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Groups > de.sci.electronics > #352004
| From | Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> |
|---|---|
| Newsgroups | de.sci.electronics |
| Subject | Re: Schlüssel: Brute force |
| Date | 2024-05-20 20:27 +0200 |
| Message-ID | <lb1ivgFreiU1@mid.individual.net> (permalink) |
| References | (11 earlier) <v1i3v0$1tofs$1@news1.tnib.de> <la6fk5FrhtsU1@mid.individual.net> <v1vj1b$15lu$1@news1.tnib.de> <laute1FiiliU4@mid.individual.net> <5o1qhk-nsk.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
Rupert Haselbeck, 2024-05-19 21:50: > Arno Welzel schrieb: >> Marc Haber: >>> Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> wrote: >>>> Darum ging es ja bei meinem Einwand zu unwirksamen Klauseln in >>>> Arbeitsverträgen. Mit "unwirksam" meinte ich implizit "verboten". >>> >>> Ich meine "unwirksam" im Sinne der §§ 307 ff BGB (Deutschland). >>> >>>> Nur >>>> deshalb sind sie ja unwirksam. Die werden auch nicht deshalb als >>>> "individuelle Vereinbarungen" plötzlich legal, nur weil sie explizit >>>> anspricht, so wie es bei deiner Darstellung rübergekommen ist. >>> >>> Doch, werden sie. Dann sind es keine AGB mehr und die oben zitierten >>> Paragrafen greifen nicht. >> >> Falsch. > > Nein! > Marc hat da völlig recht. Die §§ 307ff BGB regeln allein die Wirksamkeit Hat er nicht. > von AGB. Eine individuell vereinbarte Klausel in einem Vertrag > unterliegt nicht der Klauselkontrolle der §§ 307ff BGB und kann daher > durchaus wirksam sein, auch wenn sie als AGB unwirksam wäre. Und darum geht es eben nicht. > Dein Irrtum ist wohl darin zu suchen, dass du nicht zwischen als AGB > unzulässigen Klauseln und aufgrund gesetzlichen Verbotes unwirksamen > Regelungen unterscheidest. Nein, das ist kein Irrtum, sondern Absicht. >> Es gibt z.B. das Arbeitszeitgesetz, was nach §3 die zulässigen >> Arbeitszeiten vorgibt. Wenn in einem Arbeitsvertrag, unbegrenzt >> Überstunden verlangt werden, ist das schlicht unzulässig, egal ob man >> das als AGB sieht oder nicht. Man kann z.B. niemanden legal dazu >> verpflichten, dauerhaft täglich 10 Stunden oder mehr zu arbeiten, ohne >> regelmäßig einen Ausgleich zu schaffen, damit die gesetzlich erlaubten >> Grenzen nicht überschritten werden. > > Das stimmt. Das hat aber eben nichts damit zu tun, ob oder dass eine > Regelung nach den §§ 307ff BGB unzulässig wäre. Und genau darum geht es eben nicht bei der Frage, was in einem Arbeitsvertrag rechtlich zulässig ist. -- Arno Welzel https://arnowelzel.de
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Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-14 13:47 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> - 2024-05-15 09:03 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-15 14:03 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> - 2024-05-15 17:39 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> - 2024-05-19 20:07 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2024-05-19 21:50 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> - 2024-05-20 20:27 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-20 21:06 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2024-05-20 21:40 +0200
Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-21 09:06 +0200
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