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Groups > de.sci.electronics > #196695 > unrolled thread
| Started by | Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> |
|---|---|
| First post | 2015-11-22 11:07 -0800 |
| Last post | 2015-11-23 05:04 -0800 |
| Articles | 3 — 2 participants |
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Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> - 2015-11-22 11:07 -0800
Re: Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Christian Zietz <newsgroup.1001@chz.xyz> - 2015-11-22 20:37 +0100
Re: Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> - 2015-11-23 05:04 -0800
| From | Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-11-22 11:07 -0800 |
| Subject | Produktionsdatum bei WEEE-Symbol |
| Message-ID | <9e94e608-0182-4c24-9812-cc1009bfbcbe@googlegroups.com> |
Hallo zusammen! Ich habe in den letzten Wochen immer mal was zu WEEE und Elektro-Gesetz gelesen. Als Verbraucher interessant finde ich dabei die Vorschrift, dass auf dem Produkt neben dem WEEE-Mülleimer der Herstellername und der "Zeitpunkt des Inverkehrbringens" aufgebracht sein müssen. Als Ort für das Datum sei der Balken unter dem Mülleimer vorgesehen. Nun habe ich mal hier die neueren Elektrogeräte angeschaut. Fast alle haben den durchgestrichenen Mülleimer irgendwo angebracht. Beim größeren Teil der Geräte prangt unter dem Mülleimer unmotiviert der Balken. Bei keinem aber steht in/auf dem Balken ein Datum - oder auch anderswo auf dem Gerät. Beispiel: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/77/Produktkennzeichnung_Elektronik_Beispiel.jpg/220px-Produktkennzeichnung_Elektronik_Beispiel.jpg Deute ich das ElektroG falsch? Was ist sonst die Aufgabe des Balken? Ich fände es sehr gut, wenn zumindest das Produktionsjahr von Elektro-Kram aufgedruckt wäre. Klaus
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| From | Christian Zietz <newsgroup.1001@chz.xyz> |
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| Date | 2015-11-22 20:37 +0100 |
| Message-ID | <dbejriFkoq3U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #196695 |
Klaus M. Müller schrieb: > Deute ich das ElektroG falsch? Ja, das ElektoG sagt nur, dass auf einem Gerät angegeben werden muss, ob das Gerät erstmals nach dem Stichtag 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurde. Es muss also keine Jahreszahl angegeben werden, sondern nur nach vor bzw. nach dem Stichtag unterschieden werden. Eine Möglichkeit dafür ist der Balken unter der Mülltonne, der dazu ausdrücklich *keinen* Text enthalten darf. Siehe z.B. Abschnitt 3.b. auf <https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/elektrogesetz.html?page=6#sect_1> > Was ist sonst die Aufgabe des Balken? S. oben. Christian -- Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net WWW: http://www.chzsoft.de/ PGP/GnuPG-Key-ID: 0x52CB97F66DA025CA / 0x6DA025CA
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| From | Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> |
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| Date | 2015-11-23 05:04 -0800 |
| Message-ID | <3a2212af-ca01-4cbc-98ad-2967e705cff3@googlegroups.com> |
| In reply to | #196697 |
Am Sonntag, 22. November 2015 20:37:24 UTC+1 schrieb Christian Zietz: > Ja, das ElektoG sagt nur, dass auf einem Gerät angegeben werden muss, ob > das Gerät erstmals nach dem Stichtag 13.08.2005 in Verkehr gebracht > wurde. Es muss also keine Jahreszahl angegeben werden, sondern nur nach > vor bzw. nach dem Stichtag unterschieden werden. Eine Möglichkeit dafür > ist der Balken unter der Mülltonne, der dazu ausdrücklich *keinen* Text > enthalten darf. Danke für die Klarstellung! Für den Verbraucher ist da natürlich Schade. Klaus
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