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Groups > ger.ct > #233411 > unrolled thread

Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen)

Started byMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
First post2015-12-14 00:00 +0100
Last post2015-12-14 23:00 +0100
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Contents

  Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2015-12-14 00:00 +0100
    Re: Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 11:24 +0100
      Re: Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen) Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2015-12-14 02:36 -0800
        Re: Mundlos und Böhnhard Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 11:58 +0100
          Re: Mundlos und Böhnhard Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2015-12-14 03:29 -0800
            Re: Mundlos und Böhnhard Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2015-12-14 16:51 +0100
      Re: Mundlos und Böhnhard Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> - 2015-12-14 13:38 +0100
      Re: Mundlos und Böhnhard Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2015-12-14 23:00 +0100

#233411 — Mundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen)

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2015-12-14 00:00 +0100
SubjectMundlos und Böhnhard (was: Maschinen Ethik und Menschen)
Message-ID<ka9r6bt7tebhq4cdk2qrp45275vrpl7le7@4ax.com>
Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb:

>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe?

>>> ... waren/sind keine Terroristen.

>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber
>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch
>> in Zukunft nicht verurteilt werden).

>Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen 
>bezeichnet werden. 

Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder
verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als
widersinnig, das ist aber rechtlich so.

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#233462

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2015-12-14 11:24 +0100
Message-ID<dd7jniFu3trU1@mid.individual.net>
In reply to#233411
Am 14.12.2015 um 00:00 schrieb Martin Gerdes:
> Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb:
>
>>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe?
>
>>>> ... waren/sind keine Terroristen.
>
>>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber
>>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch
>>> in Zukunft nicht verurteilt werden).
>
>> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen
>> bezeichnet werden.

Ist das schon abschließend geklärt? Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.

> Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder
> verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als
> widersinnig, das ist aber rechtlich so.

Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die 
Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde 
Volksempfinden.

Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht 
stellen kann. Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach 
deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann.

Gruß
Peter

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#233463

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2015-12-14 02:36 -0800
Message-ID<1219a72a-a14c-4aac-bd3b-8992bf99fd39@googlegroups.com>
In reply to#233462
Peter Mc Donough tat kund:

> Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die 
> Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde 
> Volksempfinden.

Wobei mit "Kranke" Menschen gemeint sind,
die deine Meinung nicht teilen?
 
> Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht 
> stellen kann. Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach 
> deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann.

Natürlich. Aber nicht in Ablebenheit.
Leichen werden AFAIK nicht verurteilt.

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#233467 — Re: Mundlos und Böhnhard

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2015-12-14 11:58 +0100
SubjectRe: Mundlos und Böhnhard
Message-ID<dd7lm4F36vU1@mid.individual.net>
In reply to#233463
Am 14.12.2015 um 11:36 schrieb Lothar Frings:
> Peter Mc Donough tat kund:
>
>> Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. Wie ich die
>> Geschichte sehe, berufen sich hauptsächlich Kranke auf das gesunde
>> Volksempfinden.
>
> Wobei mit "Kranke" Menschen gemeint sind,
> die deine Meinung nicht teilen?

Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof.
Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle.
Ich bin aber durchaus lernwillig.
Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden.

Gruß
Peter

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#233476 — Re: Mundlos und Böhnhard

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2015-12-14 03:29 -0800
SubjectRe: Mundlos und Böhnhard
Message-ID<8cd6434f-ba55-4c05-8389-6bf155dd948c@googlegroups.com>
In reply to#233467
Peter Mc Donough tat kund:

> 
> Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof.

Verstehe ich nicht. Der hat sich doch einwandfrei
an die damals geltenden Gesetze gehalten.

> Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle.
> Ich bin aber durchaus lernwillig.
> Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden.

Sorry, ich möchte keinen sinnlosen Megathread lostreten.

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#233515 — Re: Mundlos und Böhnhard

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2015-12-14 16:51 +0100
SubjectRe: Mundlos und Böhnhard
Message-ID<dd86s1F4e20U1@mid.individual.net>
In reply to#233476
Am 14.12.2015 um 12:29 schrieb Lothar Frings:
> Peter Mc Donough tat kund:
>
>>
>> Bei Volksempfinden denke ich an Volksgerichtshof.
>
> Verstehe ich nicht. Der hat sich doch einwandfrei
> an die damals geltenden Gesetze gehalten.
>
>> Vielleicht wäre das heute anders, was ich bezweifle.
>> Ich bin aber durchaus lernwillig.
>> Nenne mir doch bitte Beispiele für gesundes Volksempfinden.
>
> Sorry, ich möchte keinen sinnlosen Megathread lostreten.
>

Schade, du hast das Glatteis gesehen;-)

Gruß
Peter

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#233488 — Re: Mundlos und Böhnhard

FromLars Gebauer <lgebauer@arcor.de>
Date2015-12-14 13:38 +0100
SubjectRe: Mundlos und Böhnhard
Message-ID<n4md2p$qk1$1@dont-email.me>
In reply to#233462
Peter Mc Donough schrieb:
> Am 14.12.2015 um 00:00 schrieb Martin Gerdes:
>> Lars Gebauer <lgebauer@arcor.de> schrieb:
>>>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe?
>>
>>>>> ... waren/sind keine Terroristen.
>>
>>>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber
>>>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch
>>>> in Zukunft nicht verurteilt werden).
>>
>>> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen
>>> bezeichnet werden.

Hier habe ich was verwechselt. Anstatt Terroristen sollte da eigentlich 
Bankräuber stehen.

> Ist das schon abschließend geklärt?

[X] Standardvorbehalt.

> Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.

Aber nicht für mich. Und für Dich übrigens auch nicht.

> Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht
> stellen kann.

Muß.

> Hier nicht möglich und ich weiß nicht, ob man nach
> deutschem Recht jemand in Abwesenheit verurteilen kann.

Die sind nicht abwesend sondern tot. (Das ist ein Unterschied.)

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#233604 — Re: Mundlos und Böhnhard

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2015-12-14 23:00 +0100
SubjectRe: Mundlos und Böhnhard
Message-ID<veet6btq4dm4ujief9il4pk1ju97j9at23@4ax.com>
In reply to#233462
Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> schrieb:

>>>>>> Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe?

>>>>> ... waren/sind keine Terroristen.

>>>> Mundlos und Böhnhardt werden offiziell auch nie Mörder oder Bankräuber
>>>> sein, weil sie nie für Morde oder Bankraube verurteilt wurden (und auch
>>>> in Zukunft nicht verurteilt werden).

>>> Dennoch können sie mit Fug und Recht als Mörder und Terroristen
>>> bezeichnet werden.

> Ist das schon abschließend geklärt? Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.

Nein, es ist nicht abschließend geklärt, es wird auch nie abschließend
geklärt werden, wie ich ja bereits schrieb 

vvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvv
>> Rechtlich nicht, den Mundlos und Böhnhof werden nie als Mörder
>> verurteilt werden. Das erscheint dem gesunden Volksempfinden als
>> widersinnig, das ist aber rechtlich so.

> Mit dem gesunden Volksempfinden ist das so eine Sache. 

Mit den Ironiedetektoren auch.

> Für eine Verurteilung gilt natürlich, dass man den Täter vor ein Gericht 
> stellen kann. 

Voraussetzung für eine Verurteilung ist, daß man einen mutmaßlichen
Täter überhaupt vor Gericht stellen können muß. Bei einem Toten kann man
das aber nicht, infolgedessen kann man ihn auch nicht verurteilen.

Ergo bleibt er "mutmaßlich" bis in alle Ewigkeit.

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