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Groups > de.sci.electronics > #254814 > unrolled thread
| Started by | Christoph Grausner <christoph.grausner@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2019-03-27 09:57 +0100 |
| Last post | 2019-04-01 05:53 +0200 |
| Articles | 12 — 6 participants |
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prinzipielle Sicherheitsfrage Christoph Grausner <christoph.grausner@t-online.de> - 2019-03-27 09:57 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2019-03-27 11:09 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage "MaWin" <me@private.net> - 2019-03-27 12:49 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Christoph Grausner <christoph.grausner@t-online.de> - 2019-03-27 15:48 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> - 2019-03-27 16:38 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2019-03-27 17:30 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> - 2019-03-27 20:10 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2019-03-27 22:30 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> - 2019-03-28 09:50 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2019-03-28 10:20 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> - 2019-03-28 10:32 +0100
Re: prinzipielle Sicherheitsfrage Uwe Borchert <wetterfrosch@yahoo.com> - 2019-04-01 05:53 +0200
| From | Christoph Grausner <christoph.grausner@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2019-03-27 09:57 +0100 |
| Subject | prinzipielle Sicherheitsfrage |
| Message-ID | <q7fdug$us8$1@news.albasani.net> |
Hallo, einfach mal zur Orientierung: Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel) https://www.reichelt.de/schaltnetzteil-geschlossen-35-w-12-v-3-a-mw-lrs-35-12-p202954.html?PROVID=2788&gclid=CjwKCAjwvuzkBRAhEiwA9E3FUn2cHRsXXcUCSKDuydKCkvh2f_h3SVhlYuUraxeBfO269Fd4SsO6jBoCkYkQAvD_BwE&&r=1 Laut dem was man so liest benötigt man für den privaten, z.B. im Haushalt, Geräte mit expliziter Kennzeichnung 'Möbelzulassung'. Stimmt das so oder gibt es da irgend wo nachlesbare Regeln, Richtlinien? Danke für etwas Aufkärung, habe nämlich vor etwas LED-Licht in der Küche mit sowas oder ähnlichem zu installieren. Gruß Ch.G.
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2019-03-27 11:09 +0100 |
| Message-ID | <mnurmf-dn9.ln1@hergen.dyndns.org> |
| In reply to | #254814 |
Am 27.03.19 um 09:57 schrieb Christoph Grausner: > Hallo, einfach mal zur Orientierung: > Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel) > > https://www.reichelt.de/schaltnetzteil-geschlossen-35-w-12-v-3-a-mw-lrs-35-12-p202954.html?PROVID=2788&gclid=CjwKCAjwvuzkBRAhEiwA9E3FUn2cHRsXXcUCSKDuydKCkvh2f_h3SVhlYuUraxeBfO269Fd4SsO6jBoCkYkQAvD_BwE&&r=1 Das ist zum Einbau in Geräte und Schaltschränke gedacht. > Laut dem was man so liest benötigt man für den privaten, z.B. im > Haushalt, Geräte mit expliziter Kennzeichnung 'Möbelzulassung'. Stimmt > das so oder gibt es da irgend wo nachlesbare Regeln, Richtlinien? Müsste EN 61347 sein. Ganz grob kommt es (neben den allgemeinen Anforderungen an ein Netzteil) auf Zugentlastung, Berührungsschutz und Überhitzungsschutz an.
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| From | "MaWin" <me@private.net> |
|---|---|
| Date | 2019-03-27 12:49 +0100 |
| Message-ID | <q7fo0p$5qi$1@news.albasani.net> |
| In reply to | #254814 |
"Christoph Grausner" <christoph.grausner@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag news:q7fdug$us8$1@news.albasani.net... > Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel) In einem ausreichend belüfteten Gehäuse (eines Geräts, einer Lampe, einem Schaltschrank oder so) welches vor Berührung der Kontakte und vor Spritzwasser (so nötig) schützt. > Geräte mit expliziter Kennzeichnung 'Möbelzulassung'. ...braucht man, wenn man das Teil direkt auf Holz oder ähnliche brennbare Materialen schrauben will. -- MaWin, Manfred Winterhoff, mawin at gmx dot net Homepage http://www.oocities.org/mwinterhoff/ dse-FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
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| From | Christoph Grausner <christoph.grausner@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2019-03-27 15:48 +0100 |
| Message-ID | <q7g2f3$9mg$1@news.albasani.net> |
| In reply to | #254822 |
Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin: > "Christoph Grausner" <christoph.grausner@t-online.de> schrieb im > Newsbeitrag news:q7fdug$us8$1@news.albasani.net... > >> Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel) > > In einem ausreichend belüfteten Gehäuse (eines Geräts, einer > Lampe, einem Schaltschrank oder so) welches vor Berührung der > Kontakte und vor Spritzwasser (so nötig) schützt. > >> Geräte mit expliziter Kennzeichnung 'Möbelzulassung'. > > ...braucht man, wenn man das Teil direkt auf Holz oder ähnliche > brennbare Materialen schrauben will. Danke, aber was ist dann mit solchen (und vielen ähnlichen Geräten) da gibt es ja auf keinem dieser die offizielle Möbelzulassung als 'Doppel-M' zu finden? Und diese werden in Caravanen ja immer und nur auf Holz geschraubt. Geht ja auch nicht anders dort. Und zu Hause? Dann kann ich sowas doch wohl auch in meinem Schrank anbauen. https://www.campingshop-24.de/schaudt-vorschaltgeraet-csv-300?c=326 Gruß Ch.G.
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| From | Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> |
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| Date | 2019-03-27 16:38 +0100 |
| Message-ID | <gg1jmfF4a01U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #254832 |
Am 27.03.19 um 15:48 schrieb Christoph Grausner: > Danke, aber was ist dann mit solchen (und vielen ähnlichen Geräten) da > gibt es ja auf keinem [...] Widerspruch. Ich habe gerade unsere Unterschrankbeleuchtung in der Küche auf LED umgestellt. Da gibts schon LED-Treiber mit Möbelzulassung. > dieser die offizielle Möbelzulassung als > 'Doppel-M' zu finden? Und diese werden in Caravanen ja immer und nur auf > Holz geschraubt. Geht ja auch nicht anders dort. > Und zu Hause? Dann kann ich sowas doch wohl auch in meinem Schrank > anbauen. "Können" immer. Nur "dürfen" halt nicht. Und wenn der Schrank (warum auch immer) abfackelt, hast Du ein Problem, wenn die Kripo nach dem "Doppel-M" sucht und nix findet. > https://www.campingshop-24.de/schaudt-vorschaltgeraet-csv-300?c=326 Die DIN EN 61347 ist m.W. von 2016 und damit noch relativ jung. Das hat sich vielleicht noch nicht bis in die Tiefen aller relevanten Kreise herumgesprochen. Da hat wohl jemand möglicherweise noch ein Stück Arbeit auf dem Tisch. V.
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
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| Date | 2019-03-27 17:30 +0100 |
| Message-ID | <1uksmf-512.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #254837 |
Volker Staben schrieb: > "Können" immer. Nur "dürfen" halt nicht. Soweit wohl richtig > Und wenn der Schrank (warum > auch immer) abfackelt, hast Du ein Problem, wenn die Kripo nach dem > "Doppel-M" sucht und nix findet. Da aber nicht mehr. Ein Problem hat er nur dann, wenn der Schrank aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Geräts, welche gerade für den Einbau in entflammbare Umgebung gefordert wären, abfackelt. Wenn das dekorative Teelicht den Schrank entzündet hat, dann ist das insoweit jedenfalls kein Problem MfG Rupert
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| From | Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> |
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| Date | 2019-03-27 20:10 +0100 |
| Message-ID | <gg205oFak2dU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #254839 |
Am 27.03.19 um 17:30 schrieb Rupert Haselbeck: > Da aber nicht mehr. Ein Problem hat er nur dann, wenn der Schrank aufgrund > der fehlenden Eigenschaften des Geräts, welche gerade für den Einbau in > entflammbare Umgebung gefordert wären, abfackelt. Wenn das dekorative > Teelicht den Schrank entzündet hat, dann ist das insoweit jedenfalls kein > Problem ok - ich reiche ein "möglicherweise" nach. Und im Fall des Falles muss man natürlich noch Kripo, Gutachter, Gericht und Versicherung davon überzeugen, dass es doch das Teelicht war :-) Ob man sich das gönnen will? V.
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
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| Date | 2019-03-27 22:30 +0100 |
| Message-ID | <db6tmf-512.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #254846 |
Volker Staben schrieb: > Am 27.03.19 um 17:30 schrieb Rupert Haselbeck: >> Da aber nicht mehr. Ein Problem hat er nur dann, wenn der Schrank >> aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Geräts, welche gerade für den >> Einbau in entflammbare Umgebung gefordert wären, abfackelt. Wenn das >> dekorative Teelicht den Schrank entzündet hat, dann ist das insoweit >> jedenfalls kein Problem > > ok - ich reiche ein "möglicherweise" nach. > > Und im Fall des Falles muss man natürlich noch Kripo, Gutachter, Gericht > und Versicherung davon überzeugen, dass es doch das Teelicht war :-) Nein, auch das muss man üblicherweise nicht, ausgenommen allenfalls die Versicherung. Soweit es sich um die Kripo handelt, sind wir im Strafrecht. Da muss der Staatsanwalt /nachweisen/, dass der Brand durch ein ungeeignetes Gerät ausgelöst wurde, so dass möglicherweise eine strafbare fahrlässige Brandstiftung vorliegen könnte. Die Brandfahnder der Kripo sind durchaus in der Lage, zu unterscheiden, ob das eingebaute Netzteil oder das Teelicht im Schrankfach das Feuerschen ausgelöst hat. Der Gutachter ist natürlich nicht zu überzeugen. Er ist derjenige, der die Fakten zu beurteilen hat. Auch er wird, so er dazu qualifiziert ist, durchaus zutreffendes feststellen können. Das Gericht wird man durch entsprechende Gutachter überzeugen müssen, wenn die Versicherung sich weigern sollte, zu zahlen. > Ob man sich das gönnen will? Man wird das natürlich sinnvollerweise vermeiden. Ich wollte ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass man am Wohnungsbrand nicht automatisch Schuld trägt, nur weil ein für die jeweilige Umgebung bzw. Einbausituation ungeeignetes Gerät gewählt wurde. Denn diese Behauptung hört man seltsamerweise ebensooft wie die ebenso falsche Behauptung, man dürfe nicht zur Arbeit gehen, wenn man krank geschrieben sei, da man dann "nicht versichert" wäre. Oder die, natürlich ebenfalls falsche, Ansicht, man sei an einem Autounfall immer "schuld", wenn man besoffen fahre und ohne eigenes Fehlverhalten in einen Unfall verwickelt werde, z.B. bei eigenem "Grün" von bei "Rot" fahrenden Querverkehr abgeschossen werde. Nichts von alledem ist richtig, dennoch werden solche Vorstellungen häufig vertreten MfG Rupert
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| From | Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> |
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| Date | 2019-03-28 09:50 +0100 |
| Message-ID | <gg3g7bFkgekU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #254854 |
Am 27.03.19 um 22:30 schrieb Rupert Haselbeck: > Nein, auch das muss man üblicherweise nicht, ausgenommen allenfalls die > Versicherung. Ja ja. Ich bin kein Jurist und möchte mich auch nicht in detailliertere Diskussionen über Beweislasten vertiefen. In jedem Falle fällt es aber leichter, die Vermutung zu widerlegen oder garnicht erst aufkommen zu lassen, es sei eben doch nicht das Teelicht gewesen, wenn man schlicht und einfach die Anforderungen an Möbeleinbaugeräte erfüllt. Zumal die Anforderungen ja ohnehin zu erfüllen sind - völlig losgelöst vom Blick auf evtl. Folgen: was könnte passieren, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle? Oder was könnte passieren, obwohl ich die Anforderungen erfülle? >> Ob man sich das gönnen will? > > Man wird das natürlich sinnvollerweise vermeiden. Genau. > Ich wollte ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass man am Wohnungsbrand > nicht automatisch Schuld trägt, nur weil ein für die jeweilige Umgebung bzw. > Einbausituation ungeeignetes Gerät gewählt wurde. Das ist sicher richtig. Aber mit einem geeigneten Gerät kann man die Vermutung, man trage Schuld, sehr wirksam widerlegen. Wenn ich so handele, dass Dritte (Gutachter, Staatsanwälte, Richter, Versicherungen) keine Chance haben, mich warum und wie auch immer in den Ruin zu treiben, bin ich "Herrscher der Reusen". Ich zumindest fühle mich dabei irgendwie wohler. Gruß, V.
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| From | Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> |
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| Date | 2019-03-28 10:20 +0100 |
| Message-ID | <csfumf-c1p.ln1@nntp.haselbeck-net.de> |
| In reply to | #254890 |
Volker Staben schrieb: > Das ist sicher richtig. Aber mit einem geeigneten Gerät kann man die > Vermutung, man trage Schuld, sehr wirksam widerlegen. ACK Man muss dann halt möglicherweise aber beweisen können, dass es auch wirklich ein geeignetes Gerät war - nach dem Brand... MfG Rupert
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| From | Volker Staben <volker.staben@hs-flensburg.de> |
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| Date | 2019-03-28 10:32 +0100 |
| Message-ID | <gg3ilfFl1gnU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #254894 |
Am 28.03.19 um 10:20 schrieb Rupert Haselbeck: > Man muss dann halt möglicherweise aber beweisen können, dass es auch > wirklich ein geeignetes Gerät war - nach dem Brand... Ich mache ein Foto von fast allen Dingen, die da irgendwie relevant werden können. Und lege alle Datenblätter ab. Gruß, V.
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| From | Uwe Borchert <wetterfrosch@yahoo.com> |
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| Date | 2019-04-01 05:53 +0200 |
| Message-ID | <q7s20g$6b0$1@news.dns-netz.com> |
| In reply to | #254822 |
Hallo, Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin: > "Christoph Grausner" <christoph.grausner@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag news:q7fdug$us8$1@news.albasani.net... > >> Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel) > > In einem ausreichend belüfteten Gehäuse (eines Geräts, einer > Lampe, einem Schaltschrank oder so) welches vor Berührung der > Kontakte und vor Spritzwasser (so nötig) schützt. > >> Geräte mit expliziter Kennzeichnung 'Möbelzulassung'. > > ...braucht man, wenn man das Teil direkt auf Holz oder ähnliche > brennbare Materialen schrauben will. Bei dem angegebenen Beispiel mit nur zwei Schrauben in der Diagonalen würde ich zwei Vierkantholzleisten parallel an eine Wand (nicht Boden oder Decke) anspaxen und das Netzteil drauf setzen. Das sorgt für gute Belüftung und Temperierung. Feuersicher? Dann nimmt man Vierkant-Aluprofile. Hier muss man sich dann entscheiden: Schräg absägen oder eine Bohrung ganz durch um die Schrauben ins Möbelstück anpacken zu können. An den Vierkantprofilen kann man das Netzteil „festtackern“. Bei vier Befestigungslöcher hätte man noch mehr Auswahl. Ein Stück Alurohr kostete nicht die Welt und davon kann man sich leicht Distanzhülsen absagen. Möglicherweise findet man irgendwo noch was Bessere: Distanzhülsen mit Holzgewinde auf der einen und metrischem Gewinde auf der anderen Seite? Auch noch möglich wäre eine Kombination aus eingelassener Gewindestange oder metrischer Schraube mit Flachem Kopf und Vierkant, Fachbegriff Schlossschraube, mit Distanzhülsen aus Alu. Auf jeden Fall sollte um das Netzteil genug Platz sein, damit die warme Luft sich verteilen kann. Und das Fach mit dem Netzteil soll/muss zu mindestens einer Seite hin offen sein. Dann sollte eigentlich nicht viel schief gehen können? Bei Zerstörung sollte die Sicherung rechtzeitig ansprechen bevor die über 230°C (?) zum Brennen erreicht sind. MfG Uwe Borchert
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