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Re: Heizdraht Heckscheibenheizung löten

From Volker Bartheld <news2024@bartheld.net>
Newsgroups de.sci.electronics
Subject Re: Heizdraht Heckscheibenheizung löten
Date 2024-08-06 14:01 +0200
Message-ID <09d136dcdda5b20611747c21952bac8ce5751dbe.camel@bartheld.net> (permalink)
References <85b79e2da0472949a0616938dd1e69e9b26c794b.camel@bartheld.net> <66ACF28D.4109A224@Berger-Odenthal.De> <slrnvauvv0.2s1cv.als@mordor.angband.thangorodrim.de> <c5a7acb3d41ed497ac7b4c04a4d519242b27dad8.camel@bartheld.net> <slrnvb3vej.342vc.als@mordor.angband.thangorodrim.de>

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On Tue, 2024-08-06 at 12:41 +0200, Alexander Schreiber wrote:
> Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> wrote:
> 
> > Für die Frontkamera wüßte ich keinen rechten Verwendungszweck, wenn sie
> > nicht LWIR wäre (also ohne aktive Beleuchtung auskäme) und das Bild in die
> > Frontscheibe projiziert würde.
> Nicht der Sinn der Sache. Dashcams werden üblicherweise verbaut um bei
> Unfällen klare Dokumentation zu haben

Art. 6 DSGVO und § 4 BDSG sind Dir sicherlich bekannt. Der Bundesgerichtshof hat
in (s)einem bemerkenswerten Urteil vom 15. Mai 2018 übrigens die Quadratur des
Kreises geschafft und die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in
Unfall-Prozessen zugelassen, am Verbot des anlasslosen, permanenten Filmen und
Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs aber nichts geändert.

Aber vermutlich ist das "und" hier Knackpunkt, d. h. eine Aufnahmeschleife (nur)
der letzten - sagen wir - 5 Minuten irgendwie zulässig. Wenn es bummst, drückst
Du also das Knöpferl und verhinderst so, daß die wertvollen Aufnahmen nicht von
panischen, gestikuliernden, gackernden oder kopflos herumlaufdenden
Unfallbeteiligten oder Gaffern überschrieben werden.

Permanentes Filmen und Tonaufnahmen sind Polizeibeamten freilich erlaubt. Die
haben immer einen Anlaß *).

> (Beispiel: "Nein, ich bin Dir nicht hinten reingefahren, Du Honk bist ohne zu
> gucken rückwärts gefahren und hast mich gerammt" - ja, ist mir so passiert

Wenn es danach ginge, bräuchte ich für meine Kiste wohl Rundumüberwachung. Die
Idioten kommen von allen Seiten!

> allerdings hat der fragliche Meisterfahrer seine Schuld sofort zugegeben

... was Dir selbstredend noch längst nicht den entstandenen Schaden ersetzt.
Kann aus Erfahrung berichten. Da gibts z. B. eine lustige Degressionstabelle von
Schwacke, wonach ein 10 Jahre alte MTB eigentlich nichts mehr wert ist. Und ein
wasserdichter Rucksack, der nun ein Loch hat, höchstens ein bißchen abgenutzt.

Falls es Dich interessiert: Die Generali. Ist aber letztlich egal, ein Laden wie
der andere. Da sitzen 1'000 gleichgültige Sachbearbeiter und haben nur Eines zu
tun: Die Schadenssumme möglichst klein zu halten, damit sie durch Erhöhung der
Schadenfreiheitsklasse beim Verursacher kassieren und gleichzeitig möglichst
wenig Kohle wieder ausspucken müssen.

Auch die Geschichte mit dem Schmerzensgeld ist interessant. Wenn Du planst, Dich
von einem Auto über den Haufen fahren zu lassen, dann laß Dich bitte vom Sanke
ins Krankenhaus bringen und übernachte dort. Egal, wie langweilig es da ist.
Verbessert die Lage.

> > Es wird also 2024 wohl nicht mehr ohne 1001 Assistenzsysteme, Einparkhilfen
> > und Kameras gehen.
> Ich habe zunehmend den Eindruck, dass die ganzen Assistenzsysteme (u.a.
> Spurhalteassistent usw) eher den zunehmend zu beobachtenden "modernen
> Fahrstil" ermöglichen: Eine Hand am Lenkrad, die andere am Telefon und
> fleissig scrollen/tippen. Ja, bei 120 km/h auf der Autobahn.

Jup. Warum auch nicht? Im Zweifel Augenblicksversagen, man heuchelt Anteilnahme
und überläßt die Angelegenheit seiner Haftpflichtversicherung. Strafprozesse
wegen Körperverletzung oder Unfall mit Todesfolge werden üblicherweise
eingestellt.

Volker


*) Lustige Pressenotiz:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/urteil-geldstrafe-fuer-smartphone-video-von-polizisten-19249958.html
Da mußte ein Beifahrer sein Smartphone hergeben und bekam 4k€ Strafe wegen
§ 201 StGB aufgedrückt, weil er das nichtöffentliche Wort eines
Polizeibeamten anläßlich einer Verkehrskontrolle mit seinem Smartphone
aufgenommen habe. Da gab es nun noch einen Nachtarok:

Wenn ich das Anwaltsgeschwurbel in...
https://www.haerlein.de/lg-hanau-entscheidet-wer-mit-seinem-smartphone-einen-polizeieinsatz-filmt-und-dabei-den-ton-mit-aufnimmt-macht-sich-jedenfalls-dann/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
... richtig verstehe, schließt die aktivierte Bodycam (und das war sie
in dem Fall) die Nichtöffentlichkeit aus.

Zitat:

"Sprechen Polizeibeamte [...] durch geöffnete Türen oder Fenster mit
Fahrzeuginsassen, dann hätten [...] selbst zufällig vorbeikommende
Passanten keine Chance, davon mehr als nur Gesprächsfetzen
mitzubekommen. Es handelt sich [...] also um eine abgegrenzte
Gesprächssituation. Die eingeschaltete Body-Cam hob diese
Nichtöffentlichkeit aber dann auf [...]. § 201 StGB [wurde anno] 1967
eingeführt [...], um [...] die heimliche Aufnahme vertraulicher Worte im
engen Kreis [... zu] verhindern [...]. Hintergrund waren damals
spektakuläre 'Lauschangriffe'. [...]

Das LG betont, die Polizeibeamten [...] sprächen im hoheitlichen Kontext
und fertigten Aufnahmen an [... und] würden dann nicht mehr unbefangen
sprechen. Vielmehr sei ihr Sprechen gekennzeichnet durch 'das Bemühen um
höchst konzentrierte, präzise auf die Ausfüllung des rechtlichen Rahmens
abgestimmte Kommunikation'. [...] Eine solche Gesprächssituation nimmt
[...] gemessen an Wortlaut, Entstehungsgeschichte und insbesondere dem
Strafzweck des § 201 StGB nicht mehr an dessen Schutz teil."

Und genau das ist es doch: Bei § 201 StGB ging es ursprünglich um
heimliches Belauschen und Aufzeichnung vertraulicher Unterhaltungen. Den
Geltungsbereich opportunistischerweise auf ein vollkommen
offensichtliches Smartphonevideo auszudehnen, welches obendrein erst
nach Einschalten der Bodycam angefertigt wurde, ist schon sehr steil bis
bauernschlau.

Das Urteil des OLG Zweibrücken (30.06.2022, Az. 1 0LG 2 Ss 62/21),
wonach die Tonaufnahme einer Frau anläßlich der nächtlichen
Polizeikontrolle einer Gruppe von 20 Personen zwecks Überprüfung der
C-19-Kontaktbeschränkungen "nichtöffentlich" sei, halte ich dennoch für
einen Fehler. In Zeiten, wo zwei-drei Klimaaktivisten schon eine
"Versammlung" darstellen, auf die die bayrische Justiz mit voller Härte
draufhaut, empfinde ich eine Gruppe von 20 Personen, die sich an einem
Teich treffen, als öffentlich genug. Zum Oktoberfest treffen sich
alljährlich 6 Millionen zur Bierschwemme. Sind das dann auch nur ein
paar abhängende Homies?

Lesson learned: Smartphone ordentlich verschlüsseln, die Zugangsdaten ab
Beschlagnahme "vergessen". Oder eine App nutzen, die den Ton bei Bedarf
stummschalten kann.

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