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Groups > de.sci.electronics > #349303
| From | Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> |
|---|---|
| Newsgroups | de.sci.electronics |
| Subject | Re: Die beste Ampelphase ist "Grün" |
| Date | 2024-03-04 17:07 +0100 |
| Message-ID | <855a09f9d482d6e595f586fd59a7df853c586e3c.camel@bartheld.net> (permalink) |
| References | (4 earlier) <us195n$sbi9$2@solani.org> <qfm8uihoss5u6bfsdip2u8599k9s7q62qj@4ax.com> <us2els$t0np$1@solani.org> <0974c50924cae1c75d0eaa101419d19ebc2266b5.camel@bartheld.net> <77cgbk-de9.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
On Mon, 2024-03-04 at 09:10 +0100, Rupert Haselbeck wrote: > Volker Bartheld schrieb: > > Die (nie strittige) Option(!), im Bestand eine Wärmepumpe nachzurüsten mit > > der Auflage bei Neuinstallationen unter den speziellen Bedingungen des GEG, > > die ich jetzt nicht im Einzelnen nochmals aufdröseln will, hat ihm nicht > > gefallen. > Nach Herrn Habecks (bzw. Herrn Graichens) ursprünglichen Plänen war die > "Nachrüstung" einer Wärmepumpe natürlich keine "Option". Es war eine > Verpflichtung. Meinst Du die urursprüngliche Fassung, die ursprüngliche Fassung oder die letzte Fassung, die m. W. n. nun auch schon wieder vom Tisch bzw. diskutabel ist? Ich bezog mich damals auf https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s1519.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1728.pdf%27%5D__1597393377855 , kann allerdings nicht sagen, ob exakt diese Version nun Einzug in https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf gefunden hat, oder eine Variante, die ganz sicher noch weniger restriktiv ist. Das geltende Gesetz: "zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze" und speziell Artikel 1 "zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)" plant man gemäß folgenden "Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung": https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/geg-20230419.pdf;jsessionid=F32FB7A1479CF0382D94047C41D34FBE.1_cid295?__blob=publicationFile&v=1 zu ändern. Das übrigens um damit eine auf der Weltklimakonferenz in Paris im Jahr 2015 (COP 21) getroffene Vereinbarung umzusetzen, die die EU schon im Jahr 2021 als Europäisches Klimaschutzgesetz formulierte. Kerninhalt ist die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050. Als Zwischenziel ist die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 festgelegt worden. Die konkrete Umsetzung der Schritte hin zur Klimaneutralität ist immer Aufgabe der Mitgliedsländer der EU, so wie das auch beim Glühlampen-Aus, dem Standbyverbrauch von Geräten und den ab 2035 nicht mehr ganz so toten Verbrennungs-Neuwagen gängige Praxis ist. Nur mal so zum Hintergrund. Es geht hier also nicht um das "Was" (das ist längst beschlossene Sache), sondern nur um das "Wie". Die konkreten Änderungen aus den o. g. Dokumenten herauszudestillieren ist schwierig, weil solche Änderungsgesetze immer nur das Delta aufzählen, d. h. es wimmelt darin vor Formulierungen wie "Geändert durch Art. 18a G v. 20.7.2022 I 1237", "Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt", "Die Angabe zur Überschrift von Teil 2 Abschnitt 4 wird gestrichen." und "§ 34 (weggefallen)", quasi ein lustiges Malen-nach-Zahlen-Puzzle, wo sich der geneigte Leser das Ergebnis länglich und akribisch selber zusammenfummeln darf. Ich habe es trotzdem getan, irgendwann dann auch die Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942 Herausgekommen ist übereinstimmend: - Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. - Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Sie können weiter genutzt werden. Auch kaputte Heizungen können repariert werden. - Bei irreparablen Defekten gelten großzügige Übergangsfristen, um eine neue Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie einzubauen: 3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre. Zudem sind Ausnahmen vorgesehen, damit beispielsweise ältere Hausbesitzer (die natürlich keine Nachkommen haben, oder ab 2045 noch leben, d. Red.) oder solche mit wenig Geld (im Eigenheim, oder als Vermieter, denn s. das Umsetzungsverbot weiter unten, d. Red.) nicht überfordert werden: Über 80-jährige Eigentümer, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, sind komplett befreit. - Eigentümer können den vorgesehenen Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen. - Oder sie wählen unterschiedlichen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen: Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Erneuerbar-Gas-Öl), Solarthermie. Wasserstoff-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, also quasi jede existierende Gasheizung, mit den üblichen Verlusten des H2-Transports). - Im Bestand: Biomasseheizung (Pellets z. B. aber natürlich auch der Kaminofen) oder Gasheizungen die mindestens zu 65 Prozent Biogase nutzt (Biomethan, biogenes Flüssiggas, H2). - Förderung 30%, egal welche klimafreundliche Heizungsform. Umlageverbot für Vermieter zum Schutz der Mieter. - Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044. Ab 2045 muss in allen Gebäuden klimaneutral mit ausschließlich Erneuerbaren Energien geheizt werden. Das ist, was den Aufschrei des Entsetzens auslöste. Zitat Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: "[...] Das Heizungsgesetz ist eigentumsfeindlich und sozial ungerecht. Es setzt ideologisch einseitig auf Wärmepumpe, ignoriert die Chancen von Wasserstoff und diskriminiert Brennholz. Viele werden sich den teuren Heizungstausch trotz der versprochenen Förderungen nicht leisten können. Die einseitige Ausrichtung auf Wärmepumpen löst einen massiven Sanierungsbedarf im Bestand aus und führt zur Entwertung von Häusern. Zudem wird es technisch gar nicht möglich sein, ausschließlich auf Stromheizungen zu setzen und so viele Öl- und Gasheizungen zeitnah in Wärmepumpen zu tauschen. [...]" https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/160-2023/ Falls ich mich täusche und Du Belege hast, wo von "Verpflichtungen" die Rede ist - abseits von der 2045-Deadline, die - da bitte ich um Verzeihung - Herrn Schmitz garantiert nicht mehr kratzen wird, dann laß doch mal sehen. > Weißt du eigentlich, an welchen Unternehmen aus dieser Richtung Herr > Graichen beteiligt ist? Weiß ich. > > Die Aussicht darauf, seine alte Gasheizung so lange reparieren zu können, > > wie es Ersatzteile gibt, konnte auch nicht zufrieden stellen. > Es gibt eine ganze Menge nicht alter, sondern recht neuer Gasheizungen. Die werden dann ja wohl noch länger ohne Reparatur halten und bis 2045 weiterlaufen dürfen. > > > Jede Gasheizung kann das. Im sog. "Stadtgas" befinden sich schon heute um > > die 50% H2. > "Stadtgas" gibt es schon lange nicht mehr. Bist Du der Meinung, es sei ein unlösbares bzw. indiskutabel teures Problem, in Gasheizungen des Bestands 65% H2 zu verfeuern oder willst Du einfach nur klugscheißern? > > wir werden ja in einigen Jahren sehen, wie gut sich die von Heinz > > favorisierte Partei bei diesen Themen schlägt. Ich höre mir dann auch gerne > > das Lamento an. > Macht es denn wirklich Spaß, immer wieder so weitgehend ohne Argumente > und nicht selten auch mal kontrafaktisch vom Leder zu ziehen, nur weil > jemand eine ziemlich blödsinnige und ebenfalls weitgehend faktenfreie > oder auch nur, in deinen Augen, "falsche" Meinung vertritt? Im Gegenteil. Es schmerzt irgendwie sehr, wenn jemand, der nach offensichtlicher und allgemein zugänglicher Faktenlage seine Bestandsheizung noch mindestens weitere 20 Jahre weiterbetreiben darf (im o. g. Link der Bundesregierung steht sogar "Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden." was ich als "bis ultimo" interpretiere), mit den Betriebsmitteln, die er für richtig hält, beharrlich an denjenigen herumkrittelt, die sich eine PV- gestützte Wärmepumpe eingebaut haben, damit zufrieden sind, vielleicht sogar Heizkosten sparen und ihren Zeitgenossen nahelegen, sich zumindest mal mit dem Gedanken zu beschäftigen. Was darf es denn noch sein? Gratisgas? Eine Fußmassage? Oder geht es einfach nur darum, alles in Zweifel zu ziehen, was die gegenwärtige Politik auf den Weg bringt? Schmitz und Ernst und Berger dürfen on puncto Gebäudeheizung buchstäblich was sie wollen, so lange sie wollen, zu den üblichen marktwirtschaftlichen Preisen. Immer noch nicht genug? Es muß doch nachvollziehbar sein, daß hier wirklich niedrigstschwellig und in geradezu homöopathsichen Dosen Klimaschutzangebote gemacht werden, die der Einzelne gerne utopisch, nicht realisierbar, zu teuer, unsinnig oder sonstwas finden darf. Von einem Zwang - wenigstens in relevantem Ausmaß - kann doch überhaupt nicht die Rede sein. Probleme mit CDU/CSU, FDP, Grünen, SPD? Wählen oder auswandern. So einfach. Und: Was ist denn meine Meinung? Erklär doch mal! Ich meine höchstens, daß man sich offen, faktenbasierend, kompromißfähig, vorurteilsfrei, informationsgetrieben, eigenverantwortlich und ohne irgendwelche Dogmata austauschen können muß. Meinungsfreiheit also. Und da stehen die Einlassungen von Schmitz und Ernst und Berger häufig etwas dünn da. Peter Thoms kriegt zwar u. U. auch nicht die besten Noten, weil es hie und da etwas sehr nach grüner Ideologie gerochen hat. Was mich zur Aussage "Und wenn sich Peter Thoms oder wer auch immer über seine PV-gestützte Wärmepumpe freut: Schön. Werden sich das Projekt sicher auch mit KfW-/BAFA-Subventionen versüßt haben." verleitete. Daher bekenne ich mich schuldig im Sinne der Anklage, daß das durchaus in die Rubrik "vom Leder ziehen" zu verorten wäre. Aber keine Sorge, dieser Thread ist aus meiner Sicht nun hinreichend beackert, keine Veranlassung mich da weiter zu involvieren. In einem Jahr dann wieder. Volker
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