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| Started by | Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> |
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Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> - 2016-04-05 14:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 18:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-05 16:40 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> - 2016-04-05 19:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 00:39 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-05 21:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rafael Deliano <rafael_deliano@arcor.de> - 2016-04-06 19:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 19:38 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-06 21:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 21:53 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> - 2016-04-06 23:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 10:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-07 12:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 11:54 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Axel_Berger@b.maus.de (Axel Berger) - 2016-04-07 09:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 02:23 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 14:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:25 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 18:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 00:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 20:22 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-08 21:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 21:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-08 21:51 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 22:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-09 00:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-09 05:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 22:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:23 +0200
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Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 20:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-05 20:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 21:43 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 00:08 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 06:07 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:05 +0200
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Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:29 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 22:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 18:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:57 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 08:52 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:02 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 14:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 15:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:22 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:53 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 16:55 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 19:16 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-10 10:32 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 13:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-04-10 21:18 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-08 06:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-08 08:03 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Falk Willberg <faweglassenlk@falk-willberg.de> - 2016-04-08 20:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 19:45 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:57 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:21 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-07 12:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:56 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 14:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 18:08 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:37 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:42 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "MaWin" <me@private.net> - 2016-04-07 18:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-07 19:01 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:07 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-02 20:18 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Olaf Kaluza <olaf@criseis.ruhr.de> - 2016-05-02 21:52 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-02 22:15 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Christian Müller <spamalottomat@yahoo.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-04 23:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2016-05-03 08:36 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Reinhardt Behm <rbehm@hushmail.com> - 2016-05-03 18:25 +0800
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Dieter Wiedmann <dieter.wiedmann@t-online.de> - 2016-05-03 12:35 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 13:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-03 14:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 20:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Heimers <stefan.usenet@heimers.ch> - 2016-05-04 10:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Eric Brücklmeier <usenet@nerdcraft.de> - 2016-05-04 12:58 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-04 22:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Peter Necas <infomailing.necas@aon.at> - 2016-05-10 20:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Chris Jones <lugnut808@spam.yahoo.com> - 2016-05-05 02:45 +1000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-08 23:12 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:25 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:09 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:56 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 21:01 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 20:19 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 22:45 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 00:38 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 08:15 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 12:22 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 13:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:20 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 20:06 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-07 22:14 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 22:24 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-09 13:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-09 13:44 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-05 21:59 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 22:23 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:46 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin Knaak <knaak@iqo.uni-hannover.de> - 2016-04-06 20:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Michael Reinck <mrreinck@googlemail.com> - 2016-04-06 21:40 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-10 12:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 14:07 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 22:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:39 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-06 10:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> - 2016-04-08 18:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Willi Marquart <usenet@neppi.net> - 2016-04-08 18:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Markus Marquardt <usenet1312@o2mail.de> - 2016-04-09 19:52 +0200
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 18:31 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <20160407183116.71777280@puma.das.netz> |
| In reply to | #206212 |
Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > Marc Santhoff schrieb: > > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > > >> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra > >> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht > >> gegen die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird. > > > Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast > > > auf das > > selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn > > man die Software sonst nicht benutzen kann. > > Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, > nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist. Tu ich nicht, aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann" trifft hinreichend genau den Kern der Sache für diese Angelegenheit. Marc
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 23:30 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmo3e4Fq1bU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206216 |
Marc Santhoff schrieb: > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > >> Marc Santhoff schrieb: >>> selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn >>> man die Software sonst nicht benutzen kann. >> Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, >> nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist. > > Tu ich nicht, Hä? > aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann" > trifft hinreichend genau den Kern der Sache für diese Angelegenheit. Du meinst wenn *Du* die Software nicht *genau so* benutzen kannst, wie *Du* es gerne hättest. Dagegen gibt es hier ganz einfache Abhilfe: bezahle die Optionen, die Du gerne hättest, aber dummerweise übersehen hast, daß sie extra kosten :-] DoDi
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 00:55 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <20160408005555.2d178daf@puma.das.netz> |
| In reply to | #206243 |
Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > Marc Santhoff schrieb: > > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > > >> Marc Santhoff schrieb: > > >>> selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn > >>> man die Software sonst nicht benutzen kann. > >> Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, > >> nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist. > > > Tu ich nicht, > > Hä? > > > aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann" > > trifft hinreichend genau den Kern der Sache für diese Angelegenheit. > > Du meinst wenn *Du* die Software nicht *genau so* benutzen kannst, > wie *Du* es gerne hättest. Dagegen gibt es hier ganz einfache > Abhilfe: bezahle die Optionen, die Du gerne hättest, aber dummerweise > übersehen hast, daß sie extra kosten :-] Nein, stimmt nicht. Erstens zitierst Du zu kurz und sinnentstellend und zweitens liest Du Aussagen in meinen Postings, die so nicht existieren. Wenn Du schon jemand kritisierst, solltest Du sicher sein, auch den richtigen zu treffen und wirklich gelesen und verstanden haben, was derjenige schreibt. Marc
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 19:10 +0200 |
| Message-ID | <d25ltc-jrt.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #206216 |
Marc Santhoff schrieb: > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > >> Marc Santhoff schrieb: >> > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: >> >> >> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra >> >> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht >> >> gegen die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird. >> > > Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast >> > > auf das > >> > selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn >> > man die Software sonst nicht benutzen kann. >> >> Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, >> nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist. > > Tu ich nicht, aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann" > trifft hinreichend genau den Kern der Sache für diese Angelegenheit. Du übersiehst lediglich die erlaubten Zwecke und die Voraussetzungen, um das legal tun zu dürfen. Das steht eigentlich recht klar und leicht verständlich im Gesetz. Allein ein "ich möchte den Preis für diese Software bzw deren Freischaltung sparen" ist kein erlaubter Zweck... MfG Rupert
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 20:22 +0200 |
| Message-ID | <20160408202224.7b78812d@puma.das.netz> |
| In reply to | #206299 |
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> schrieb:
> Marc Santhoff schrieb:
>
> > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb:
> >
> >> Marc Santhoff schrieb:
> >> > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb:
> >>
> >> >> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra
> >> >> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht
> >> >> gegen die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird.
> >> > > Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast
> >> > > auf das
> >
> >> > selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn
> >> > man die Software sonst nicht benutzen kann.
> >>
> >> Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte,
> >> nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist.
> >
> > Tu ich nicht, aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann"
> > trifft hinreichend genau den Kern der Sache für diese Angelegenheit.
>
> Du übersiehst lediglich die erlaubten Zwecke und die Voraussetzungen,
> um das legal tun zu dürfen. Das steht eigentlich recht klar und
> leicht verständlich im Gesetz.
> Allein ein "ich möchte den Preis für diese Software bzw deren
> Freischaltung sparen" ist kein erlaubter Zweck...
Ich übersehe garnichts. Und wenn Du, so wie der andere Kandidat für den
Filter mal gelesen hättest, wie ich mich äußere, würdet ihr wissen,
was ich meine und wie ich darüber denke.
Nochmal zum Mitdenken:
Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung
einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei
Erwerber nicht läuft. Dieser darf Maßnahmen ergreifen, um die Software
lauffähig zu machen, geregelt durch die Bedingungen.
Um den Fall geht es hier aber nicht, deswegen ist es müßig, überhaupt
in die Details zu gehen. Hier geht es eben um Aktivierung von nicht
erworbener Software, die aber auf dem erworbenen Gerät eigentlich auch
nix zu suchen hat. Also ist UhrG §69 hier vollkommen irrelevant.
Deutlich genug?
Marc
--
Tact, n.:
The unsaid part of what you're thinking.
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 21:27 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmqf22FiubpU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206305 |
Marc Santhoff schrieb: > Nochmal zum Mitdenken: > Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung > einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei > Erwerber nicht läuft. Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht. Bis dahin ist es überflüssig, auf solche Phantastereien zu antworten. DoDi
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 21:47 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <20160408214710.34db0dff@puma.das.netz> |
| In reply to | #206308 |
Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > Marc Santhoff schrieb: > > > Nochmal zum Mitdenken: > > Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung > > einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei > > Erwerber nicht läuft. > > Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht. UrhG §69e, Absatz 1: Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: [...] Bezieht sich auf §69c Nr.1 und 2: Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: [...] 2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt; > Bis dahin ist es überflüssig, auf solche Phantastereien zu antworten. Dann hast Du ja genug Zeit, richtig lesen zu lernen. Marc -- Käptn Clochard bitte unter die Brücke!
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 21:51 +0200 |
| Message-ID | <ne8t7l$cfk$1@news.bawue.net> |
| In reply to | #206310 |
On 04/08/2016 09:47 PM, Marc Santhoff wrote: > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > >> Marc Santhoff schrieb: >> >>> Nochmal zum Mitdenken: >>> Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung >>> einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei >>> Erwerber nicht läuft. >> >> Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht. > > UrhG §69e, Absatz 1: > Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die > Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne > des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen > Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig > geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, > sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Nichts davon bezieht sich auf das Freischalten von Funktionen. > Bezieht sich auf §69c Nr.1 und 2: > > Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen > vorzunehmen oder zu gestatten: > [...] > 2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere > Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der > erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm > bearbeiten, bleiben unberührt; Es wird kein Programm umgearbeitet oder bearbeitet. Es wird eine Konfiguration verändert mit der das Programm bei Ausführung entscheidet ob eine gewisse Funktion verwendbar ist oder nicht. Passt also nicht. Gerrit
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 22:11 +0200 |
| Message-ID | <20160408221120.6584e75c@puma.das.netz> |
| In reply to | #206311 |
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> schrieb: > Nichts davon bezieht sich auf das Freischalten von Funktionen. Na endlich, einer hat's kapiert. Genau das schrieb ich. Scheinbar wird in diesem Thread von manchen Personen wirklich nur noch auf Einzelposting geantwortet, ohne den Zusammenhang zu verstehen. Das ist sinnlos, deswegen ist hier EOD für mich, Kindergartenniveau. Marc
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-09 00:10 +0200 |
| Message-ID | <v8mltc-jrt.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #206313 |
Marc Santhoff schrieb: > Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> schrieb: > >> Nichts davon bezieht sich auf das Freischalten von Funktionen. > > Na endlich, einer hat's kapiert. Genau das schrieb ich. Nicht ganz. Du meintest das wohl so (jedenfalls jetzt...), geschrieben hast du es so, dass man es (zumindest auch) genau andersrum verstehen konnte > Scheinbar wird in diesem Thread von manchen Personen wirklich nur noch > auf Einzelposting geantwortet, ohne den Zusammenhang zu verstehen. Das > ist sinnlos, deswegen ist hier EOD für mich, Kindergartenniveau. Hmm, eingeschnappt, weil nicht alle sofort in allgemeines Lobhudeln ob deiner glorreichen Ausführungen ausbrechen? Formuliere nächstes Mal doch bitte gleich von Anfang an etwas klarer, dann lassen sich solche Missverständnisse vermeiden MfG Rupert
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-09 05:28 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmrbluFpeb7U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206310 |
Marc Santhoff schrieb: > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > >> Marc Santhoff schrieb: >> >>> Nochmal zum Mitdenken: >>> Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung >>> einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei >>> Erwerber nicht läuft. >> Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht. > > UrhG §69e, Absatz 1: > Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die > Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne > des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, Ich markiere mal die Voraussetzung, die Du anscheinend nicht verstanden hast: > um die erforderlichen > Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig > geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, Welche Form von Interoperabilität mit welchen Programmen hat Dir vorgeschwebt, als Du Deine obige Aussage konstruiert hast? DoDi
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-08 22:20 +0200 |
| Message-ID | <n1gltc-jrt.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #206305 |
Marc Santhoff schrieb: > Ich übersehe garnichts. Und wenn Du, so wie der andere Kandidat für den > Filter mal gelesen hättest, wie ich mich äußere, würdet ihr wissen, > was ich meine und wie ich darüber denke. Ich sehe jetzt nicht, wo du dich näher dazu ausgelassen hättest... > Nochmal zum Mitdenken: > Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung > einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei > Erwerber nicht läuft. Dieser darf Maßnahmen ergreifen, um die Software > lauffähig zu machen, geregelt durch die Bedingungen. Richtig > Um den Fall geht es hier aber nicht, deswegen ist es müßig, überhaupt > in die Details zu gehen. Richtig > Hier geht es eben um Aktivierung von nicht > erworbener Software, die aber auf dem erworbenen Gerät eigentlich auch > nix zu suchen hat. Also ist UhrG §69 hier vollkommen irrelevant. Richtig > Deutlich genug? Allerdings. Ich hatte dich bisher so verstanden, als meintest du es ein wenig anders... MfG Rupert
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| From | Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 09:26 +0200 |
| Message-ID | <ne523b$9l8$1@solani.org> |
| In reply to | #206139 |
Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich: > > Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das > Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes > juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da > dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung > erschlichen wird. > Irgendwie scheint mir das nicht zu passen. ich zitiere: (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 12:23 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuqkFlumdU6@mid.individual.net> |
| In reply to | #206170 |
Wolfgang schrieb: > Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich: > >> >> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das >> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes >> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da >> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung >> erschlichen wird. >> > > Irgendwie scheint mir das nicht zu passen. > > ich zitiere: Quelle? > (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken > dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein > Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer > Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, > wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, > wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht > ist. Kommt drauf an, ob das Gerät unter "Automaten" fällt. Richter haben oft seltsame Ansichten, wenn es um Technik geht :-( DoDi
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 11:51 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuqeFlumdU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #206139 |
Günther Dietrich schrieb: > Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten von > Features gegen eine Nutzungslizenz verstoßen könne. Falls es eine solche > Lizenz geben sollte, könnte diese nur Wirksamkeit erlangen, wenn der > Käufer des Gerätes mit dem Hersteller einen rechtswirksamen Vertrag > eingeht, der diese Lizenz beinhaltet. Der Kaufvertrag schließt alles ein, was zum Zeitpunkt des Kaufs bzgl. der Kaufsache bekannt war. > Wenn der Käufer ganz normal im > Einzelhandel einkauft, schließt er zwar mit dem Händler einen > Kaufvertrag, in aller Regel kommt dadurch aber kein irgendwie gearteter > Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Hersteller zustande. Das ist auch nicht notwendig, da eine Lizenz ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt - der Lizenznehmer kann nur zustimmen oder ablehnen. > Und da der Endkunde die Bedingungen der Lizenz vor Öffnen der Verpackung > üblicherweise nicht zu Gesicht bekommt (und damit auch nicht prüfen > kann, ob sie ihn einseitig benachteiligen -- was bei Microsoft-Lizenzen > wohl oft der Fall war), wäre sie -- sofern doch irgendwie auf krummen > Wegen ein Vertrag zwischen ihm und dem Hersteller zustande käme -- im > deutschen Rechtssystem woh mit gutem Erfolg anfechtbar. Deshalb auch der > Bezug auf den Begriff der Shrink Wrap License. Eine Anfechtung hilft wenig - außer den beteiligten Juristen :-( Sinnvoll ist allenfalls die Rückabwicklung des Kaufs, wenn sich unerwartete Mängel herausstellen. Zwingen kann man einen Hersteller zu garnichts, solange man ihn nicht direkt mit irgendwas beauftragt hat. > Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von > Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese "Nutzungslizenz", > "EULA", oder wie immer die auch genannt werden mögen. Die sind in D meist überflüssig, insbesondere bei Software von der Stange. Sie können allenfalls spezielle Nutzungen (Mehrfachnutzung...) erlauben, dann kann es sinnvoll/notwendig sein, so eine Lizenz zu akzeptieren - mit *allen* Vor- und Nachteilen. Bei Downloads sieht das anders aus, aber da bin ich mit der aktuellen Rechtslage/Rechtsprechung nicht vertraut. DoDi
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| From | Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 09:21 +0200 |
| Message-ID | <ne51q9$8g2$1@solani.org> |
| In reply to | #206133 |
Am 06.04.2016 um 21:28 schrieb Marc Santhoff: > Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas > zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich > Mehrfachnutzung. > > Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein Teil > der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung > dürfte illegal sein, aber wie iirc vom OP schon erwähnt: wo kein Immer, wenn etwas als illegal bezeichnet wird, stelle ich mir die Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Illegaltät vermutet wird. BGB? Urheberrecht, Patentrecht? 202a,303a oder 263a StGb?
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 12:42 +0200 |
| Message-ID | <20160407124245.3a796251@puma.das.netz> |
| In reply to | #206168 |
Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> schrieb: > Am 06.04.2016 um 21:28 schrieb Marc Santhoff: > > > Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja > > etwas zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich > > Mehrfachnutzung. > > > > Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein > > Teil der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren > > Umgehung dürfte illegal sein, aber wie iirc vom OP schon erwähnt: > > wo kein > > Immer, wenn etwas als illegal bezeichnet wird, stelle ich mir die > Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Illegaltät vermutet wird. > BGB? Urheberrecht, Patentrecht? 202a,303a oder 263a StGb? Urheberrechtsgesetz, Umgehung von Schutzmaßnahmen dürfte §95a sein. Die Frage bliebe dann also, wie sich der Kauf eines Gerätes, in dem Software drinsteckt, die der Kunde nach der Leistungsbeschreibung des Gerätes nicht gekauft und bazahlt hat, sich auf das Nutzungsrecht dieser Software auswirkt. Da in den Angebotstexten die Optionen als extra zu kaufen angeboten werden, ist es natürlich so _gemeint_, daß der Kunde sie nicht nutzen dürfen soll.Fragt sich immr noch, ob das eine rechtliche Bindung besteht. Was sagen Gerichte? Marc
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 13:54 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmn098Fm9nuU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #206186 |
Marc Santhoff schrieb: >> Immer, wenn etwas als illegal bezeichnet wird, stelle ich mir die >> Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Illegaltät vermutet wird. >> BGB? Urheberrecht, Patentrecht? 202a,303a oder 263a StGb? > > Urheberrechtsgesetz, Umgehung von Schutzmaßnahmen dürfte §95a sein. Findet auf Software gem. §69a V UrhG keine Anwendung. DoDi
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 10:46 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuqcFlumdU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #206133 |
Marc Santhoff schrieb: > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: > >> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann: >>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: >>> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist >>> sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo >>> kein Kläger... >> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein >> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License > > Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas > zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich > Mehrfachnutzung. Juristisch ist ziemlich unerheblich, was man tun *kann*, wichtig ist immer, was man tun *darf*. Der Lizenzgeber muß nichts verbieten, da im Urheberrecht ohne Erlaubnis nichts gestattet ist. DoDi
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 10:32 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuq7FlumdU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206116 |
Günther Dietrich schrieb: > Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann: >> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > >> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr >> wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger... > > Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein > Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License Da die Preisliste für die Optionen schon vor dem Kauf einsehbar ist, wird sie Bestandteil des Kaufvertrags. Die freigeschalteten/nutzbaren Optionen stehen dann in der Rechnung. Für die Nutzung dieser Optionen braucht es keine weitere Nutzungslizenz, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist (§69d UrhG). DoDi
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