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Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

Started byStefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de>
First post2016-04-05 14:28 +0200
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  Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> - 2016-04-05 14:28 +0200
    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 18:31 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-05 16:40 +0000
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> - 2016-04-05 19:34 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 00:39 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-05 21:10 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Rafael Deliano <rafael_deliano@arcor.de> - 2016-04-06 19:00 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 19:38 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-06 21:28 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 21:53 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> - 2016-04-06 23:48 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 10:50 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-07 12:00 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:49 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 11:54 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Axel_Berger@b.maus.de (Axel Berger) - 2016-04-07 09:19 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 02:23 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:19 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 14:26 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische     Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:25 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische     Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 18:31 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische       Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:30 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische       Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 00:55 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:10 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 20:22 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-08 21:27 +0200
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 21:47 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-08 21:51 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 22:11 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-09 00:10 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische     Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-09 05:28 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 22:20 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:26 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:23 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 11:51 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:21 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 12:42 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:54 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 10:46 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 10:32 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-07 18:53 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 20:17 +0200
    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-05 20:32 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 21:43 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 00:08 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 06:07 +0000
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:05 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 16:13 +0000
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:55 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:29 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 22:55 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:50 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 18:30 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:57 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 08:52 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:02 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 14:31 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 15:00 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:22 +0000
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:53 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 16:55 +0000
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 19:16 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-10 10:32 +0000
                                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 13:47 +0200
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-04-10 21:18 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-08 06:32 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:49 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-08 08:03 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:00 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Falk Willberg <faweglassenlk@falk-willberg.de> - 2016-04-08 20:47 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:27 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 19:45 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:57 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:21 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:05 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-07 12:49 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:56 +0200
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 14:28 +0200
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische     Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 18:08 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische       Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:37 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische         Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:42 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:17 +0200
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung "MaWin" <me@private.net> - 2016-04-07 18:27 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:50 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-07 19:01 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:20 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:07 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-02 20:18 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Olaf Kaluza <olaf@criseis.ruhr.de> - 2016-05-02 21:52 +0200
                                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-02 22:15 +0200
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Christian Müller <spamalottomat@yahoo.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
                                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-04 23:41 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2016-05-03 08:36 +0200
                                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Reinhardt Behm <rbehm@hushmail.com> - 2016-05-03 18:25 +0800
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Dieter Wiedmann <dieter.wiedmann@t-online.de> - 2016-05-03 12:35 +0200
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 13:48 +0200
                                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-03 14:05 +0200
                                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 20:41 +0200
                                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:41 +0200
                                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Heimers <stefan.usenet@heimers.ch> - 2016-05-04 10:31 +0200
                                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Eric Brücklmeier <usenet@nerdcraft.de> - 2016-05-04 12:58 +0200
                                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-04 22:26 +0200
                                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Peter Necas <infomailing.necas@aon.at> - 2016-05-10 20:19 +0200
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:34 +0200
                                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Chris Jones <lugnut808@spam.yahoo.com> - 2016-05-05 02:45 +1000
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-08 23:12 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:17 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:50 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:00 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:25 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:09 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:48 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:56 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 21:01 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 20:19 +0000
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 22:45 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 00:38 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 08:15 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 12:22 +0200
                      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 13:17 +0200
                        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:20 +0000
                          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 20:06 +0200
                            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-07 22:14 +0200
                              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 22:24 +0200
                                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-09 13:05 +0200
                                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-09 13:44 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-05 21:59 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 22:23 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:46 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin Knaak <knaak@iqo.uni-hannover.de> - 2016-04-06 20:55 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Michael Reinck <mrreinck@googlemail.com> - 2016-04-06 21:40 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:10 +0200
                  Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-10 12:30 +0200
                    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische   Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 14:07 +0200
              Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:11 +0200
                Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:11 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 22:32 +0200
          Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:39 +0200
            Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-06 10:34 +0200
        Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:34 +0200
    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> - 2016-04-08 18:32 +0200
      Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Willi Marquart <usenet@neppi.net> - 2016-04-08 18:47 +0200
    Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Markus Marquardt <usenet1312@o2mail.de> - 2016-04-09 19:52 +0200

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#206022 — Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromStefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de>
Date2016-04-05 14:28 +0200
SubjectRigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmhpc4Fc6s3U1@mid.individual.net>
Hi,

morgen soll das DS1054Z geliefert werden.

Gab es schon mal eine juristische Bewertung (ob vom Profi oder Laien 
soll erst mal wurscht sein), über die Freischaltung der 
kostenpflichtigen Features durch generieren der Freischaltcodes?

Wie ist da Eure Meinung zu diesem Thema?

MfG

Stefan
-- 

Blog: http://bastard-fdb.blogspot.de/
Gallery: http://gallery.port23.de/v/bastard/
Wiki: http://wiki.port23.de/wiki/Benutzer:Bastard

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#206030

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2016-04-05 18:31 +0200
Message-ID<vs5dtc-esv.ln1@hergen.dyndns.org>
In reply to#206022
Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:

> Gab es schon mal eine juristische Bewertung (ob vom Profi oder Laien
> soll erst mal wurscht sein), über die Freischaltung der
> kostenpflichtigen Features durch generieren der Freischaltcodes?
>
> Wie ist da Eure Meinung zu diesem Thema?

Die Hardware ist nach Bezahlung dein Eigentum. Das Freischalten von 
Hardware-Features (höhere Bandbreite) sollte dir niemand verwehren 
können, genauso wie dir niemand verwehren kann, die selben 
Verbesserungen mit dem Lötkolben vorzunehmen - wahrscheinlich genügt es, 
den Kondensator des Tiefpassfilters zu entfernen.

Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr 
wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger...

Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt 
Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei 
der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die 
ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den 
Urzustand zurücksetzen.

Hergen

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#206032

FromMyn Seudop <seudop@freenet.de>
Date2016-04-05 16:40 +0000
Message-ID<20160405164036.2O6l1Rd5lcB0@sewer.dizum.com>
In reply to#206030
Hergen Lehmann:

> Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt
> Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei
> der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die
> ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den
> Urzustand zurücksetzen.

Oder die sonst im Rahmen der Garantie kostenlose Reparatur in diesem 
Fall in Rechnung stellen. Irgendeinen Vorteil müssen ehrliche Kunden 
wie ich ja haben.

Myn

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#206034 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromOlaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de>
Date2016-04-05 19:34 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmib9mFgms8U1@mid.individual.net>
In reply to#206030
Hergen Lehmann wrote:
> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
> 
...
> Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt
> Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei
> der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die
> ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den
> Urzustand zurücksetzen.
> 

Wer weiß, wer weiß... WLAN und sendet Pakete an den Hersteller... wenn
nicht heute, dann in ein paar Jahren ,,neu in Ihrer Firmware'' wie war
das mit den Medion-WebCams? Sc

Olaf, ich unk ja nur, aber es wird so kommen:-(

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#206062 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromAlexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de>
Date2016-04-06 00:39 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<slrnng8flo.o7l.als@mordor.angband.thangorodrim.de>
In reply to#206034
Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> wrote:
> Hergen Lehmann wrote:
>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
>> 
> ...
>> Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt
>> Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei
>> der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die
>> ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den
>> Urzustand zurücksetzen.
>> 
>
> Wer weiß, wer weiß... WLAN und sendet Pakete an den Hersteller... wenn
> nicht heute, dann in ein paar Jahren ,,neu in Ihrer Firmware'' wie war
> das mit den Medion-WebCams? Sc

--verbose bitte

Man liest sich,
            Alex.
-- 
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
 looks like work."                                      -- Thomas A. Edison

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#206079 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromHans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
Date2016-04-05 21:10 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmjt7tFsm1vU1@mid.individual.net>
In reply to#206030
Hergen Lehmann schrieb:

> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr 
> wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger...

Kommt auf die "bestimmungsgemäße Nutzung" i.S.d. UrhG an. Man könnte 
argumentieren, daß die Eingabe eines Keys zu dieser Nutzung gehört, und 
daß dabei egal ist, woher dieser Key kommt. Zumindest dürfte es sich 
dabei nicht um eine Umgehung eines wirksamen Schutzes (§95a ff. UrhG) 
handeln, der für Software nicht gilt.

DoDi

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#206113 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromRafael Deliano <rafael_deliano@arcor.de>
Date2016-04-06 19:00 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<ne3f4i$r64$1@dont-email.me>
In reply to#206079
> UrhG

Wäre hierzulande skeptisch daß die Richter zeitgemäßen
Paragraphen finden. USA hat aktuelleren Legalismus
https://en.wikipedia.org/wiki/Digital_Millennium_Copyright_Act
Der gängige Fall vorher war cracks der Decoder für pay-TV.
https://en.wikipedia.org/wiki/Pirate_decryption
Hätte auch dort nie gehört das versucht wurde einen
Käufer/Nutzer zu belangen.

/ durch generieren der Freischaltcodes?

Wie einfach ist das "Generieren" denn ?
Wenn es trivial ist hat Rigol genau wie die
pay-TV Anbieter wenig Grund sich zu beklagen.

Gerät hat wohl eine Seriennummer, der Freischaltcode
ist individuell für jedes Gerät und wird per Verschlüsselungsalgorithmus 
erzeugt. Wenn der Klimbim
im Hauptprozessor der für Softwareupdates relativ
offen ist abläuft dann wäre das schusselig.
Wenn Seriennummer & Algorithmus in einem zweiten
OTP-Controller liegt dann wird der Aufwand
für technische Entschlüsselung enorm. Bei pay-TV
hätte man wohl eher Mitarbeitern des Herstellers
ein paar Scheine zugesteckt daß sie die Firmware
kopieren. Aber bei Rigol sind cracks nicht gut
kommerziell verwertbar.

MfG  JRD





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#206116

FromGünther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net>
Date2016-04-06 19:38 +0200
Message-ID<570549A5.9060905@spamfence.net>
In reply to#206030
Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:

> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr
> wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger...

Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein
Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License

Wenn man nach den Artikeln in der c't zu dem Thema geht, dann sind
solche Lizenzen extrem fragwürdig, wenn nicht sowieso null und nichtig.



Grüße,

Günther

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#206133

FromMarc Santhoff <m.santhoff@t-online.de>
Date2016-04-06 21:28 +0200
Message-ID<20160406212818.3427b352@puma.das.netz>
In reply to#206116
Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:

> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
> > Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
> 
> > Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist
> > sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo
> > kein Kläger...
> 
> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein
> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License

Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas
zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich
Mehrfachnutzung.

Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein Teil
der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung
dürfte illegal sein, aber wie iirc vom OP schon erwähnt: wo kein
Kläger...

Marc

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#206139

FromGünther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net>
Date2016-04-06 21:53 +0200
Message-ID<57056929.2060008@spamfence.net>
In reply to#206133
Am 06.04.16 um 21:28 schrieb Marc Santhoff:
> Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:
> 
>> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
>>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
>>
>>> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist
>>> sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo
                        ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>>> kein Kläger...
>>
>> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein
>> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License
> 
> Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas
> zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich
> Mehrfachnutzung.

Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten von
Features gegen eine Nutzungslizenz verstoßen könne. Falls es eine solche
Lizenz geben sollte, könnte diese nur Wirksamkeit erlangen, wenn der
Käufer des Gerätes mit dem Hersteller einen rechtswirksamen Vertrag
eingeht, der diese Lizenz beinhaltet. Wenn der Käufer ganz normal im
Einzelhandel einkauft, schließt er zwar mit dem Händler einen
Kaufvertrag, in aller Regel kommt dadurch aber kein irgendwie gearteter
Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Hersteller zustande.
Und da der Endkunde die Bedingungen der Lizenz vor Öffnen der Verpackung
üblicherweise nicht zu Gesicht bekommt (und damit auch nicht prüfen
kann, ob sie ihn einseitig benachteiligen -- was bei Microsoft-Lizenzen
wohl oft der Fall war), wäre sie -- sofern doch irgendwie auf krummen
Wegen ein Vertrag zwischen ihm und dem Hersteller zustande käme -- im
deutschen Rechtssystem woh mit gutem Erfolg anfechtbar. Deshalb auch der
Bezug auf den Begriff der Shrink Wrap License.


Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von
Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese "Nutzungslizenz",
"EULA", oder wie immer die auch genannt werden mögen.


> Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein Teil
> der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung
> dürfte illegal sein

Im Rahmen dessen, worauf ich mich bezog, ist das irrelevant.


Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes
juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
erschlichen wird.




Grüße,

Günther

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#206154

FromGerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de>
Date2016-04-06 23:48 +0200
Message-ID<dmlehkFaojaU1@mid.individual.net>
In reply to#206139
Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich:

> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes
> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
> erschlichen wird.

Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?
Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen...

Gerald

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#206179

FromWolfgang <wolfgang@horejsi.de>
Date2016-04-07 10:50 +0200
Message-ID<ne570f$sfo$1@solani.org>
In reply to#206154
Am 06.04.2016 um 23:48 schrieb Gerald Oppen:
> Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich:
>
>> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
>> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes
>> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
>> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
>> erschlichen wird.
>
> Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?
> Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen...
>

auf:

http://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-software.html

habe ich noch folgendes gefunden, ich zitiere:

3. Keine vertragliche Vereinbarung

Falls keine vertraglichen oder nur unzulängliche Vereinbarungen über Art 
und Umfang der Nutzungsrechte getroffen werden, richtet sich der Umfang 
der Rechtseinräumungen nach dem im Kauf-, Werklieferungs-, Dienst- oder 
Werkvertrag verfolgten Zweck (so genannte Zweckübertragungsregel siehe 
entsprechenden Beitrag). Demgemäß ist im Zweifel anzunehmen, dass der 
Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den 
der Vertragszweck unbedingt erfordert.

IV. Neue Nutzungsarten

Ab dem 01.01.2008 ist der alte urheberrechtliche Grundsatz aufgehoben, 
dass die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte 
Nutzungsarten unwirksam ist. Nun gilt gemäß § 31a UrhG, dass der Urheber 
seine Rechte auch für bei Vertragsabschluss noch nicht bekannte 
Nutzungsarten in schriftlicher Form übertragen kann. Er erhält eine 
gesonderte, angemessene Vergütung, wenn sein Werk in einer neuen 
Nutzungsart verwertet wird. Außerdem muss der Verwerter den Urheber 
informieren (zuletzt bekannte Adresse genügt!), bevor er mit der 
neuartigen Nutzung beginnt. Danach kann der Urheber die Rechteeinräumung 
binnen drei Monaten widerrufen.

Zitat Ende.

Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen 
Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf 
einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur 
Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen?

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#206182

FromLutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de>
Date2016-04-07 12:00 +0200
Message-ID<26hbc5xooa0a$.10w8oqqh7xjif.dlg@40tude.net>
In reply to#206179
Am Thu, 7 Apr 2016 10:50:25 +0200 schrieb Wolfgang:

> Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen 
> Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf 
> einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur 
> Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen?

Ich denke nicht dass das hier trifft, aber eigentlich muss man sich auch
nicht weiter darüber den Kopf zerbrechen.

Nicht alles was nicht explizit verboten ist muss man auch machen. Wenn ich
ein Gerät mit den Features nutzen will kaufe ich es mit diesen Features wenn
mir der Preis zusagt oder ich lasse es und nutze sie nicht.

Lutz

-- 
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#206200 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromHans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
Date2016-04-07 13:49 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmn092Fm9nuU1@mid.individual.net>
In reply to#206179
Wolfgang schrieb:

> Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen 
> Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf 
> einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur 
> Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen?

Neue Nutzungsarten beziehen sich auf die im Urheberrecht grundsätzlich 
(§15 UrhG) aufgeführten und in weiteren Paragraphen (Software: §69c 
UrhG) detaillierten Nutzungen, die einer Zustimmung des Rechtsinhabers 
bedürfen. Die Ausführung (oder Änderung...) von Programmen ist eine 
bekannte Nutzungsart von Software. Neu in diesem Sinn wäre sowas wie die 
Ausführung eines Programms ganz ohne Hardware.

DoDi

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#206192 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromHans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
Date2016-04-07 11:54 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmmuqgFlumdU4@mid.individual.net>
In reply to#206154
Gerald Oppen schrieb:
> Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich:
> 
>> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
>> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes
>> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
>> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
>> erschlichen wird.
> 
> Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?
> Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen...

Da wird die Sache noch komplizierter, da dann die Betriebserlaubnis 
betroffen sein kann.

DoDi

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#206207

FromAxel_Berger@b.maus.de (Axel Berger)
Date2016-04-07 09:19 +0200
Message-ID<201604070919.a16806@b.maus.de>
In reply to#206154
Gerald Oppen wrote on Wed, 16-04-06 23:48:
>nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?

Nein, die urheberrechtliche Frage stellt sich dabei gar nicht. Dafür 
gibt es zwei ganz andere Möglichkeiten:
Die Software kann zu Lasten aller anderen Eigenschaften die Abgase 
minimieren. Dein Eingriff macht für Dich alles besser, verstößt aber 
gegen Umweltgesetze.
Der Eingriff überlastet und beschädigt die knapp ausgelegte Hardware. 
Das wäre im Prinzip auch beim Oszi möglich und relevant für Garantie 
und Gewährleistung, hat aber auch nichts mit der hier diskutierten 
Frage zu tun.
Was beim Auto nie ein Problem ist, ist das Nachrüsten von Features der 
Luxusversion, die in der billigen schon teilweise aber nicht ganz 
vorgerüstet waren. Aber die machen es genau umgekehrt wie Rigol: 
Lampenträger, wo ein Pin im Anschlußstecker fehlt, obwohl das teurer 
ist als eine einheitliche Version und es nur die Komplettversion als 
Ersatzteil gibt. Früher hat man ein Auto mit dem billigsten Radio 
gekauft und das ausbauen lassen oder weggeschmissen, weil man nur so an 
die ganze Nahentstörung kam.

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#206161

FromMarc Santhoff <m.santhoff@t-online.de>
Date2016-04-07 02:23 +0200
Message-ID<20160407022333.3e1fa574@puma.das.netz>
In reply to#206139
Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:

> Am 06.04.16 um 21:28 schrieb Marc Santhoff:
> > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:
> > 
> >> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
> >>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
> >>
> >>> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist
> >>> sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo
>                         ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> >>> kein Kläger...
> >>
> >> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein
> >> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License
> > 
> > Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja
> > etwas zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich
> > Mehrfachnutzung.
> 
> Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten
> von Features gegen eine Nutzungslizenz verstoßen könne. Falls es eine
> solche Lizenz geben sollte, könnte diese nur Wirksamkeit erlangen,
> wenn der Käufer des Gerätes mit dem Hersteller einen rechtswirksamen
> Vertrag eingeht, der diese Lizenz beinhaltet.
[...]

Zustandekommen eines Vertrages ... wahrscheinlich hast Du recht.

> Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von
> Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese
> "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden
> mögen.

Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit dem
deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht bzw.
Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so geändert
worden, daß cracken von Software explizit verboten ist (Umgehung von
technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur Zeit des Aufkommens
der EULAs noch nicht.

> > Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein
> > Teil der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren
> > Umgehung dürfte illegal sein
> 
> Im Rahmen dessen, worauf ich mich bezog, ist das irrelevant.
> 
> 
> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten
> Codes juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten
> ist. Da dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
> erschlichen wird.

Und ebenso klar ist, daß Rigol sich nichts draus zu machen scheint. Man
könnte ja durchaus Firmware-Upgrade verkaufen statt Codes, hat dann
aber den Verwaltungsaufwand am Hut. Wenn dann noch der Geek-Faktor
dafür sorgt, daß mehr Leute eben Rigol-billig kaufen, kann sich das
schon lohnen.

Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen
Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber ebensowenig
beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst so
lautstark... ;)

Marc

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#206193 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromHans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
Date2016-04-07 12:19 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmmuqiFlumdU5@mid.individual.net>
In reply to#206161
Marc Santhoff schrieb:
> Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:

>> Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von
>> Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese
>> "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden
>> mögen.
> 
> Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit dem
> deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht bzw.
> Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so geändert
> worden, daß cracken von Software explizit verboten ist (Umgehung von
> technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur Zeit des Aufkommens
> der EULAs noch nicht.

Das UrhG wurde seit sehr langer Zeit nicht mehr wesentlich geändert. Die 
Umgehung von Schutzmaßnahmen (§95a ff. UrhG) ist bei Software explizit 
ausgenommen (nicht zutreffend). Bei einer Kombination von Soft- und 
Hardware könnte das aber doch wieder gelten.

Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra 
verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen 
die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird.


> Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen
> Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber ebensowenig
> beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst so
> lautstark... ;)

Urteile sind zwar zitierfähig, aber so an den konkreten Fall gebunden, 
daß ein Laie damit kaum etwas anfangen kann. Juristische Beratung ist 
Rechtsanwälten vorbehalten, und da ist eine Meinung nichts wert, solange 
man dafür nicht bezahlt hat. Ich bin kein Anwalt, mußte mich aber (als 
Hersteller von Software) zwangsläufig mit dem Urheberrecht befassen. 
Wer's genauer wissen will, kann in d.s.r.marken+urheber nachfragen, da 
war aber seit langer Zeit nicht mehr viel los - hauptsächlich mangels 
wirklich neuer Themen. Das Freischalten wäre IMO so ein (neues) Thema, 
zumindest was das Urheberrecht betrifft. Damit ist aber möglicherweise 
nur ein Teilgebiet abgedeckt, bei Gerätschaften muß vermutlich die 
Kombination von Soft- und Hardware betrachtet werden, BGB 
(Vertragsrecht), UWG (Wirtschaftsrecht) und mehr.

DoDi

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#206203 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromMarc Santhoff <m.santhoff@t-online.de>
Date2016-04-07 14:26 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<20160407142640.1a4dbfcc@puma.das.netz>
In reply to#206193
Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb:

> Marc Santhoff schrieb:
> > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:
> 
> >> Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von
> >> Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese
> >> "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden
> >> mögen.
> > > Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit
> > > dem
> > deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht
> > bzw. Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so
> > geändert worden, daß cracken von Software explizit verboten ist
> > (Umgehung von technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur
> > Zeit des Aufkommens der EULAs noch nicht.
> 
> Das UrhG wurde seit sehr langer Zeit nicht mehr wesentlich geändert.
> Die Umgehung von Schutzmaßnahmen (§95a ff. UrhG) ist bei Software
> explizit ausgenommen (nicht zutreffend). Bei einer Kombination von
> Soft- und Hardware könnte das aber doch wieder gelten.
> 
> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra
> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen
> die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird.

Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast auf das
selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn man
die Software sonst nicht benutzen kann.

> > Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen
> > Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber
> > ebensowenig beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst
> > so lautstark... ;)
> 
> Urteile sind zwar zitierfähig, aber so an den konkreten Fall
> gebunden, daß ein Laie damit kaum etwas anfangen kann.

Deswegen die Frage nach diesem konkreten Fall.

Marc

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#206212 — Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

FromHans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com>
Date2016-04-07 17:25 +0200
SubjectRe: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung
Message-ID<dmnf1jFq1plU1@mid.individual.net>
In reply to#206203
Marc Santhoff schrieb:
> Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb:

>> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra
>> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen
>> die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird.
> 
> Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast auf das
> selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn man
> die Software sonst nicht benutzen kann.

Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, 
nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist.

DoDi

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