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Groups > de.talk.tagesgeschehen > #870391
| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | de.talk.tagesgeschehen, de.sci.physik, de.sci.electronics |
| Subject | Re: erneuerbare Energie |
| Date | 2023-06-23 08:03 +0200 |
| Message-ID | <kfkqu3Fu25iU1@mid.individual.net> (permalink) |
| References | (24 earlier) <u6jrfp$169rt$1@dont-email.me> <kf7kaeFsvknU1@mid.individual.net> <u6mfas$1k3or$1@dont-email.me> <kfd0qpFnl8tU1@mid.individual.net> <u6s8v1$2eulb$1@dont-email.me> |
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Am 20.06.2023 um 15:18 schrieb Peter Mayer: > Am 20.06.2023 um 08:55 schrieb Thomas Heger: >> Am 18.06.2023 um 10:30 schrieb Peter Mayer: >>> Am 18.06.2023 um 07:51 schrieb Thomas Heger: >>>> Am 17.06.2023 um 10:39 schrieb Peter Mayer: >>>>> Am 17.06.2023 um 09:17 schrieb Thomas Heger: >>> >>>>>> Das inkrementelle System stammt aus dem angelsächsischen Raum und ist >>>>>> dort unter dem Begriff 'common law' bekannt. >>>>> >>>>> Nein, ist es nicht. Da Du jetzt bereits mehrfach den Begriff "Common >>>>> Law" falsch verwendet hast, gehe ich doch einmal darauf ein: Du weißt >>>>> ganz offensichtlich nicht, was "Common Law" bedeutet. Ich zitiere: >>>>> "Im Common Law liegt der Schwerpunkt auf Präzedenzfällen. >>>>> Präzedenzfälle >>>>> sind Entscheidungen, die von den Gerichten in früheren ähnlichen >>>>> Fällen >>>>> getroffen wurden. [...] >>>>> Im Gegensatz zum Common Law basiert das Civil Law auf kodifizierten >>>>> Gesetzen. Diese Gesetze sind in einer strukturierten Sammlung von >>>>> Vorschriften enthalten, die von der Legislative erlassen und in einem >>>>> formellen Prozess verabschiedet wurden." >>>>> https://www.juraforum.de/lexikon/common-law >>>> >>>> Ich verstehe nicht, wie sich Staaten 'demokratisch' nennen können, wo >>>> Gesetze nicht von den Parlamenten verabschiedet werden. >>>> >>>> Richter sind nämlich kein Teil der Gesetzgebung sondern der >>>> Rechtsprechung und benötigen daher Gesetze als 'input' welche sie dann >>>> umsetzen sollen. >>> >>> Versuche nicht auf ein neues Thema abzulenken. >> >> Das 'common law' genannte angelsächsische Rechtssystem war mir in >> besonders unangenehmer Erinnerung geblieben, da es auf 'Diffs' basiert >> und nur die 'Diffs' veröffentlicht, wodurch für Normalos unmöglich wird, >> die eigentliche Rechtslage in Erfahrung zu bringen. > > Das ist weiterhin falsch. Common Law hat nichts mit Diffs oder > Nicht-Diffs zu tun. Common Law basiert auch nicht auf Diffs sondern > alleine auf der Schwerpunktsetzung auf "Richterrecht". Das habe ich > bereits geschrieben und sogar eine Definition von Common-Law und dem > gegenteiligen Rechtssystem mitgeliefert. Aber selbst das hat Dich > scheinbar überfordert. Es ist für mich absolut unverständlich, wie > jemand selbst dann noch auf seinen falschen Behauptungen bestehen kann, > wenn die richtige Definition genau darüber steht. Aber um das und viele > andere Diskussionen mit Dir wirklich verstehen zu können, müsste man > wohl in Deinen Kopf schauen können. > 'common law' ist eine Bezeichnung eines Rechtssystems, das eigentlich aus England stammt und imho aus der Zeit von Oliver Cromwell. Also kann man den Begriff als 'catch phrase' benutzen und das gesamte System so nennen, incl. aller Teile. Ich finde, dass das System auffällig mit dem Deutschen kontrastiert, da diverse Teile davon mit der hiesigen Rechtsordnung unvereinbar sind. Eine der Widersprüche zum hiesigen Rechtsverständnis besteht z.B. in der Formulierung und der Bedeutung der Gesetze. Hierzulande gilt das sogn. 'Legalitätsprinzip'. Dies besagt, dass die jeweils gültigen Gesetze der jeweils relevanten Jurisdiktion gelten. U.a. verbietet es, dass Gesetze zeitlich rückwirkend angewendet werden, da ein Bürger später einmal erlassene Gesetze ja noch nicht kennen kann, wenn er irgendwas tut. Aber da der Bürger sich nach den Gesetzen zu richten hat, muß er zukünftige Änderungen erst dann berücksichtigen, nachdem diese veröffentlicht worden sind. Dafür müssen Gesetze hinreichend verständlich formuliert sein und im Wortlauf der jeweils letzten Fassung veröffentlicht werden. Erst danach gelten sie. Daher besteht eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Gesetze zu veröffentlichen und eine des Bürgers, die zu beachten. Das was die Gesetze nicht regeln bzw. die auf den Gesezen basierenden Verordnungen, dass muß der Bürger nicht beachten. Daher ist auch nicht zulässig, dass Richter nachträglich die Rechtslage ändern und die Änderungen auf Ereignisse in der Vergangenheit anwenden. 'Richterrecht' verstößt also gegen die Gewaltenteillung und das Legalitätsprinzip, weswegen es nicht mir der hiesigen Rechtsordnung kompatibel ist. TH
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Re: erneuerbare Energie Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2023-06-23 08:03 +0200 Re: erneuerbare Energie Peter Mayer <peter@invalid.invalid> - 2023-06-23 11:53 +0200
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