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Groups > de.sci.electronics > #196695 > unrolled thread

Produktionsdatum bei WEEE-Symbol

Started byKlaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de>
First post2015-11-22 11:07 -0800
Last post2015-11-23 05:04 -0800
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  Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> - 2015-11-22 11:07 -0800
    Re: Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Christian Zietz <newsgroup.1001@chz.xyz> - 2015-11-22 20:37 +0100
      Re: Produktionsdatum bei WEEE-Symbol Klaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de> - 2015-11-23 05:04 -0800

#196695 — Produktionsdatum bei WEEE-Symbol

FromKlaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de>
Date2015-11-22 11:07 -0800
SubjectProduktionsdatum bei WEEE-Symbol
Message-ID<9e94e608-0182-4c24-9812-cc1009bfbcbe@googlegroups.com>
Hallo zusammen!

Ich habe in den letzten Wochen immer mal was zu WEEE und Elektro-Gesetz gelesen. Als Verbraucher interessant finde ich dabei die Vorschrift, dass auf dem Produkt neben dem WEEE-Mülleimer der Herstellername und der "Zeitpunkt des Inverkehrbringens" aufgebracht sein müssen. Als Ort für das Datum sei der Balken unter dem Mülleimer vorgesehen. 

Nun habe ich mal hier die neueren Elektrogeräte angeschaut. Fast alle haben den durchgestrichenen Mülleimer irgendwo angebracht. Beim größeren Teil der Geräte prangt unter dem Mülleimer unmotiviert der Balken. Bei keinem aber steht in/auf dem Balken ein Datum - oder auch anderswo auf dem Gerät. Beispiel:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/77/Produktkennzeichnung_Elektronik_Beispiel.jpg/220px-Produktkennzeichnung_Elektronik_Beispiel.jpg

Deute ich das ElektroG falsch? Was ist sonst die Aufgabe des Balken?

Ich fände es sehr gut, wenn zumindest das Produktionsjahr von Elektro-Kram aufgedruckt wäre. 

Klaus

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#196697

FromChristian Zietz <newsgroup.1001@chz.xyz>
Date2015-11-22 20:37 +0100
Message-ID<dbejriFkoq3U1@mid.individual.net>
In reply to#196695
Klaus M. Müller schrieb:

> Deute ich das ElektroG falsch? 

Ja, das ElektoG sagt nur, dass auf einem Gerät angegeben werden muss, ob
das Gerät erstmals nach dem Stichtag 13.08.2005 in Verkehr gebracht
wurde. Es muss also keine Jahreszahl angegeben werden, sondern nur nach
vor bzw. nach dem Stichtag unterschieden werden. Eine Möglichkeit dafür
ist der Balken unter der Mülltonne, der dazu ausdrücklich *keinen* Text
enthalten darf.

Siehe z.B. Abschnitt 3.b. auf
<https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/elektrogesetz.html?page=6#sect_1>

> Was ist sonst die Aufgabe des Balken?

S. oben.

Christian
-- 
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.de/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x52CB97F66DA025CA / 0x6DA025CA

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#196768

FromKlaus M. Müller <klaus.m.nospam@gmx.de>
Date2015-11-23 05:04 -0800
Message-ID<3a2212af-ca01-4cbc-98ad-2967e705cff3@googlegroups.com>
In reply to#196697
Am Sonntag, 22. November 2015 20:37:24 UTC+1 schrieb Christian Zietz:

> Ja, das ElektoG sagt nur, dass auf einem Gerät angegeben werden muss, ob
> das Gerät erstmals nach dem Stichtag 13.08.2005 in Verkehr gebracht
> wurde. Es muss also keine Jahreszahl angegeben werden, sondern nur nach
> vor bzw. nach dem Stichtag unterschieden werden. Eine Möglichkeit dafür
> ist der Balken unter der Mülltonne, der dazu ausdrücklich *keinen* Text
> enthalten darf.

Danke für die Klarstellung! Für den Verbraucher ist da natürlich Schade.

Klaus

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