Path: csiph.com!feeder.erje.net!2.eu.feeder.erje.net!ecngs!feeder2.ecngs.de!81.171.118.61.MISMATCH!peer01.fr7!futter-mich.highwinds-media.com!news.highwinds-media.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Wolfgang Kynast Newsgroups: ger.ct Subject: Re: Soll ich die Lueftung einschalten? - Alexa Spiegel Date: Sat, 13 Jan 2018 16:54:21 +0100 Lines: 84 Message-ID: References: <2912132.44csPzL39Z@rotfl.franken.de> Reply-To: wky2704@gmx.de Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1 Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net Q0O+WyPX2I9eXZFA8M1pHw2wLJElJRZlAn2u5sNIMCI7hsCIoD Cancel-Lock: sha1:KsqJTKINlgK2EPVB0sIO34cNVSA= User-Agent: ForteAgent/7.20.32.1218 X-Received-Bytes: 4615 X-Received-Body-CRC: 2607527349 Xref: csiph.com ger.ct:336491 On Sat, 13 Jan 2018 12:56:08 +0100, "Ruediger Lahl" posted: >On 13.01.2018 03:24, Fidel-Sebastian Hunrichse-Lara wrote: >> [[- CopyFups aus ger.ct -]] >> Salve allerseits, >> >> Ruediger Lahl schrieb: >>> On 13.01.2018 01:34, Fidel-Sebastian Hunrichse-Lara wrote: >>>> Ruediger Lahl schrieb: >>>>> On 12.01.2018 18:05, Fidel-Sebastian Hunrichse-Lara wrote: >>>>>> Ruediger Lahl schrieb: >>>>>> >>>>>>> Es ging lediglich darum, das man einen offen sichtlichen Rechtsverstoß >>>>>>> auch ohne ein Gericht erkennen(weil offen sichtlich) und entsprechend >>>>>>> reagieren kann. >>>>>>> >>>>>> Nope! Ein Rechtsstaat erkennt man just daran, dass nur die Judikative Recht >>>>>> sprechen darf! Hat was mit der Gewaltenteilung zu tun, weißt Du... >>>>> >>>>> Trotzdem kann ich einen Rechtsverstoß erkennen. Nicht die kniffligen >>>>> Sachen, aber die offen sichtlichen. Brauchst du einen Richter, der dir >>>>> erzählt, dass es strafbar ist, über eine rote Ampel zu fahren? >>>>> >>>> Chlor! Ohne ein Gerichtsurteil ist das nämlich überhaupt keine Straftat! >>> >>> Natürlich ist das eine Straftat. >>> >> Nope! Eine Straftat liegt erst dann vor, wenn eine konkrete, den >> Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichende rechtswidrige und >> schuldhafte Tat vorliegt! > >Ja, liegt vor. Wenn ich jemanden mit einem Einschuss im Kopf vorfinde >und keine Waffe daneben liegt, benötige ich keinen Rechtsgelehrten um >eine Straftat feststellen zu können. > >> Daher überprüft die Staatsanwaltschaft >> grundsätzlich jede Strafanzeige und löst erst nach gründlicher >> Prüfung einen Strafprozess und gegebenenfalls den Instanzenzug >> aus! Eine Straftat liegt also nicht automatisch bereits bei >> einer mit Strafe bedrohte Handlungsweise vor, den liegt z.B. >> ein Rechtfertigungsgrund wie etwa Notwehr, Schuldunfähigkeit >> oder nur schlicht eine Ordnungswidrigkeit vor, ist eine >> tatbestandsmäßige Tat keine Straftat... > >Du arbeitest dich an der Sanktionierung ab, der Straftatbestand bleibt >gegeben. Auch wenn du es zur Ordnungswidrigkeit herunter brichst. > >>> Es ging und geht NICHT darum, ob 'Verbrechen' gesühnt werden, sondern >>> darum, dass sie als Verbrechen offen sichtlich sind und somit als solche >>> erkannt werden können um darauf entsprechend zu reagieren. >>> >> Hanebüchener Unsinn! Die Ausbildung zum Volljuristen dauert nicht >> umsonst mindestens 7 Jahre! > >Der Gesetzgeber verlangt an der Stelle keine Volljuristen und Twitter >und Co setzen an der Stelle auch keine Volljuristen ein, weil das >sofortige Löschen eben nur in 'offensichtlichen' Fällen verlangt wird. >Dafür reicht eine einwöchige Schulung aus. Wurde ein Beitrag gelöscht, >hat der Poster die Möglichkeit, ihn mit einer gesellschaftlich >akzeptableren Formulierung erneut zu veröffentlichen. FACK. Komisch: Seit etwa 400 Jahren erwartet man von Zeitungsredakteuren, dass sie offensichtlich rechtswidriges erkennen und nicht drucken. Seit etwa 90 Jahren erwartet man von Rundfunkredakteuren, dass sie offensichtlich rechtswidriges erkennen und nicht senden. Seit etwa 80 Jahren erwartet man von Fernsehredakteuren, dass sie offensichtlich rechtswidriges erkennen und nicht senden. Seit etwa 27 Jahren erwartet man von allen Homepagebetreibern, dass sie offensichtlich rechtswidriges erkennen und nicht veröffentlichen. Und ausgerechnet milliardenschwere Konzerne wie Facebook und Twitter sollen damit überfordert sein? Geht's noch? -- Schöne Grüße, Wolfgang