Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hanno Foest Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Fuer PCB-Werker Date: Fri, 20 Jan 2017 01:38:43 +0100 Lines: 39 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net Sr4Oqc7Kb1w4AK5+uIscxg4M92PifGqBS38F6dGgeb/LU95ZWV Cancel-Lock: sha1:MhMDa6sQQ0uKkL45u6G0+tKpNS8= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:45.0) Gecko/20100101 Thunderbird/45.5.1 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:221324 Am 19.01.2017 um 19:10 schrieb Werner Holtfreter: > www.anwalt.de/rechtstipps/legaler-widerstand-gegen-rechte-demonstrationen_018574.html > > Dort lesen wir, was der Überschrift nach anscheinend nur gegen > *rechte* Demonstrationen gelten soll: Quatsch. So war der konkrete Sachverhalt nun mal, der dort diskutiert wird. Daraus eine Ausschließlichkeit ableiten zu willen ist mehr als nur eigenwillig. Wie kraus denkst du eigentlich? > Der Umstand, dass § 21 VersG bei der Strafandrohung nicht zwischen > der Gewalttätigkeit und der groben Störung unterscheidet, bedeutet > aus rechtssystematischen Gründen, dass die grobe Störung ihrer > Intensität und Gefährlichkeit nach der ersten Variante, also der > Begehung oder zumindest der Androhung von Gewalttätigkeiten, > entsprechen muss. Wenn eine friedliche Blockade jedoch keine > Gewalttätigkeit darstellt, weil sie nicht schwerwiegend genug ist, > kann sie dann auch keine grobe Störung i. S. des § 21 VersG > darstellen. ZITATENDE > > Das ist höherer Blödsinn [...] Der Typ ist Anwalt, und du hast dich in der Diskussion schon ein paar mal geirrt. Rat mal, wer da wohl verläßlicher scheint. > Rechtssystematisch wäre es abwegig, dem Versammlungsrecht einen > hohen Rang einzuräumen und vor einem Verbot hohe Hürden > aufzurichten, wenn gleichzeitig eine Versammlung durch grobe > Störung oder Stitzblockaden durch Jedermann verhindert werden > dürfte. Du vergleichst Äpfel mit Birnen, nämlich Eingriffe durch den Staat mit Eingriffen durch demonstrierende Bürger. Es gibt da ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Nimm es einfach zur Kenntnis. Hanno