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Groups > de.sci.electronics > #352004

Re: Schlüssel: Brute force

From Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de>
Newsgroups de.sci.electronics
Subject Re: Schlüssel: Brute force
Date 2024-05-20 20:27 +0200
Message-ID <lb1ivgFreiU1@mid.individual.net> (permalink)
References (11 earlier) <v1i3v0$1tofs$1@news1.tnib.de> <la6fk5FrhtsU1@mid.individual.net> <v1vj1b$15lu$1@news1.tnib.de> <laute1FiiliU4@mid.individual.net> <5o1qhk-nsk.ln1@nntp.haselbeck-net.de>

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Rupert Haselbeck, 2024-05-19 21:50:

> Arno Welzel schrieb:
>> Marc Haber:
>>> Arno Welzel <usenet@arnowelzel.de> wrote:
>>>> Darum ging es ja bei meinem Einwand zu unwirksamen Klauseln in
>>>> Arbeitsverträgen. Mit "unwirksam" meinte ich implizit "verboten".
>>>
>>> Ich meine "unwirksam" im Sinne der §§ 307 ff BGB (Deutschland).
>>>
>>>> Nur
>>>> deshalb sind sie ja unwirksam. Die werden auch nicht deshalb als
>>>> "individuelle Vereinbarungen" plötzlich legal, nur weil sie explizit
>>>> anspricht, so wie es bei deiner Darstellung rübergekommen ist.
>>>
>>> Doch, werden sie. Dann sind es keine AGB mehr und die oben zitierten
>>> Paragrafen greifen nicht.
>>
>> Falsch.
> 
> Nein!
> Marc hat da völlig recht. Die §§ 307ff BGB regeln allein die Wirksamkeit 

Hat er nicht.

> von AGB. Eine individuell vereinbarte Klausel in einem Vertrag 
> unterliegt nicht der Klauselkontrolle der §§ 307ff BGB und kann daher 
> durchaus wirksam sein, auch wenn sie als AGB unwirksam wäre.

Und darum geht es eben nicht.

> Dein Irrtum ist wohl darin zu suchen, dass du nicht zwischen als AGB 
> unzulässigen Klauseln und aufgrund gesetzlichen Verbotes unwirksamen 
> Regelungen unterscheidest.

Nein, das ist kein Irrtum, sondern Absicht.

>> Es gibt z.B. das Arbeitszeitgesetz, was nach §3 die zulässigen
>> Arbeitszeiten vorgibt. Wenn in einem Arbeitsvertrag, unbegrenzt
>> Überstunden verlangt werden, ist das schlicht unzulässig, egal ob man
>> das als AGB sieht oder nicht. Man kann z.B. niemanden legal dazu
>> verpflichten, dauerhaft täglich 10 Stunden oder mehr zu arbeiten, ohne
>> regelmäßig einen Ausgleich zu schaffen, damit die gesetzlich erlaubten
>> Grenzen nicht überschritten werden.
> 
> Das stimmt. Das hat aber eben nichts damit zu tun, ob oder dass eine 
> Regelung nach den §§ 307ff BGB unzulässig wäre.

Und genau darum geht es eben nicht bei der Frage, was in einem
Arbeitsvertrag rechtlich zulässig ist.


-- 
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

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Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-14 13:47 +0200
  Re: Schlüssel: Brute force Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> - 2024-05-15 09:03 +0200
    Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-15 14:03 +0200
      Re: Schlüssel: Brute force Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> - 2024-05-15 17:39 +0200
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    Re: Schlüssel: Brute force Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2024-05-19 21:50 +0200
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          Re: Schlüssel: Brute force Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2024-05-20 21:40 +0200
            Re: Schlüssel: Brute force Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> - 2024-05-21 09:06 +0200

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