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Re: Der Wermepumpen-Wahnsinn

From Thomas Heger <ttt_heg@web.de>
Newsgroups de.sci.electronics, de.sci.physik, de.talk.tagesgeschehen
Subject Re: Der Wermepumpen-Wahnsinn
Date 2023-05-15 07:08 +0200
Message-ID <kcdt2rFqr4jU1@mid.individual.net> (permalink)
References (9 earlier) <kc78n2Fpp0jU4@mid.individual.net> <kc9119F43p3U1@mid.individual.net> <kc94t2F4f92U1@mid.individual.net> <kcbd0sFf5toU1@mid.individual.net> <646084B8.E34D84BC@protonmail.com>

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Am 14.05.2023 um 08:50 schrieb Carla Schneider:
> Thomas Heger wrote:
>>
>> Am 13.05.2023 um 11:50 schrieb Hanno Foest:
>>> Am 13.05.23 um 10:45 schrieb Thomas Heger:
>>>
>>>> Wir waren immer noch bei der Brauchwasser-Erwärmung mittels
>>>> Wärmepumpen in den Etage, welche angeblich die Gasetagen-Thermen
>>>> ersetzen sollen.
>>>>
>>>> Die Luft-Luft-Wärmepumpen für Heizzwecke waren der einfachere Fall, da
>>>> die mit weniger Leistung auskommen
>>>
>>> Quatsch.
>>
>> Tatsächlich braucht man für die Raumheizung weniger Leistung als für
>> einen Durchlauferhitzer, da die Heizung ja beliebig lang laufen kann,
>> während man das warme Wasser idR in einem eng begrenzten zeitraum benötigt.
>>>> und auch ggf. anfallende kleinere Unterbrechungen der Heizleistung
>>>> nicht so übel nehmen.
>>>
>>> Warmwasserspeicher sind ja auch noch nicht erfunden.
>>
>> Warmwasserspeicher sind wahrscheinlich nicht zu vermeiden, da die
>> Wärmepumpen die erforderliche Leistung für einen Durchlauferhitzer nicht
>> liefern können.
>>
>> Aber in vielen Wohnungen ist der Platz dafür nicht vorhanden.
>>
>> Außerdem ist der Speicher nun noch ein weiteres voluminöses Gerät,
>> welches anstatt der eher kompakten Kombitherme zu installieren ist.
>>
>> Daher wird man wohl keine Brauchwassererwärmung per Wärmepumpe in den
>> Wohnungen durchführen können, sondern muß eine Zentralheizung auf
>> Wärmpumpenbasis bauen.
>>
>> Das wäre meines Erachtens ohnehin besser.
>>
>> Allerdings ist der Aufwand für die Umrüstung eines großen Mietshauses
>> von Gasetagenheizung auf Zentralheizung gigantisch.
>
> Diese Haeuser  scheinen aus einer Zeit zu stammen
> als Zentralheizungen noch nicht ueblich waren und hatten frueher Kohleoefen
> in den Zimmern. Die Modernisierung bestand dann darin die Gasetagenheizungen
> einzubauen weil das weniger aufwendig war als Zentralheizungen.
> Abriss und Neubau waeren meistens die bessere Loesung.
> Natuerlich waeren danach die Mieten hoeher.
> Ansonsten bleibt nur die Gasheizung weiter zu betreiben, die Miete
> bleibt dann zwar niedrig, aber Heizkosten werden im Laufe der Jahre
> stark steigen wegen der CO2 Zertifikate.
>
>>
>> Hier wäre nun die Frage, wer den Aufwand eigentlich tragen soll.
>>
>> Meiner Ansicht nach ist der Vermieter zur Bereitstellung einer
>> Heizmöglichkeit durch Gesetz und Mietvertrag verpflichtet.
>>
>> Wenn der Gesetzgeber nun vorschreibt, dass die vorhandene Heizung durch
>> eine Wärmepumpe zu ersetzen sei, dann stellt die Baumaßnahme keine
>> Modernisierung dar, da kein erkennbarer Vorteil für die Mieter
>> herausspringt, weswegen der Vermieter die ganzen Kosten allein tragen müßte.
>>
>> Das liegt daran, dass er zur Bereitstellung einer Heizung verpflichtet
>> ist und ihm (aus Vertrag) obliegt für eine Heizung zu sorgen. Wenn schon
>> eine moderne Heizung vorhanden ist, dann trifft die Pflicht zur
>> Umrüstung nicht den Mieter sondern den Vermieter, weil der der
>> Eigentümer der Heizung ist.
>>
>> Der Mieter kann nur verlangen, dass überhaupt geheizt wird. Wie das
>> geschieht, das kann der Vermieter entscheiden (und die Kosten der
>> Heizungsanlage tragen).
>
> Der Mieter muss die Heizkosten bezahlen.
>

Klar...
aber mir ging es gerade nicht um die Heizkosten, sondern um die Kosten 
für die Umrüstung der Heizungsanlage.

Diese Anlage gehört zum Gebäude, da fest verbaut, und das Gebäude ist im 
Deutschen Recht Bestandteil des Grundstücks.

Das Grundstück ist nun Eigentum des jeweilligen Grundeigentümers, 
welcher damit auch Eigentümer der Heizungsanlage ist.

Die Nutzung der Heizungsanlage ist dem Mieter im Mietvertrag vertraglich 
zugesichert, weswegen der Vermieter für dessen Bestand und Nutzbarkeit 
aufkommen muß.

Wenn nun die Nutzung der vorhandenen Heizungsanlage staatlich untersagt 
wird, dann bleibt die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Heizung 
durch den Vermieter natürlich bestehen, da dies idR im Mietvertrag so 
vorgesehen ist.

Wenn nun der Gesetzgeber die Umrüstung von Gasetagen-Heizung auf 
Wärmpumpen vorschreibt, dann trifft dies den Vermieter, da dieser der 
Betreiber der Anlage ist und dem Mieter deren Vorhandensein vertraglich 
zugesichert hat.

Vom Mieter kann der Vermieter nun nur eine Mieterhöhung oder 
Beteilligung an den Kosten verlangen, wenn eine Modernisierung vorliegt.

Damit ist eine Wohnwertverbesserung gemeint (und keine staatliche Auflage).

Da aber die Wärmepumpenanlage (anstatt einer Kombitherme) den Wohnwert 
tatsächlich verringert, liegt auch kein Grund vor für den Mieter, dem 
Vermieter mehr Geld zu geben.

Im Endeffekt müßte also der Vermieter die Kosten allein tragen und kann 
keine Kostenbeteilligung vom Mieter verlangen.

Das liegt daran, dass der Vermieter die Heizung in der Wohnung 
mitvermietet hat und daher für deren Bestand sorgen muß.

Wenn er das auf Grund staatlicher Auflagen nicht mehr kann, dann ist das 
bedauerlich, aber nicht die Schuld der Mieter.

Die haben einen Anspruch auf eine funktionierende Heizung und wie der 
Vermieter das hin bekommt ist sein Problem.


TH

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      Re: Der Wärmepumpen-Wahnsinn Sieghard Schicktanz <Sieghard.Schicktanz@SchS.de> - 2023-05-10 21:00 +0200

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