Path: csiph.com!news.mixmin.net!news.albasani.net!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: "horst.d.winzler" Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?Q?Re:_Gl=c3=bchlampen_als_Heizung?= Date: Thu, 16 Mar 2017 13:05:35 +0100 Lines: 39 Message-ID: References: <20170311214612.1b86b98a@puma.das.netz> <58C69FF0.9A0A210F@Berger-Odenthal.De> <20170315011647.4c6473b3@Achmuehle.WOR> Reply-To: horst.d.winzler@web.de Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net 6Ou3GAwvSnbpniuJemStkwvMlnFzTnGX3XqQS/DEX9OE9OODT6 Cancel-Lock: sha1:bankjFJFT3Fhxs74UVaCrHVFAPs= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:45.0) Gecko/20100101 Thunderbird/45.8.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:224559 Am 16.03.2017 um 11:18 schrieb Hanno Foest: > Am 16.03.2017 09:51 schrieb horst.d.winzler: > >> Beachte bitte, daß die Nutzung von Atomkraft in unserem Land eine >> demokratisch beschlossene Sache ist. Die Wähler hatten die Möglichkeit >> andere, als die tatsächlich gewählten Vertreter, zu benennen. > > So? Welche Partei hätte man dafür wählen müssen? Über die Listenplätze > entscheiden die Parteien, nicht die Wähler. > > Man kann sich in Deutschland weitgehend problemlos über den Wählerwillen > hinwegsetzten. Gegen TTIP und Einsatz der Bundeswehr im Ausland gibt es > satte Mehrheiten im 2/3 Bereich - warum das in der politischen > Entscheidungsfindung völlig irrelevant ist, ist eine Frage, mit der es > sich zu beschäftigen lohnt. Es ist ja nicht erst seit heute bekannt, das wir in einer Parteienplutokratie leben. Wer auf das BverfGE hofft, übersieht, das die Richter selbst zur politischen Elite gehören. Sie müßten dann gegen sich selber entscheiden. Das wird es aus einsichtigen Gründen nicht geben. Die einzige legitime Möglichkeit des Korrigierens eingefahrener Politikwege ginge über die direkte Demokratie wie es ein Volksentscheid darstellt. Aber solange eine Mehrheit im Volk sich selbst mißtraut und meint, das würde nur die destruktiven Kräfte fördern, wird es diese Möglichkeit des Einspruchs nicht geben. Das GG selbst verhält sich entgegen anderslautender Aussagen neutral zu Volksabstimmungen. Kann sich jeder selbst informieren. Art. 20:2 GG. >> So ist das nunmal. > > Beim Atomausstieg übrigens auch. Nur daß dieser Umfragen zufolge > deutlich eher dem Willen der Bevölkerung entspricht. Es hat ja auch > Großdemonstrationen gegen Atomenergie gegeben, vergleichbares gegen den > Atomausstieg ist mit jedoch nicht bekannt. Das ist zutreffend. -- ---hdw---