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Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz?

From Volker Bartheld <news2023@bartheld.net>
Newsgroups de.sci.electronics
Subject Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz?
Date 2023-09-22 14:13 +0200
Message-ID <b8af6b98e0d5099fe91cd57c71f65eca9358c690.camel@bartheld.net> (permalink)
References <kn28eqF80d0U1@mid.individual.net> <2c65782ddf869388456446a33076a3822a9f29e6.camel@bartheld.net> <650D6323.5A3A337B@proton.me>

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On Fri, 2023-09-22 at 11:49 +0200, Carla Schneider wrote:
> Volker Bartheld wrote:
> > On Thu, 2023-09-21 at 09:08 +0200, Franz Glaser wrote:
> > > Störende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz?
> > Der unerlaubte Betrieb von Sendeanlagen ist nach § 149 Absatz 1 Nummer 10
> > TKG eine Ordnungswidrigkeit [...]
> > Störungen durch die unerlaubte Aussendung eines Sendesignals ("Störsender")
> > sind generell verboten.
> Die Frage ist welcher Level an Stoersignal ist noch erlaubt, was sind die
> Grenzwerte.

Je nun. Diese Frage läßt sich aus dem einschlägigen Regelwerk mehr oder weniger
problemlos ermitteln und ist Gegenstand jeder EMV-Prüfung. Zum Einstieg:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Technik/TechnischeVertraeglichkeit/EMV-/artikel.html
https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/electromagnetic-compatibility-emc-directive_en
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html

Bei in Deutschland regulär vertriebenen Geräten ist zunächst davon auszugehen,
daß sie eine dementsprechende Prüfung absolviert haben. Ausnahmen und spätere
Abweichungen bestätigen die Regel.

Bei Geräten, deren einziger Daseinszweck die Störung von Funkübertragungen ist,
liegen diese Grenzwerte bei Null. Alldieweil nur der Verkauf und Betrieb
derartiger Geräte (in/nach Deutschland) verboten ist. Solltest Du also selber
(versehentlich natürlich) soetwas bauen oder Dir jemand einen Störsender vor die
Türe stellen, darfst Du ihn natürlich als Mahnmal oder Anbetungsobjekt in die
Vitrine tun.

> Ein Raspberry Pi mit Kamera dran produziert soviel Stoerungen dass ein GPS-
> Empfaenger in 1m Enfernung nicht mehr funktioniert, das habe ich selbst
> ausprobiert.

Schön. Das Ding hat eine EU-Konformitätätserklärung
https://pip.raspberrypi.com/categories/522-approvals/documents/RP-000380-CF/EU-DoC.pdf
und darf damit in Deutschland betrieben werden, egal, was Dein GPS-Empfänger
dazu sagt. Ich gehe nicht davon aus, daß (Zitat) "Handy-Telefonate stören. Zum
Beispiel mit Dreinquatschen und mit Umschalten auf Flugmodus, wodurch das
Telefonat abrupt abgebrochen wird" etwas ist, was ein Raspberry Pi oder sonst
ein gutartiges Gerät kann, selbst wenn man es dem "Handy" auf den Bauch bindet.
Und selbst wenn es das könnte aber dennoch über eine EU-Konformitätserklärung
verfügt, wäre das hinzunehmen. Im Zweifel ruft man bei der BNetzA an und bittet
um Aufklärung.

Falls es überhaupt das Problem ist, das Franz hat.

Volker

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Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Franz Glaser <franz@meg-glaser.com> - 2023-09-21 09:08 +0200
  Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> - 2023-09-21 17:39 +0200
    Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Jürgen Jänicke <post@j-jaenicke.de> - 2023-09-21 19:14 +0200
  Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Volker Bartheld <news2023@bartheld.net> - 2023-09-21 19:43 +0200
    Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Carla Schneider <carla_schn@proton.me> - 2023-09-22 11:49 +0200
      Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Volker Bartheld <news2023@bartheld.net> - 2023-09-22 14:13 +0200
  Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Marco <mm+solani@dorfdsl.de> - 2023-09-22 10:15 +0200
    Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> - 2023-09-22 11:50 +0200
    Re: Stoerende Handy-Hacker. Unterliegt das dem Rundfunkgesetz? Volker Bartheld <news2023@bartheld.net> - 2023-09-22 13:55 +0200

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