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Groups > de.sci.electronics > #188428 > unrolled thread

Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung

Started byRolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid>
First post2015-07-01 21:44 +0200
Last post2015-07-09 22:59 +0200
Articles 5 — 3 participants

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  Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2015-07-01 21:44 +0200
    Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2015-07-01 22:50 +0200
    Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2015-07-01 23:22 +0200
      Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2015-07-09 21:43 +0200
        Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2015-07-09 22:59 +0200

#188428 — Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung

FromRolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid>
Date2015-07-01 21:44 +0200
SubjectRe: [OT] Assistenzsysteme/Haftung
Message-ID<mn1fso$9ep$1@dont-email.me>
Gregor Szaktilla schrieb:
> Hallo allerseits!
>
> Soweit ich weiß, wird die endlose Ausstattung von Autos mit
> Assistenzsystemen dadurch gebremst, weil die Haftungsfrage schwierig ist
> (ein Auto kann nicht haftbar gemacht werden).
> Wenn man vom Verursacherprinzip ausgeht, müsste man, wenn ein
> fehlerhaftes Assistenzsystem einen Unfall verursacht, das Auto dafür
> haftbar machen, was nicht möglich ist.

Das sollte aber via Gefährdungshaftung möglich sein. Muss halt ausdiskutiert
werden; wenn der Gemeinnutz von solchem Graffl anerkannt ist, wird  das
auch versichert sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein
ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht.
Das hat mit der Schuldfrage nichts zu tun.

Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug
läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe und die
Versicherung zahlt nicht. (Auch die Schweizer drehen mittlerweile
durch).

Ansonsten, IANAL

-- 
mfg Rolf Bombach

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#188433

FromRupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de>
Date2015-07-01 22:50 +0200
Message-ID<000e6c-b1l.ln1@nntp.haselbeck-net.de>
In reply to#188428
Rolf Bombach schrieb:

> Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein
> ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht.

Nein, das hat mit der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nichts zu tun. In 
Deutschland zahlst du also in diesem Fall nicht

> Das hat mit der Schuldfrage nichts zu tun.

Ja, der § 7 StVG ist recht umfassend. Allerdings ist der Schaden des oder am 
Skateboarder in dem von dir beschriebenen Fall davon nicht erfasst
 
> Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug
> läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe und die
> Versicherung zahlt nicht. (Auch die Schweizer drehen mittlerweile
> durch).

Hierzulande zahlt man allenfalls Strafe (besser: Verwarnungs-, maximal 
Bußgeld) wegen des Falschparkens. Der doofe Fussgänger geht in der Regel 
leer aus

MfG
Rupert

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#188441

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2015-07-01 23:22 +0200
Message-ID<cvj40sFrrhtU1@mid.individual.net>
In reply to#188428
On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted:

...
>Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein
>ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht.

Schmarrn.

>Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug
>läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe 

für's Falschparken.

>und die Versicherung zahlt nicht. 

Die KfZ-Vollkasko u.U. schon - für den Schaden am KfZ.
Nicht für die Nase. Dafür ist die Krankenversicherung des
Nasenbesitzers zuständig.

>(Auch die Schweizer drehen mittlerweile durch).

Da will ich vorsichtshalber mal nicht widersprechen ;-)

-- 
Schöne Grüße,
Wolfgang

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#189049

FromRolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid>
Date2015-07-09 21:43 +0200
Message-ID<mnmiqi$96k$1@dont-email.me>
In reply to#188441
Wolfgang Kynast schrieb:
> On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted:
>
> ...
>> Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein
>> ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht.
>
> Schmarrn.

Willkommen in der Schweiz..-

>> Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug
>> läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe
>
> für's Falschparken.

Und wegen Körperverletzung  usw.

Leider finde ich gerade keine Seite mehr, obwohl der Fall hier
die Öffentlichkeit eine Woche lang aufgewühlt hat. Die Urteile
werden ohnehin immer bizarrer und weniger nachvollziehbar. Und
alles geht durch drei Instanzen. Auch bei eine Strafe von CHF 100.

Etwa wegen "Nichtgewähren des Vortrittsrechts" oder wie das heisst.
April 2008, Fussgängerzone Winterthur, ein Sattelschlepper schleppt
irgend was an und hält an. Ein unter Methadon und Valium stehender
Mann läuft zeitungslesend in den Aufleger: Fussgänger hat Vortritt,
LKW an allem Schuld, Verhalten und Zustand (hier Drogenkonsum) des
Fussgängers völlig unmassgeblich...

-- 
mfg Rolf Bombach

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#189055

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2015-07-09 22:59 +0200
Message-ID<d085lqF7n4tU1@mid.individual.net>
In reply to#189049
On Thu, 09 Jul 2015 21:43:38 +0200, "Rolf Bombach" posted:

>Wolfgang Kynast schrieb:
>> On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted:
>>
>> ...
>>> Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein
>>> ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht.
>>
>> Schmarrn.
>
>Willkommen in der Schweiz..-
>
>>> Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug
>>> läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe
>>
>> für's Falschparken.
>
>Und wegen Körperverletzung  usw.
>
>Leider finde ich gerade keine Seite mehr, obwohl der Fall hier
>die Öffentlichkeit eine Woche lang aufgewühlt hat. Die Urteile
>werden ohnehin immer bizarrer und weniger nachvollziehbar. Und
>alles geht durch drei Instanzen. Auch bei eine Strafe von CHF 100.
>
>Etwa wegen "Nichtgewähren des Vortrittsrechts" oder wie das heisst.
>April 2008, Fussgängerzone Winterthur, ein Sattelschlepper schleppt
>irgend was an und hält an. Ein unter Methadon und Valium stehender
>Mann läuft zeitungslesend in den Aufleger: Fussgänger hat Vortritt,
>LKW an allem Schuld, Verhalten und Zustand (hier Drogenkonsum) des
>Fussgängers völlig unmassgeblich...

Stell hier einen Asylantrag ;-)

-- 
Schöne Grüße,
Wolfgang

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