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| From | Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Aktuelles Attentat |
| Date | 2024-09-17 19:43 +0200 |
| Message-ID | <vccf2o$c3sp$1@solani.org> (permalink) |
| References | <Schuhe-20240718112922@ram.dialup.fu-berlin.de> <lfu4flFd43jU1@mid.individual.net> |
Hermann Riemann schrieb: > Am 18.07.24 um 12:34 schrieb Stefan Ram: >> Michael Zink <michael@swamp.franken.de> schrieb oder zitierte: >> |Soweit sehe ich das auch so. Aber dann sofort aus der Dekcung zu >> |gehen, war IMHO dumm. >> >> Es gibt einen BBC-Artikel, in dem Sicherheitsleute kommentieren, >> daß sie es nicht zugelassen hätten, daß Trump da noch stehen bleibt. > > Trump lässt sich schwer kommandieren. > Das Trump wieder aufgestanden ist, und weitere Schüsse riskiert hat, > erscheint mir weniger als Mut, > sondern von Missionar Trieb für sich selbst als Gott, > verursacht sein. > >> Das ist natürlich die Frage, ob man einen Schützling dann auch >> gegen seinen Willen mit Gewalt aus dem Schußfeld bewegen darf. > > Wenn es ich nicht um Vorgesetzte handelt. Salopp gesagt: Bei einander widersprechenden Befehlen zählt der letzte erteilte verbindliche Befehl. Wenn der Auftrag beinhaltet, den Vorgesetzten zu schützen, beinhaltet der Auftrag, den Vorgesetzten zu schützen bis ein verbindlicher anders lautender Befehl kommt oder der Auftrag insgesamt erfüllt oder mit Sicherheit vergeigt ist. Ein diesbezüglich anders lautender Wille eines in der fraglichen Situation befehlsbefugten Vorgesetzten ist nur dann interessant, wenn der Vorgesetzte diesen anders lautenden Willen kundtut, indem er die erteilten Befehle durch Erteilung neuer verbindlicher Befehle aufhebt. Wobei man sich fragen kann, unter welchen Voraussetzungen z.B. ein in einer zumindest aus Sicht der Schutzperson unklaren Schreck- und Bedrohungs- und Angriffssituation erfolgendes erstes Sträuben dagegen, in Sicherheit gebracht zu werden, als ein Erteilen eines verbindlichen Befehls zu werten ist. >> Dann müßte ein Sicherheitsmann auch das nötige Selbstbewußtsein Pflichtbewusstsein. >> haben, um sich in solch einer Situation gegen einen reichen, >> berühmten, willenstarken Ex-US-Präsidenten durchzusetzen. > [...] > Ich vermute, er realisierte, dass die Schießerei aufgehört hat, > und die Gelegenheit zum Wahlkampf verwendete. Wusste er auch, dass nicht alsbald andere Schütz/inn/en aus anderen Richtungen auf ihn schießen würden? Mit freundlichem Gruß Ulrich
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Re: Aktuelles Attentat Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2024-07-19 05:22 +0200
Re: Aktuelles Attentat Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de> - 2024-09-17 19:43 +0200
Re: Aktuelles Attentat Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2024-09-17 18:51 +0100
Re: Aktuelles Attentat Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2024-09-19 12:00 +0000
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