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Groups > de.sci.electronics > #355143
| From | Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> |
|---|---|
| Newsgroups | de.sci.electronics |
| Subject | Re: Heizdraht Heckscheibenheizung löten |
| Date | 2024-08-06 14:01 +0200 |
| Message-ID | <09d136dcdda5b20611747c21952bac8ce5751dbe.camel@bartheld.net> (permalink) |
| References | <85b79e2da0472949a0616938dd1e69e9b26c794b.camel@bartheld.net> <66ACF28D.4109A224@Berger-Odenthal.De> <slrnvauvv0.2s1cv.als@mordor.angband.thangorodrim.de> <c5a7acb3d41ed497ac7b4c04a4d519242b27dad8.camel@bartheld.net> <slrnvb3vej.342vc.als@mordor.angband.thangorodrim.de> |
On Tue, 2024-08-06 at 12:41 +0200, Alexander Schreiber wrote: > Volker Bartheld <news2024@bartheld.net> wrote: > > > Für die Frontkamera wüßte ich keinen rechten Verwendungszweck, wenn sie > > nicht LWIR wäre (also ohne aktive Beleuchtung auskäme) und das Bild in die > > Frontscheibe projiziert würde. > Nicht der Sinn der Sache. Dashcams werden üblicherweise verbaut um bei > Unfällen klare Dokumentation zu haben Art. 6 DSGVO und § 4 BDSG sind Dir sicherlich bekannt. Der Bundesgerichtshof hat in (s)einem bemerkenswerten Urteil vom 15. Mai 2018 übrigens die Quadratur des Kreises geschafft und die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Unfall-Prozessen zugelassen, am Verbot des anlasslosen, permanenten Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs aber nichts geändert. Aber vermutlich ist das "und" hier Knackpunkt, d. h. eine Aufnahmeschleife (nur) der letzten - sagen wir - 5 Minuten irgendwie zulässig. Wenn es bummst, drückst Du also das Knöpferl und verhinderst so, daß die wertvollen Aufnahmen nicht von panischen, gestikuliernden, gackernden oder kopflos herumlaufdenden Unfallbeteiligten oder Gaffern überschrieben werden. Permanentes Filmen und Tonaufnahmen sind Polizeibeamten freilich erlaubt. Die haben immer einen Anlaß *). > (Beispiel: "Nein, ich bin Dir nicht hinten reingefahren, Du Honk bist ohne zu > gucken rückwärts gefahren und hast mich gerammt" - ja, ist mir so passiert Wenn es danach ginge, bräuchte ich für meine Kiste wohl Rundumüberwachung. Die Idioten kommen von allen Seiten! > allerdings hat der fragliche Meisterfahrer seine Schuld sofort zugegeben ... was Dir selbstredend noch längst nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Kann aus Erfahrung berichten. Da gibts z. B. eine lustige Degressionstabelle von Schwacke, wonach ein 10 Jahre alte MTB eigentlich nichts mehr wert ist. Und ein wasserdichter Rucksack, der nun ein Loch hat, höchstens ein bißchen abgenutzt. Falls es Dich interessiert: Die Generali. Ist aber letztlich egal, ein Laden wie der andere. Da sitzen 1'000 gleichgültige Sachbearbeiter und haben nur Eines zu tun: Die Schadenssumme möglichst klein zu halten, damit sie durch Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse beim Verursacher kassieren und gleichzeitig möglichst wenig Kohle wieder ausspucken müssen. Auch die Geschichte mit dem Schmerzensgeld ist interessant. Wenn Du planst, Dich von einem Auto über den Haufen fahren zu lassen, dann laß Dich bitte vom Sanke ins Krankenhaus bringen und übernachte dort. Egal, wie langweilig es da ist. Verbessert die Lage. > > Es wird also 2024 wohl nicht mehr ohne 1001 Assistenzsysteme, Einparkhilfen > > und Kameras gehen. > Ich habe zunehmend den Eindruck, dass die ganzen Assistenzsysteme (u.a. > Spurhalteassistent usw) eher den zunehmend zu beobachtenden "modernen > Fahrstil" ermöglichen: Eine Hand am Lenkrad, die andere am Telefon und > fleissig scrollen/tippen. Ja, bei 120 km/h auf der Autobahn. Jup. Warum auch nicht? Im Zweifel Augenblicksversagen, man heuchelt Anteilnahme und überläßt die Angelegenheit seiner Haftpflichtversicherung. Strafprozesse wegen Körperverletzung oder Unfall mit Todesfolge werden üblicherweise eingestellt. Volker *) Lustige Pressenotiz: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/urteil-geldstrafe-fuer-smartphone-video-von-polizisten-19249958.html Da mußte ein Beifahrer sein Smartphone hergeben und bekam 4k€ Strafe wegen § 201 StGB aufgedrückt, weil er das nichtöffentliche Wort eines Polizeibeamten anläßlich einer Verkehrskontrolle mit seinem Smartphone aufgenommen habe. Da gab es nun noch einen Nachtarok: Wenn ich das Anwaltsgeschwurbel in... https://www.haerlein.de/lg-hanau-entscheidet-wer-mit-seinem-smartphone-einen-polizeieinsatz-filmt-und-dabei-den-ton-mit-aufnimmt-macht-sich-jedenfalls-dann/ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/ ... richtig verstehe, schließt die aktivierte Bodycam (und das war sie in dem Fall) die Nichtöffentlichkeit aus. Zitat: "Sprechen Polizeibeamte [...] durch geöffnete Türen oder Fenster mit Fahrzeuginsassen, dann hätten [...] selbst zufällig vorbeikommende Passanten keine Chance, davon mehr als nur Gesprächsfetzen mitzubekommen. Es handelt sich [...] also um eine abgegrenzte Gesprächssituation. Die eingeschaltete Body-Cam hob diese Nichtöffentlichkeit aber dann auf [...]. § 201 StGB [wurde anno] 1967 eingeführt [...], um [...] die heimliche Aufnahme vertraulicher Worte im engen Kreis [... zu] verhindern [...]. Hintergrund waren damals spektakuläre 'Lauschangriffe'. [...] Das LG betont, die Polizeibeamten [...] sprächen im hoheitlichen Kontext und fertigten Aufnahmen an [... und] würden dann nicht mehr unbefangen sprechen. Vielmehr sei ihr Sprechen gekennzeichnet durch 'das Bemühen um höchst konzentrierte, präzise auf die Ausfüllung des rechtlichen Rahmens abgestimmte Kommunikation'. [...] Eine solche Gesprächssituation nimmt [...] gemessen an Wortlaut, Entstehungsgeschichte und insbesondere dem Strafzweck des § 201 StGB nicht mehr an dessen Schutz teil." Und genau das ist es doch: Bei § 201 StGB ging es ursprünglich um heimliches Belauschen und Aufzeichnung vertraulicher Unterhaltungen. Den Geltungsbereich opportunistischerweise auf ein vollkommen offensichtliches Smartphonevideo auszudehnen, welches obendrein erst nach Einschalten der Bodycam angefertigt wurde, ist schon sehr steil bis bauernschlau. Das Urteil des OLG Zweibrücken (30.06.2022, Az. 1 0LG 2 Ss 62/21), wonach die Tonaufnahme einer Frau anläßlich der nächtlichen Polizeikontrolle einer Gruppe von 20 Personen zwecks Überprüfung der C-19-Kontaktbeschränkungen "nichtöffentlich" sei, halte ich dennoch für einen Fehler. In Zeiten, wo zwei-drei Klimaaktivisten schon eine "Versammlung" darstellen, auf die die bayrische Justiz mit voller Härte draufhaut, empfinde ich eine Gruppe von 20 Personen, die sich an einem Teich treffen, als öffentlich genug. Zum Oktoberfest treffen sich alljährlich 6 Millionen zur Bierschwemme. Sind das dann auch nur ein paar abhängende Homies? Lesson learned: Smartphone ordentlich verschlüsseln, die Zugangsdaten ab Beschlagnahme "vergessen". Oder eine App nutzen, die den Ton bei Bedarf stummschalten kann.
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