Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Eric Bruecklmeier Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Lichterkette mit DGUV V3 Marke Date: Fri, 22 Dec 2017 12:16:25 +0100 Lines: 26 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net 3PkVhiC/aYv04+Chln2yDgPJbdh35WQD0+/W4rdOsiqZzkj4C1 Cancel-Lock: sha1:hM0BCrkIZ+jbNCe/J2suLuX9EJk= User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64; rv:52.0) Gecko/20100101 Thunderbird/52.5.0 In-Reply-To: Content-Language: de-DE-1901 Xref: csiph.com de.sci.electronics:238331 Am 21.12.2017 um 22:40 schrieb Rupert Haselbeck: > Eric Bruecklmeier schrieb: > >> Am 21.12.2017 um 13:00 schrieb Rupert Haselbeck: >> >>> In Bayern gibt es seit vielen Jahren keine Bauabnahme mehr bei Ein- oder >>> Zweigamilienhäusern. Wer tatsächlich doof genug ist, bei derart >>> essentiellen Dingen wie der Stabilität des Daches von den Vorgaben >>> anzuweichen, der kann hoffen, dass es dennoch reichen wird. Wenn es aber >>> nicht reicht, dann hat er ein ergebliches Problem. >>> Aber warum sollte es Aufgabe des Staates sein, die Deppen vor sich selber >>> zu schützen, wenn doch die Vorgaben klar und leicht erkennbar gemacht >>> wurden? >> >> Schwierig wirds halt, wenn jemand in gutem Glauben eine solche Bude >> kauft... > > Das stimmt natürlich. Aber im Falle eines (Gebraucht-)Hauskaufs von privat > wird es ohnehin höchst empfehlenswert sein, vor dem Gang zum Notar mal einen > Gutachter das Objekt der Begierde anschauen zu lassen. Nicht nur wegen > etwaiger Abweichungen der Bauausführung von den genehmigten Plänen sondern > vor allem auch wegen allfälliger anderer Mängel, die der Laie zu erkennen > keine Chance hat. Ich hab auf dem Gebiet 0,0 Erfahrung. Denkst Du, daß ein Gutachter z.B. abweichende Stärken der Dachbalken bemerken würde?