Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hermann Riemann Newsgroups: ger.ct Subject: Re: Zum Siegeszug des Elektroautos, oder: This Is How Big Oil Will Die Date: Sun, 27 Aug 2017 18:36:23 +0200 Lines: 21 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net Dzab4V3u046hqApGV+7rSgxjr/sHj01D0wql8RTu5D95/C6JYx Cancel-Lock: sha1:mCDklxJd5awpFl0r9AVx5K7g+tg= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:52.0) Gecko/20100101 Thunderbird/52.3.0 In-Reply-To: Content-Language: de-DE Xref: csiph.com ger.ct:321279 Am 27.08.2017 um 18:19 schrieb DonCaron: > danke das du dir die Mühe gemacht hast. Ich habe das teil leider nicht > mehr. wäre interessant mal behördlicherseits nachzufragen und die leute > dort zu verwirren ;) Vielleicht gibt es ein Gesetz, welches diese Erlaubnis auf Fahrzeuge mit e-Antrieb etc. erweitert. ( Wie ist es bei Fahrzeuge mit z.B. Sprungfederantrieb? ) Soweit mir bekannt gibt es eine Regelung für Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein Fahrzeug, welches nicht schneller als 5? km/h werden kann, darf meiner Erinnerung nach ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Hermann der da nicht nachsuchen mag. -- http://www.hermann-riemann.de