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| Started by | Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> |
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Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> - 2016-04-05 14:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 18:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-05 16:40 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> - 2016-04-05 19:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 00:39 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-05 21:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rafael Deliano <rafael_deliano@arcor.de> - 2016-04-06 19:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 19:38 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-06 21:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> - 2016-04-06 21:53 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> - 2016-04-06 23:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 10:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-07 12:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 11:54 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Axel_Berger@b.maus.de (Axel Berger) - 2016-04-07 09:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 02:23 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 14:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:25 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 18:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 00:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 20:22 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-08 21:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 21:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-08 21:51 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-08 22:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-09 00:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-09 05:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 22:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:23 +0200
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Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 20:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-05 20:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 21:43 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 00:08 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 06:07 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:05 +0200
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Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:29 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> - 2016-04-06 22:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 12:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 18:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 18:57 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 08:52 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:02 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 14:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-07 15:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:22 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:53 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 16:55 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 19:16 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-10 10:32 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 13:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-04-10 21:18 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-08 06:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 17:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-07 19:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-08 08:03 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-08 19:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Falk Willberg <faweglassenlk@falk-willberg.de> - 2016-04-08 20:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 19:45 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-06 19:57 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:21 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-07 12:49 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:56 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 14:28 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 18:08 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:37 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:42 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "MaWin" <me@private.net> - 2016-04-07 18:27 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 18:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-04-07 19:01 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-08 00:20 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:07 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-02 20:18 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Olaf Kaluza <olaf@criseis.ruhr.de> - 2016-05-02 21:52 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-02 22:15 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Christian Müller <spamalottomat@yahoo.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Guido Grohmann <guido.grohmann@gmx.de> - 2016-05-04 23:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2016-05-03 08:36 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Reinhardt Behm <rbehm@hushmail.com> - 2016-05-03 18:25 +0800
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Dieter Wiedmann <dieter.wiedmann@t-online.de> - 2016-05-03 12:35 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 13:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung "horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> - 2016-05-03 14:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2016-05-03 20:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:41 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Stefan Heimers <stefan.usenet@heimers.ch> - 2016-05-04 10:31 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Eric Brücklmeier <usenet@nerdcraft.de> - 2016-05-04 12:58 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-04 22:26 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Peter Necas <infomailing.necas@aon.at> - 2016-05-10 20:19 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-03 21:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Chris Jones <lugnut808@spam.yahoo.com> - 2016-05-05 02:45 +1000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Martin D. Bartsch <M.D.Bartsch@arcor.de> - 2016-04-08 23:12 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:50 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2016-04-06 20:00 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 20:25 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 13:09 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-07 18:48 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-07 23:56 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-06 21:01 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-06 20:19 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-06 22:45 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 00:38 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 08:15 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hanno Foest <hurga-news2@tigress.com> - 2016-04-07 12:22 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 13:17 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Myn Seudop <seudop@freenet.de> - 2016-04-07 15:20 +0000
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 20:06 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-07 22:14 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-07 22:24 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> - 2016-04-09 13:05 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Edzard Egberts <ed_09@tantec.de> - 2016-04-09 13:44 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-05 21:59 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2016-04-05 22:23 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:46 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin Knaak <knaak@iqo.uni-hannover.de> - 2016-04-06 20:55 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Michael Reinck <mrreinck@googlemail.com> - 2016-04-06 21:40 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:10 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2016-04-10 12:30 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> - 2016-04-10 14:07 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> - 2016-04-07 09:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2016-05-02 20:11 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> - 2016-04-05 22:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2016-04-06 07:39 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> - 2016-04-06 10:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Kai-Martin <kmk@lilalaser.de> - 2016-04-10 12:34 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> - 2016-04-08 18:32 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Willi Marquart <usenet@neppi.net> - 2016-04-08 18:47 +0200
Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung Markus Marquardt <usenet1312@o2mail.de> - 2016-04-09 19:52 +0200
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| From | Stefan Krister <stefan.krister@creative.chaos.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-05 14:28 +0200 |
| Subject | Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmhpc4Fc6s3U1@mid.individual.net> |
Hi, morgen soll das DS1054Z geliefert werden. Gab es schon mal eine juristische Bewertung (ob vom Profi oder Laien soll erst mal wurscht sein), über die Freischaltung der kostenpflichtigen Features durch generieren der Freischaltcodes? Wie ist da Eure Meinung zu diesem Thema? MfG Stefan -- Blog: http://bastard-fdb.blogspot.de/ Gallery: http://gallery.port23.de/v/bastard/ Wiki: http://wiki.port23.de/wiki/Benutzer:Bastard
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-05 18:31 +0200 |
| Message-ID | <vs5dtc-esv.ln1@hergen.dyndns.org> |
| In reply to | #206022 |
Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > Gab es schon mal eine juristische Bewertung (ob vom Profi oder Laien > soll erst mal wurscht sein), über die Freischaltung der > kostenpflichtigen Features durch generieren der Freischaltcodes? > > Wie ist da Eure Meinung zu diesem Thema? Die Hardware ist nach Bezahlung dein Eigentum. Das Freischalten von Hardware-Features (höhere Bandbreite) sollte dir niemand verwehren können, genauso wie dir niemand verwehren kann, die selben Verbesserungen mit dem Lötkolben vorzunehmen - wahrscheinlich genügt es, den Kondensator des Tiefpassfilters zu entfernen. Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger... Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den Urzustand zurücksetzen. Hergen
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| From | Myn Seudop <seudop@freenet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-05 16:40 +0000 |
| Message-ID | <20160405164036.2O6l1Rd5lcB0@sewer.dizum.com> |
| In reply to | #206030 |
Hergen Lehmann: > Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt > Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei > der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die > ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den > Urzustand zurücksetzen. Oder die sonst im Rahmen der Garantie kostenlose Reparatur in diesem Fall in Rechnung stellen. Irgendeinen Vorteil müssen ehrliche Kunden wie ich ja haben. Myn
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| From | Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-05 19:34 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmib9mFgms8U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206030 |
Hergen Lehmann wrote: > Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > ... > Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt > Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei > der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die > ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den > Urzustand zurücksetzen. > Wer weiß, wer weiß... WLAN und sendet Pakete an den Hersteller... wenn nicht heute, dann in ein paar Jahren ,,neu in Ihrer Firmware'' wie war das mit den Medion-WebCams? Sc Olaf, ich unk ja nur, aber es wird so kommen:-(
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| From | Alexander Schreiber <als@usenet.thangorodrim.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 00:39 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <slrnng8flo.o7l.als@mordor.angband.thangorodrim.de> |
| In reply to | #206034 |
Olaf Schultz <o.schultz@enhydralutris.de> wrote:
> Hergen Lehmann wrote:
>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
>>
> ...
>> Interessant wird es sowieso erst im Reparaturfall, denn vorher erfährt
>> Rigol bzw. deren Vertriebspartner ja gar nicht davon. Aber auch wenn bei
>> der Reparatur etwas auffällt, halte ich es für unwahrscheinlich, das die
>> ihre Kunden verklagen. Eher wird man stillschweigend alles auf den
>> Urzustand zurücksetzen.
>>
>
> Wer weiß, wer weiß... WLAN und sendet Pakete an den Hersteller... wenn
> nicht heute, dann in ein paar Jahren ,,neu in Ihrer Firmware'' wie war
> das mit den Medion-WebCams? Sc
--verbose bitte
Man liest sich,
Alex.
--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
looks like work." -- Thomas A. Edison
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-05 21:10 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmjt7tFsm1vU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206030 |
Hergen Lehmann schrieb: > Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr > wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger... Kommt auf die "bestimmungsgemäße Nutzung" i.S.d. UrhG an. Man könnte argumentieren, daß die Eingabe eines Keys zu dieser Nutzung gehört, und daß dabei egal ist, woher dieser Key kommt. Zumindest dürfte es sich dabei nicht um eine Umgehung eines wirksamen Schutzes (§95a ff. UrhG) handeln, der für Software nicht gilt. DoDi
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| From | Rafael Deliano <rafael_deliano@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 19:00 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <ne3f4i$r64$1@dont-email.me> |
| In reply to | #206079 |
> UrhG Wäre hierzulande skeptisch daß die Richter zeitgemäßen Paragraphen finden. USA hat aktuelleren Legalismus https://en.wikipedia.org/wiki/Digital_Millennium_Copyright_Act Der gängige Fall vorher war cracks der Decoder für pay-TV. https://en.wikipedia.org/wiki/Pirate_decryption Hätte auch dort nie gehört das versucht wurde einen Käufer/Nutzer zu belangen. / durch generieren der Freischaltcodes? Wie einfach ist das "Generieren" denn ? Wenn es trivial ist hat Rigol genau wie die pay-TV Anbieter wenig Grund sich zu beklagen. Gerät hat wohl eine Seriennummer, der Freischaltcode ist individuell für jedes Gerät und wird per Verschlüsselungsalgorithmus erzeugt. Wenn der Klimbim im Hauptprozessor der für Softwareupdates relativ offen ist abläuft dann wäre das schusselig. Wenn Seriennummer & Algorithmus in einem zweiten OTP-Controller liegt dann wird der Aufwand für technische Entschlüsselung enorm. Bei pay-TV hätte man wohl eher Mitarbeitern des Herstellers ein paar Scheine zugesteckt daß sie die Firmware kopieren. Aber bei Rigol sind cracks nicht gut kommerziell verwertbar. MfG JRD
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| From | Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 19:38 +0200 |
| Message-ID | <570549A5.9060905@spamfence.net> |
| In reply to | #206030 |
Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann: > Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist sehr > wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo kein Kläger... Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License Wenn man nach den Artikeln in der c't zu dem Thema geht, dann sind solche Lizenzen extrem fragwürdig, wenn nicht sowieso null und nichtig. Grüße, Günther
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 21:28 +0200 |
| Message-ID | <20160406212818.3427b352@puma.das.netz> |
| In reply to | #206116 |
Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: > Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann: > > Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > > > Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist > > sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo > > kein Kläger... > > Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein > Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich Mehrfachnutzung. Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein Teil der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung dürfte illegal sein, aber wie iirc vom OP schon erwähnt: wo kein Kläger... Marc
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| From | Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 21:53 +0200 |
| Message-ID | <57056929.2060008@spamfence.net> |
| In reply to | #206133 |
Am 06.04.16 um 21:28 schrieb Marc Santhoff:
> Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb:
>
>> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
>>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister:
>>
>>> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist
>>> sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>>> kein Kläger...
>>
>> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein
>> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License
>
> Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas
> zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich
> Mehrfachnutzung.
Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten von
Features gegen eine Nutzungslizenz verstoßen könne. Falls es eine solche
Lizenz geben sollte, könnte diese nur Wirksamkeit erlangen, wenn der
Käufer des Gerätes mit dem Hersteller einen rechtswirksamen Vertrag
eingeht, der diese Lizenz beinhaltet. Wenn der Käufer ganz normal im
Einzelhandel einkauft, schließt er zwar mit dem Händler einen
Kaufvertrag, in aller Regel kommt dadurch aber kein irgendwie gearteter
Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Hersteller zustande.
Und da der Endkunde die Bedingungen der Lizenz vor Öffnen der Verpackung
üblicherweise nicht zu Gesicht bekommt (und damit auch nicht prüfen
kann, ob sie ihn einseitig benachteiligen -- was bei Microsoft-Lizenzen
wohl oft der Fall war), wäre sie -- sofern doch irgendwie auf krummen
Wegen ein Vertrag zwischen ihm und dem Hersteller zustande käme -- im
deutschen Rechtssystem woh mit gutem Erfolg anfechtbar. Deshalb auch der
Bezug auf den Begriff der Shrink Wrap License.
Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von
Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese "Nutzungslizenz",
"EULA", oder wie immer die auch genannt werden mögen.
> Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein Teil
> der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung
> dürfte illegal sein
Im Rahmen dessen, worauf ich mich bezog, ist das irrelevant.
Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das
Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes
juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung
erschlichen wird.
Grüße,
Günther
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| From | Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-06 23:48 +0200 |
| Message-ID | <dmlehkFaojaU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206139 |
Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich: > Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das > Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes > juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da > dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung > erschlichen wird. Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich? Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen... Gerald
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| From | Wolfgang <wolfgang@horejsi.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 10:50 +0200 |
| Message-ID | <ne570f$sfo$1@solani.org> |
| In reply to | #206154 |
Am 06.04.2016 um 23:48 schrieb Gerald Oppen: > Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich: > >> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das >> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes >> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da >> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung >> erschlichen wird. > > Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich? > Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen... > auf: http://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-software.html habe ich noch folgendes gefunden, ich zitiere: 3. Keine vertragliche Vereinbarung Falls keine vertraglichen oder nur unzulängliche Vereinbarungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte getroffen werden, richtet sich der Umfang der Rechtseinräumungen nach dem im Kauf-, Werklieferungs-, Dienst- oder Werkvertrag verfolgten Zweck (so genannte Zweckübertragungsregel siehe entsprechenden Beitrag). Demgemäß ist im Zweifel anzunehmen, dass der Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. IV. Neue Nutzungsarten Ab dem 01.01.2008 ist der alte urheberrechtliche Grundsatz aufgehoben, dass die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten unwirksam ist. Nun gilt gemäß § 31a UrhG, dass der Urheber seine Rechte auch für bei Vertragsabschluss noch nicht bekannte Nutzungsarten in schriftlicher Form übertragen kann. Er erhält eine gesonderte, angemessene Vergütung, wenn sein Werk in einer neuen Nutzungsart verwertet wird. Außerdem muss der Verwerter den Urheber informieren (zuletzt bekannte Adresse genügt!), bevor er mit der neuartigen Nutzung beginnt. Danach kann der Urheber die Rechteeinräumung binnen drei Monaten widerrufen. Zitat Ende. Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen?
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| From | Lutz Schulze <lschulze@netzwerkseite.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 12:00 +0200 |
| Message-ID | <26hbc5xooa0a$.10w8oqqh7xjif.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #206179 |
Am Thu, 7 Apr 2016 10:50:25 +0200 schrieb Wolfgang: > Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen > Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf > einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur > Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen? Ich denke nicht dass das hier trifft, aber eigentlich muss man sich auch nicht weiter darüber den Kopf zerbrechen. Nicht alles was nicht explizit verboten ist muss man auch machen. Wenn ich ein Gerät mit den Features nutzen will kaufe ich es mit diesen Features wenn mir der Preis zusagt oder ich lasse es und nutze sie nicht. Lutz -- Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 13:49 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmn092Fm9nuU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206179 |
Wolfgang schrieb: > Es könnte sein, dass das auf den Fall Rigol zutrifft. Aber mit neuen > Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf > einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur > Verfügung steht, oder so ähnlich. Wer weiss was dazu zu sagen? Neue Nutzungsarten beziehen sich auf die im Urheberrecht grundsätzlich (§15 UrhG) aufgeführten und in weiteren Paragraphen (Software: §69c UrhG) detaillierten Nutzungen, die einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedürfen. Die Ausführung (oder Änderung...) von Programmen ist eine bekannte Nutzungsart von Software. Neu in diesem Sinn wäre sowas wie die Ausführung eines Programms ganz ohne Hardware. DoDi
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 11:54 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuqgFlumdU4@mid.individual.net> |
| In reply to | #206154 |
Gerald Oppen schrieb: > Am 06.04.2016 um 21:53 schrieb Günther Dietrich: > >> Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das >> Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes >> juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da >> dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung >> erschlichen wird. > > Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich? > Da sollten sich doch genügend rechtliche Aussagen finden lassen... Da wird die Sache noch komplizierter, da dann die Betriebserlaubnis betroffen sein kann. DoDi
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| From | Axel_Berger@b.maus.de (Axel Berger) |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 09:19 +0200 |
| Message-ID | <201604070919.a16806@b.maus.de> |
| In reply to | #206154 |
Gerald Oppen wrote on Wed, 16-04-06 23:48: >nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich? Nein, die urheberrechtliche Frage stellt sich dabei gar nicht. Dafür gibt es zwei ganz andere Möglichkeiten: Die Software kann zu Lasten aller anderen Eigenschaften die Abgase minimieren. Dein Eingriff macht für Dich alles besser, verstößt aber gegen Umweltgesetze. Der Eingriff überlastet und beschädigt die knapp ausgelegte Hardware. Das wäre im Prinzip auch beim Oszi möglich und relevant für Garantie und Gewährleistung, hat aber auch nichts mit der hier diskutierten Frage zu tun. Was beim Auto nie ein Problem ist, ist das Nachrüsten von Features der Luxusversion, die in der billigen schon teilweise aber nicht ganz vorgerüstet waren. Aber die machen es genau umgekehrt wie Rigol: Lampenträger, wo ein Pin im Anschlußstecker fehlt, obwohl das teurer ist als eine einheitliche Version und es nur die Komplettversion als Ersatzteil gibt. Früher hat man ein Auto mit dem billigsten Radio gekauft und das ausbauen lassen oder weggeschmissen, weil man nur so an die ganze Nahentstörung kam.
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 02:23 +0200 |
| Message-ID | <20160407022333.3e1fa574@puma.das.netz> |
| In reply to | #206139 |
Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: > Am 06.04.16 um 21:28 schrieb Marc Santhoff: > > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: > > > >> Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann: > >>> Am 05.04.2016 um 14:28 schrieb Stefan Krister: > >> > >>> Das Freischalten von Software-Features (Trigger, Decoder, etc) ist > >>> sehr wahrscheinlich eine Verletzung der Nutzungslizenz, aber wo > ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ > >>> kein Kläger... > >> > >> Zur Verletzung irgendeiner ominösen "Nutzungslizenz" gibt es ein > >> Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License > > > > Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja > > etwas zu verbieten, daß man ohne weiteres tun kann - hauptsächlich > > Mehrfachnutzung. > > Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten > von Features gegen eine Nutzungslizenz verstoßen könne. Falls es eine > solche Lizenz geben sollte, könnte diese nur Wirksamkeit erlangen, > wenn der Käufer des Gerätes mit dem Hersteller einen rechtswirksamen > Vertrag eingeht, der diese Lizenz beinhaltet. [...] Zustandekommen eines Vertrages ... wahrscheinlich hast Du recht. > Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von > Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese > "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden > mögen. Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit dem deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so geändert worden, daß cracken von Software explizit verboten ist (Umgehung von technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur Zeit des Aufkommens der EULAs noch nicht. > > Rigol trifft aber tatsächlich technische Vorkehrungen, daß nur ein > > Teil der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren > > Umgehung dürfte illegal sein > > Im Rahmen dessen, worauf ich mich bezog, ist das irrelevant. > > > Bezüglich des ursprünglichen Themas könnte ich mir gut vorstellen, das > Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten > Codes juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten > ist. Da dürfte es dann egal sein, mittels welcher Methode die Leistung > erschlichen wird. Und ebenso klar ist, daß Rigol sich nichts draus zu machen scheint. Man könnte ja durchaus Firmware-Upgrade verkaufen statt Codes, hat dann aber den Verwaltungsaufwand am Hut. Wenn dann noch der Geek-Faktor dafür sorgt, daß mehr Leute eben Rigol-billig kaufen, kann sich das schon lohnen. Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber ebensowenig beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst so lautstark... ;) Marc
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 12:19 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmmuqiFlumdU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #206161 |
Marc Santhoff schrieb: > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: >> Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von >> Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese >> "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden >> mögen. > > Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit dem > deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht bzw. > Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so geändert > worden, daß cracken von Software explizit verboten ist (Umgehung von > technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur Zeit des Aufkommens > der EULAs noch nicht. Das UrhG wurde seit sehr langer Zeit nicht mehr wesentlich geändert. Die Umgehung von Schutzmaßnahmen (§95a ff. UrhG) ist bei Software explizit ausgenommen (nicht zutreffend). Bei einer Kombination von Soft- und Hardware könnte das aber doch wieder gelten. Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird. > Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen > Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber ebensowenig > beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst so > lautstark... ;) Urteile sind zwar zitierfähig, aber so an den konkreten Fall gebunden, daß ein Laie damit kaum etwas anfangen kann. Juristische Beratung ist Rechtsanwälten vorbehalten, und da ist eine Meinung nichts wert, solange man dafür nicht bezahlt hat. Ich bin kein Anwalt, mußte mich aber (als Hersteller von Software) zwangsläufig mit dem Urheberrecht befassen. Wer's genauer wissen will, kann in d.s.r.marken+urheber nachfragen, da war aber seit langer Zeit nicht mehr viel los - hauptsächlich mangels wirklich neuer Themen. Das Freischalten wäre IMO so ein (neues) Thema, zumindest was das Urheberrecht betrifft. Damit ist aber möglicherweise nur ein Teilgebiet abgedeckt, bei Gerätschaften muß vermutlich die Kombination von Soft- und Hardware betrachtet werden, BGB (Vertragsrecht), UWG (Wirtschaftsrecht) und mehr. DoDi
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| From | Marc Santhoff <m.santhoff@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 14:26 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <20160407142640.1a4dbfcc@puma.das.netz> |
| In reply to | #206193 |
Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: > Marc Santhoff schrieb: > > Günther Dietrich <gd.usenet@spamfence.net> schrieb: > > >> Ich will hier nicht dem möglicherweise illegalen Freischalten von > >> Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese > >> "Nutzungslizenz", "EULA", oder wie immer die auch genannt werden > >> mögen. > > > Das Problem mit solchen Versuchen ist wohl, daß man irgendwie mit > > > dem > > deutschen Recht umgehen muß(te). Mittlerweile ist das Urheberrecht > > bzw. Leistungsschutzrecht oder was es auch immer hier greift ja so > > geändert worden, daß cracken von Software explizit verboten ist > > (Umgehung von technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur > > Zeit des Aufkommens der EULAs noch nicht. > > Das UrhG wurde seit sehr langer Zeit nicht mehr wesentlich geändert. > Die Umgehung von Schutzmaßnahmen (§95a ff. UrhG) ist bei Software > explizit ausgenommen (nicht zutreffend). Bei einer Kombination von > Soft- und Hardware könnte das aber doch wieder gelten. > > Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra > verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen > die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird. Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast auf das selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn man die Software sonst nicht benutzen kann. > > Die ursprüngliche Frage nach einer mögl. zitierfähigen juristischen > > Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber > > ebensowenig beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst > > so lautstark... ;) > > Urteile sind zwar zitierfähig, aber so an den konkreten Fall > gebunden, daß ein Laie damit kaum etwas anfangen kann. Deswegen die Frage nach diesem konkreten Fall. Marc
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| From | Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-04-07 17:25 +0200 |
| Subject | Re: Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung |
| Message-ID | <dmnf1jFq1plU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #206203 |
Marc Santhoff schrieb: > Hans-Peter Diettrich <DrDiettrich1@aol.com> schrieb: >> Das Cracken von Software war nie erlaubt, mußte also nicht extra >> verboten werden. Es gibt aber Möglichkeiten, sofern damit nicht gegen >> die bestimmungsgemäße Nutzung verstoßen wird. > > Ja stimmt, da greift dann eben §69e, Dekompilierung. Kommt fast auf das > selbe raus, nur das man ggf. Schutzmaßnahemn aushebeln darf, wenn man > die Software sonst nicht benutzen kann. Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte, nämlich die Bedingungen, unter denen und wofür das gestattet ist. DoDi
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