Path: csiph.com!news.freedyn.net!newsreader4.netcologne.de!news.netcologne.de!newsfeed.kamp.net!newsfeed.kamp.net!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hanno Foest Newsgroups: ger.ct Subject: Re: elektronische Einbrecher Abwehr? Date: Sun, 19 Jun 2016 23:08:52 +0200 Lines: 18 Message-ID: References: <3fci3dxgpt.ln2@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de> <22ki3d-qln.ln1@hergen.dyndns.org> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net 26OCzw0Rv2kHGIHCsTF8Ug4LkDR8VlcIaZmcr+6arSQvKyDp9g Cancel-Lock: sha1:s/P/Ixb0MK/l5RyqbnGPVuHO1u4= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:38.0) Gecko/20100101 Thunderbird/38.8.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com ger.ct:259303 Am 19.06.2016 um 21:40 schrieb Lothar Frings: >> "Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge >> "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und >> "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein >> Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf >> irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten >> 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und >> anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess." > > In welcher Situation ist es gerechtfertigt, > das Leben von jemandem zu vernichten, der > einem 10 EUR gestohlen hat und gerade flieht? Ich zitiere einen BGH-Richter - vielleicht fragst du den? Hanno