Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hanno Foest Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Fuer PCB-Werker Date: Thu, 19 Jan 2017 01:27:33 +0100 Lines: 83 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net QKRqCdDVKP5Ea0sXZ+NznwEsKBCrZe+Qw7dtsWh3AtUWRF+4SD Cancel-Lock: sha1:gALxy8yNamj24fwj6vp/5sHuHJY= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:45.0) Gecko/20100101 Thunderbird/45.5.1 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:221236 Am 18.01.2017 um 23:47 schrieb Werner Holtfreter: >> Es ist der Sinn von Demonstrationen, zu stören, mit dem Ziel, >> wahrgenommen zu werden. Daher finden sie vorzugsweise in >> Innenstädten und nicht im Wald oder in der Wüste statt, und das >> geht bis dahin, daß selbst erhebliche Störungen wie Sitzblockaden >> als vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gesehen werden >> können > ^^^^^^ > Das erfordert dann aber eine sorgfältige Güterabwägung. "Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckte, lässt nach Karlsruher Ansicht den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen, „sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung“ im Sinne des Grundgesetzes." >> Warum man jetzt Gegendemonstrationen nicht in Hör- und Sichtweite >> einer anderen Demonstration stattfinden lassen sollte, > > Eine Demonstration darf in begrenztem Maße stören, um wahrgenommen > zu werden. Aber dieses Recht der einen Demonstration hört dort auf, > wo das Recht einer anderen Demonstration beginnt. Das ist ein > ziemlich universeller Rechtsgrundsatz. Du kannst in § 285 StGB nachlesen, was Verhinderung oder Störung einer Versammlung ist. Solltest du auch tun. >> Demonstrationen unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Sie sind >> nur anmeldepflichtig. > > Wenn du Haare spalten willst korrigiere ich: > > Der politische Gegner darf eine Gegendemonstration anmelden(!) und > wenn sie *nicht verboten* wird, auch durchführen. Und noch einmal: Für ein Verbot gibt es *sehr* hohe Hürden, und daher ist der Unterschied auch keine Haarspalterei. "Demonstrationen unter freiem Himmel können nur eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist - wenn also abzusehen ist, dass die Polizei Demonstranten und unbeteiligte Passanten mit vertretbaren Mitteln nicht schützen kann. Die Befürchtung, es könne Ausschreitungen geben, wird ebensowenig als Verbotsgrund akzeptiert wie eine allgemeine Besorgnis um die Sicherheit der Menschen auf der Straße." > Das entscheidet die Behörde oder im Streitfall ein Gericht. Aber > gewalttätige Gegendemonstrationen selten angemeldet, und sind damit > automatisch rechtswidrig. Hübsche Strohmänner baust du hier. Wobei nicht alle Demos angemeldet werden müssen, vgl. 1 BvR 233, 341/81, Brokdorf-Beschluß, also ist auch das falsch. >> Ich sehe das zwar ähnlich, aber das Urteil hat den fiesen >> Beigeschmack, daß weiland die KPD mit der Begründung verboten >> wurde, daß es keine Rolle spiele, daß "nach menschlichem Ermessen >> keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige >> Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen könne". Bei der >> NPD sah man das jetzt genau gegensätzlich. Liegt das jetzt daran, >> daß sich die diesbezüglichen Ansichten der deutschen Justiz nach >> 60 Jahren geändert haben, oder heißt das, daß sie immer noch >> genauso auf dem rechten Auge blind ist wie immer? > > Die Rechtsprechung hat schon schärfere Wendungen hinter sich. Beispiele? > Nun > kann das Bundesverfassungsgericht wohl nur auf Antrag tätig werden, > aber vielleicht wollten die Richter dann doch die Schieflage > vermeiden, dass eine Partei verboten wird, die zwar > National-Sozialistische Tendenzen aufweist, aber keinerlei > Verbindung zur NSDAP hat, während die International-Sozialistische > Mauermörderpartei Teilnachfolger der SED in organisatorischer und > vermögensrechtlicher Art ist und im Bundestag sitzt. Parteien haben schon schärfere Wendungen hinter sich... die SPD war mal links, und die CDU hat die Blockflöten problemlos assimilieren können. Und die Ex-Professorenpartei AfD mutiert zur Antisemitenpartei. - Schaun wir mal. Hanno