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Groups > de.soc.politik.misc > #1367347
| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | de.soc.politik.misc, de.alt.folklore.ddr, de.talk.tagesgeschehen |
| Subject | Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort |
| Date | 2025-05-19 08:04 +0200 |
| Message-ID | <m8vvrrFo0epU3@mid.individual.net> (permalink) |
| References | (18 earlier) <m8qn19Frk58U2@mid.individual.net> <m8qs8nFtum9U1@mid.individual.net> <m8tdnsFb0hsU5@mid.individual.net> <100c6f2$4u0$1@solani.org> <100capj$smbe$2@dont-email.me> |
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Am Sonntag000018, 18.05.2025 um 11:55 schrieb Peter Veith: > Hartmut Kraus schrieb am 18.05.2025 um 10:41: > >> Am 18.05.25 um 08:42 schrieb Thomas Heger: >>> Die DDR war jedenfalls nicht das Deutsche Reich und hätte sich diese >>> Ansicht auch energisch verbeten. >>> >>> Daher war die DDR auch nicht Schuldner und demnach auch nicht zur >>> Zahlung von Reparationen verpflichtet. >> >> Und warum hat sie gezahlt? Doch wohl nicht freiwillig. > > Lustig. > > Siehe bitte: > <https://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2008/06/reperation-deutschlands-nach-dem-2.html> > > "Da sich die Siegermächte bereits nach Kriegsende nicht über einen Modus > der Reparationszahlungen des besiegten Deutschlands einigen konnten, kam > es zur pragmatischen Abmachung zwischen den Alliierten, daß jede > Besatzungsmacht seine Reparationen vorerst aus der von ihm jeweils > besetzten Zone einzieht. Natürlich blieb die Reparationsschuld eine > Schuld Gesamtdeutschlands." Natürlich ist das falsch, weil es keinen Staat diesen Namens gegeben hat. Der des Angriffskrieges beschuldigte Staat hieß also weder 'Deutschland' noch gar 'Gesamtdeutschland', sonder der hieß 'Deutsches Reich'. Die Besatzungszonen hätten die Alliierten daher noch ausplündern können, obwohl Plünderungen illegal sind und bereits damals waren. Aber die beiden neugegründeten Staaten BRD und DDR waren weder Rechtsnachfolger des Reiches noch Schuld am Krieg. Tatsächlich hatten die beiden Staaten recht wenig mit dem Deutschen Reich gemeinsam und unterschieden sich u.a. im Staatsgebiet, in der Staatsform, in der Bevölkerung, in der Fahne, der Hymne, der Verfassung, der Regierung und der Währung. Um nun doch eine Rechtsnachfolge der BRD bzw. DDR hin zu bekommen wurde die Farce in Karlshorst mit dem Admiral (und möglichen Agenten) Karl Dönitz inszeniert. Die Legitimität von dessen Kanzlerschaft hängt aber an der Gültigkeit eines maschinengeschriebenen Zettels, den angeblich der angeblich verstorbene Hitler unterschrieben hatte, welches mit 'Mein politisches Testament' überschrieben worden ist. Dazu wäre folgendes zu sagen: abgesehen davon, dass ziemlich viele Leute (u.a. das FBI) den 'Führer' in La Falda in Argentinien vermutete haben waren Ämter im Reich nicht erblich das 'Testament' als solches ungültig, da Testamente zur Gänze mit der Hand geschrieben werden müssen und nur Notare Testamente bezeugen können der tatsächlich Zeuge Martin Bormann war, welcher angeblich im nächtlichen Berlin (Moabit) Selbstmord verübt haben soll und mitsamt dem Testament in ein Massengrab geworfen wurde Es keinen Totenschein bezüglich des 'Erblassers' gab und eigentlich auch keine Leiche (zumindest wurde die vorhandene Leiche nicht eindeutig identifziert und diese später vernichtet). Also war Dönitz nie Kanzler und zu keinerlei Unterschriften im Namen des Deutschen Reiches befugt. Die tatsächlich geleistete Unterschrift hatte also keine Bedeutung für das Deutsche Reich, weil Dönitz kein berechtigter Vertreter war. Um das zu werden hätte er verfassungskonform in sein neues Amt als Reichskanzler eingesetzt werden müssen, was man aber bei dem angedachten Prozedere ausschließen kann. > > Forderungen der DDR an die BRD aus den einseitig gezahlten Reparationen: > "Ein Betrag der sich bis 1990 mit Zinseszinsen auf ca. eine Billionen DM > aufsummiert hatte." Logischerweise kann die DDR auch die Plünderungen durch die Rote Armee nicht der BRD in Rechnung stellen, weil die BRD nun mal nicht die Rote Armee ist. Schulden müssen nämlich immer die Schuldner bezahlen und sonst niemand. Im übrigen meine ich mich zu erinnern, dass die DDR 'dem Geltungsbereich des Grundgesetzes' (aka 'BRD') beigetreten ist. Dadurch kommt es zu einer Identität von Gläubiger und Schuldner (sollte tatsächlich eine Schuld bestehen), wodurch die Schuld aufhört zu existieren. (den schönen Namen für diese Situation habe ich leider vergessen). TH
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Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Heinz Schmitz <sch@example.invalid> - 2025-05-16 09:03 +0200
Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2025-05-17 08:02 +0200
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Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2025-05-18 08:42 +0200
Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> - 2025-05-18 10:41 +0200
Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Peter Veith <veith@snafu.de> - 2025-05-18 11:55 +0200
Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> - 2025-05-18 18:15 +0200
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Re: Sind DDR-Vergleiche erlaubt? Ein Leserbrief und die Antwort Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> - 2025-05-18 18:29 +0200
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