß. Bei einem Toten kann man das aber nicht, infolgedessen kann man ihn auch nicht verurteilen. Ergo bleibt er "mutmaßlich" bis in alle Ewigkeit.
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