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Groups > de.sci.electronics > #188428 > unrolled thread
| Started by | Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> |
|---|---|
| First post | 2015-07-01 21:44 +0200 |
| Last post | 2015-07-09 22:59 +0200 |
| Articles | 5 — 3 participants |
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Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2015-07-01 21:44 +0200
Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2015-07-01 22:50 +0200
Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2015-07-01 23:22 +0200
Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> - 2015-07-09 21:43 +0200
Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2015-07-09 22:59 +0200
| From | Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> |
|---|---|
| Date | 2015-07-01 21:44 +0200 |
| Subject | Re: [OT] Assistenzsysteme/Haftung |
| Message-ID | <mn1fso$9ep$1@dont-email.me> |
Gregor Szaktilla schrieb: > Hallo allerseits! > > Soweit ich weiß, wird die endlose Ausstattung von Autos mit > Assistenzsystemen dadurch gebremst, weil die Haftungsfrage schwierig ist > (ein Auto kann nicht haftbar gemacht werden). > Wenn man vom Verursacherprinzip ausgeht, müsste man, wenn ein > fehlerhaftes Assistenzsystem einen Unfall verursacht, das Auto dafür > haftbar machen, was nicht möglich ist. Das sollte aber via Gefährdungshaftung möglich sein. Muss halt ausdiskutiert werden; wenn der Gemeinnutz von solchem Graffl anerkannt ist, wird das auch versichert sein. https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht. Das hat mit der Schuldfrage nichts zu tun. Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe und die Versicherung zahlt nicht. (Auch die Schweizer drehen mittlerweile durch). Ansonsten, IANAL -- mfg Rolf Bombach
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-07-01 22:50 +0200 |
| Message-ID | <000e6c-b1l.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #188428 |
Rolf Bombach schrieb: > Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein > ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht. Nein, das hat mit der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nichts zu tun. In Deutschland zahlst du also in diesem Fall nicht > Das hat mit der Schuldfrage nichts zu tun. Ja, der § 7 StVG ist recht umfassend. Allerdings ist der Schaden des oder am Skateboarder in dem von dir beschriebenen Fall davon nicht erfasst > Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug > läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe und die > Versicherung zahlt nicht. (Auch die Schweizer drehen mittlerweile > durch). Hierzulande zahlt man allenfalls Strafe (besser: Verwarnungs-, maximal Bußgeld) wegen des Falschparkens. Der doofe Fussgänger geht in der Regel leer aus MfG Rupert
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| From | Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-07-01 23:22 +0200 |
| Message-ID | <cvj40sFrrhtU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #188428 |
On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted: ... >Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein >ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht. Schmarrn. >Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug >läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe für's Falschparken. >und die Versicherung zahlt nicht. Die KfZ-Vollkasko u.U. schon - für den Schaden am KfZ. Nicht für die Nase. Dafür ist die Krankenversicherung des Nasenbesitzers zuständig. >(Auch die Schweizer drehen mittlerweile durch). Da will ich vorsichtshalber mal nicht widersprechen ;-) -- Schöne Grüße, Wolfgang
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| From | Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> |
|---|---|
| Date | 2015-07-09 21:43 +0200 |
| Message-ID | <mnmiqi$96k$1@dont-email.me> |
| In reply to | #188441 |
Wolfgang Kynast schrieb: > On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted: > > ... >> Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein >> ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht. > > Schmarrn. Willkommen in der Schweiz..- >> Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug >> läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe > > für's Falschparken. Und wegen Körperverletzung usw. Leider finde ich gerade keine Seite mehr, obwohl der Fall hier die Öffentlichkeit eine Woche lang aufgewühlt hat. Die Urteile werden ohnehin immer bizarrer und weniger nachvollziehbar. Und alles geht durch drei Instanzen. Auch bei eine Strafe von CHF 100. Etwa wegen "Nichtgewähren des Vortrittsrechts" oder wie das heisst. April 2008, Fussgängerzone Winterthur, ein Sattelschlepper schleppt irgend was an und hält an. Ein unter Methadon und Valium stehender Mann läuft zeitungslesend in den Aufleger: Fussgänger hat Vortritt, LKW an allem Schuld, Verhalten und Zustand (hier Drogenkonsum) des Fussgängers völlig unmassgeblich... -- mfg Rolf Bombach
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| From | Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-07-09 22:59 +0200 |
| Message-ID | <d085lqF7n4tU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #189049 |
On Thu, 09 Jul 2015 21:43:38 +0200, "Rolf Bombach" posted: >Wolfgang Kynast schrieb: >> On Wed, 01 Jul 2015 21:44:46 +0200, "Rolf Bombach" posted: >> >> ... >>> Schon jetzt bist du ja haftbar, wenn du völlig korrekt parkst und ein >>> ausser Kontrolle geratener Skateboarder vom Gehsteig aus reinkrasht. >> >> Schmarrn. > >Willkommen in der Schweiz..- > >>> Anders ist es, wenn ein Fussgänger in ein falsch geparktes Fahrzeug >>> läuft und sich die Nase platthaut. Dann zahlst du Strafe >> >> für's Falschparken. > >Und wegen Körperverletzung usw. > >Leider finde ich gerade keine Seite mehr, obwohl der Fall hier >die Öffentlichkeit eine Woche lang aufgewühlt hat. Die Urteile >werden ohnehin immer bizarrer und weniger nachvollziehbar. Und >alles geht durch drei Instanzen. Auch bei eine Strafe von CHF 100. > >Etwa wegen "Nichtgewähren des Vortrittsrechts" oder wie das heisst. >April 2008, Fussgängerzone Winterthur, ein Sattelschlepper schleppt >irgend was an und hält an. Ein unter Methadon und Valium stehender >Mann läuft zeitungslesend in den Aufleger: Fussgänger hat Vortritt, >LKW an allem Schuld, Verhalten und Zustand (hier Drogenkonsum) des >Fussgängers völlig unmassgeblich... Stell hier einen Asylantrag ;-) -- Schöne Grüße, Wolfgang
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