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| From | Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Zurück zur WehrPflicht? |
| Date | 2025-11-22 11:12 +0100 |
| Message-ID | <10fs2b8$frc9$1@solani.org> (permalink) |
| References | <6dad409c-c0f4-4f28-ad1f-5d8612e15202n@googlegroups.com> <5a1855a2-8895-4c5c-bcc4-f4ac51eec9bfn@googlegroups.com> |
Peter Veith schrieb: > Herwig schrieb am Dienstag, 31. Mai 2022 um 12:02:22 UTC+2: > >> Die Forderung nach WiederEinführung der WehrPflicht >> oder einer allgemeinen DienstPflicht rauscht durch die >> Medien. Wie ist denn hier die Meinung dazu? Die Wehrpflicht muss nicht grundsätzlich wiedereingeführt werden, denn grundsätzlich besteht die Wehrpflicht noch: Erstens besteht nach wie vor nach Artikel 12a des Grundgesetzes grundsätzlich die Möglichkeit, Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband zu verpflichten und zweitens ist das Wehrpflichtgesetz, welches derzeit den rechtlichen Rahmen für den Gebrauch dieser grundsätzlichen Möglichkeit setzt, nicht aufgehoben. Derzeit gelten allerdings laut § 2 des Wehrpflichtgesetzes die §§ 3 bis 53 des Wehrpflichtgesetzes nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Somit gelten derzeit beispielsweise auch § 5 des Wehrpflichtgesetzes, der den Grundwehrdienst regelt und § 6 des Wehrpflichtgesetzes, der Wehrübungen regelt, nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. D.h. außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles fällt derzeit das Benennen einer nicht nur grundsätzlichen sondern auch rahmensetzenden Rechtsgrundlage für das Einberufen Wehrpflichtiger in Wehrdienstverhältnisse, die ein Vorbereitetsein auf Krieg zum Ziel haben, schwer. Der Bundestag könnte auf die Idee kommen, sich auf eine schwere außenpolitische Krisenlage zu berufen und den Spannungsfall feststellen, wonach unter anderem zum Grundwehrdienst einberufen werden könnte. Derzeit werden in Sachen Grundwehrdienst organisatorische Bedenken ins Feld geführt. Beim Stichwort "Feld" denke ich zynisch an Unterbringung in Feldlagern. Feldlager lassen sich einerseits im Angriffsfall leichter verlegen als Kasernengebäude. Andererseits bieten sie weniger Schutz wenn etwa Angriffe überraschend kommen. Übrigens gilt laut § 2 des Wehrpflichtgesetzes auch § 3 Absatz 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes, "Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt", nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Aber der Bundestag kann das alles ändern. Dadurch, dass schon ein paar Jahre nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen wurde, verringerte sich in der Bevölkerung der Anteil an wehrfähigen gedienten Reservisten mit Beorderung in die Truppen- oder Territorialreserve, die im Kriegsfall einen schnellen Truppenaufwuchs ermöglichen könnten. Eine Frage ist, mit welchen Mitteln zu gewärtigende Kriege geführt werden und inwieweit das in Kriegshandlungen zu involvierende Fachpersonal überhaupt im Rahmen eines Grundwehrdienstes hinreichend ausgebildet bzw. durch Wehrübungen auf einen aktuellen Stand gebracht werden kann und inwieweit hierbei ggfs. eine Rolle spielt, welches Vorwissen die Schulsysteme der Bundesländer und das Ausbildungswesen insgesamt vermitteln, und inwieweit darauf bei der zur Landesverteidigung nötigen Ausbildung aufgebaut werden kann. Eine andere Frage ist, inwieweit im Kriegsfall Verlass ist auf die Beachtung kriegsvölkerrechtlicher Vereinbarungen und Bestimmungen, etwa bezüglich der Grenzen, die es bei Kriegshandlungen gibt, oder bezüglich des Umgangs mit Nicht-Kombattanten. Der Thematik "Nicht-Kombattanten in Kriegszeiten" unterfällt auch die Frage nach der Infrastruktur für Zivilschutz und nach der Wissensvermittlung an die Zivilbevölkerung über Zivilschutz und Selbsthilfe in vielen Lebensbereichen. Wenn etwa aufgrund mangelnder Dezentralisierung der Elektrizitätserzeugung die Smartphones und die Navis und die Ampeln und das Internet und die künstlichen Intelligenzen und der Strom und damit die Wasserversorgung und die Umwälzpumpen und Brennerregulierungen in den Heizkellern und die Tiefkühltruhen und die barrierefreien Fahrstühle für die überalterte Bevölkerung und die Straßenlaternen und nach Ablauf der Zeitspanne, die durch Selbstversorgung überbrückt werden kann, die IT und die Elektrik im Krankenhaus und die Melkmaschinen in den Kuhställen und die Stausee-Regulierungen großflächig ausfallen und bargeldloses Bezahlen und Kundgaben an die Bevölkerung über die Medien nicht mehr funktionieren ... Oder wenn Mittel der atomaren und/oder der biologischen und/oder der chemischen Kriegführung und/oder konventionelle inhumane Munition großflächig gegen Zivilbevölkerungen eingesetzt werden ... Die Notwendigkeit, im Rahmen der Verteidigungsfähigkeit auch kriegstüchtig und für schwere Zeiten vorbereitet zu sein, korreliert meiner Meinung nach mit der Notwendigkeit, auch fähig zu sein, Frieden zu machen. Wer sich auf schwere Kriegszeiten vorbereitet, sollte sich auch darauf vorbereiten, der schwere Aufgabe gewachsen zu sein, danach Frieden zu machen. Mit freundlichem Gruß Ulrich
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