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Re: Zurück zur WehrPflicht?

From Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: Zurück zur WehrPflicht?
Date 2025-11-22 11:12 +0100
Message-ID <10fs2b8$frc9$1@solani.org> (permalink)
References <6dad409c-c0f4-4f28-ad1f-5d8612e15202n@googlegroups.com> <5a1855a2-8895-4c5c-bcc4-f4ac51eec9bfn@googlegroups.com>

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Peter Veith schrieb:

> Herwig schrieb am Dienstag, 31. Mai 2022 um 12:02:22 UTC+2:
> 
>> Die Forderung nach WiederEinführung der WehrPflicht 
>> oder einer allgemeinen DienstPflicht rauscht durch die 
>> Medien. Wie ist denn hier die Meinung dazu? 

Die Wehrpflicht muss nicht grundsätzlich wiedereingeführt werden, denn
grundsätzlich besteht die Wehrpflicht noch: Erstens besteht nach wie vor
nach Artikel 12a des Grundgesetzes grundsätzlich die Möglichkeit, Männer
vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den
Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband zu
verpflichten und zweitens ist das Wehrpflichtgesetz, welches derzeit den
rechtlichen Rahmen für den Gebrauch dieser grundsätzlichen Möglichkeit
setzt, nicht aufgehoben.

Derzeit gelten allerdings laut § 2 des Wehrpflichtgesetzes die §§ 3 bis
53 des Wehrpflichtgesetzes nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Somit gelten derzeit beispielsweise auch § 5 des Wehrpflichtgesetzes,
der den Grundwehrdienst regelt und § 6 des Wehrpflichtgesetzes, der
Wehrübungen regelt, nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

D.h. außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles fällt derzeit das
Benennen einer nicht nur grundsätzlichen sondern auch rahmensetzenden
Rechtsgrundlage für das Einberufen Wehrpflichtiger in
Wehrdienstverhältnisse, die ein Vorbereitetsein auf Krieg zum Ziel
haben, schwer.

Der Bundestag könnte auf die Idee kommen, sich auf eine schwere
außenpolitische Krisenlage zu berufen und den Spannungsfall feststellen,
wonach unter anderem zum Grundwehrdienst einberufen werden könnte.
Derzeit werden in Sachen Grundwehrdienst organisatorische Bedenken ins
Feld geführt. Beim Stichwort "Feld" denke ich zynisch an Unterbringung
in Feldlagern. Feldlager lassen sich einerseits im Angriffsfall leichter
verlegen als Kasernengebäude. Andererseits bieten sie weniger Schutz
wenn etwa Angriffe überraschend kommen.

Übrigens gilt laut § 2 des Wehrpflichtgesetzes auch § 3 Absatz 1 Satz 1
des Wehrpflichtgesetzes, "Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder
im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den
Zivildienst erfüllt",  nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Aber der Bundestag kann das alles ändern.

Dadurch, dass schon ein paar Jahre nicht mehr zum Grundwehrdienst
einberufen wurde, verringerte sich in der Bevölkerung der Anteil an
wehrfähigen gedienten Reservisten mit Beorderung in die Truppen- oder 
Territorialreserve, die im Kriegsfall einen schnellen Truppenaufwuchs 
ermöglichen könnten.

Eine Frage ist, mit welchen Mitteln zu gewärtigende Kriege geführt
werden und inwieweit das in Kriegshandlungen zu involvierende
Fachpersonal überhaupt im Rahmen eines Grundwehrdienstes hinreichend
ausgebildet bzw. durch Wehrübungen auf einen aktuellen Stand gebracht
werden kann und inwieweit hierbei ggfs. eine Rolle spielt, welches
Vorwissen die Schulsysteme der Bundesländer und das Ausbildungswesen
insgesamt vermitteln, und inwieweit darauf bei der zur
Landesverteidigung nötigen Ausbildung aufgebaut werden kann.

Eine andere Frage ist, inwieweit im Kriegsfall Verlass ist auf die
Beachtung kriegsvölkerrechtlicher Vereinbarungen und Bestimmungen, etwa
bezüglich der Grenzen, die es bei Kriegshandlungen gibt, oder bezüglich
des Umgangs mit Nicht-Kombattanten.

Der Thematik "Nicht-Kombattanten in Kriegszeiten" unterfällt auch die
Frage nach der Infrastruktur für Zivilschutz und nach der
Wissensvermittlung an die Zivilbevölkerung über Zivilschutz und
Selbsthilfe in vielen Lebensbereichen. Wenn etwa aufgrund mangelnder
Dezentralisierung der Elektrizitätserzeugung die Smartphones und die
Navis und die Ampeln und das Internet und die künstlichen Intelligenzen
und der Strom und damit die Wasserversorgung und die Umwälzpumpen und
Brennerregulierungen in den  Heizkellern und die Tiefkühltruhen und die
barrierefreien Fahrstühle für die überalterte Bevölkerung und die
Straßenlaternen und nach Ablauf der Zeitspanne, die durch
Selbstversorgung überbrückt werden kann, die IT und die Elektrik im
Krankenhaus und die Melkmaschinen in den Kuhställen und die
Stausee-Regulierungen großflächig ausfallen und bargeldloses Bezahlen
und Kundgaben an die Bevölkerung über die Medien nicht mehr
funktionieren ...
Oder wenn Mittel der atomaren und/oder der biologischen und/oder der
chemischen Kriegführung und/oder konventionelle inhumane Munition
großflächig gegen Zivilbevölkerungen eingesetzt werden ...


Die Notwendigkeit, im Rahmen der Verteidigungsfähigkeit auch
kriegstüchtig und für schwere Zeiten vorbereitet zu sein, korreliert
meiner Meinung nach mit der Notwendigkeit, auch fähig zu sein, Frieden
zu machen.
Wer sich auf schwere Kriegszeiten vorbereitet, sollte sich auch darauf
vorbereiten, der schwere Aufgabe gewachsen zu sein, danach Frieden zu
machen.


Mit freundlichem Gruß

Ulrich

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      Re: Zurück zur WehrPflicht? Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse-Lara@b.maus.de> - 2025-11-24 16:12 +0100
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