Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Eric Bruecklmeier Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?Q?Re:_Dreh_der_VDI_jetzt_endg=c3=bcltig_ab=3f?= Date: Tue, 7 Jun 2016 22:03:17 +0200 Lines: 224 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net Xke+lTQfgc+/RznDzUkatAAv4eIR6Ibp1+x8Jkg8uQrQD29doy Cancel-Lock: sha1:6/FB45U5dg7i/OgiGI8cuNBdeT0= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:38.0) Gecko/20100101 Thunderbird/38.8.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:209023 Am 07.06.2016 um 21:51 schrieb Joerg: > On 2016-06-07 12:14, Eric Brücklmeier wrote: >> Am 07.06.2016 um 20:49 schrieb Joerg: >>> On 2016-06-07 09:56, Eric Brücklmeier wrote: >>>> Am 07.06.2016 um 18:24 schrieb Joerg: >>>>> On 2016-06-07 08:45, Eric Brücklmeier wrote: >>>>>> Am 07.06.2016 um 16:47 schrieb Joerg: >>>>>> >>>>>> [...] >>>>>> >>>>>>>> >>>>>>> >>>>>>> So ist es. Sehr gut erklaert. >>>>>>> >>>>>> >>>>>> Aber falsch bzw. Themaverfehlung - es geht um eine Berufsbezeichnung >>>>>> und >>>>>> nicht um einen akademischen Grad. Nach euer Theorie dürfte sich z.B. >>>>>> ein >>>>>> Diplom Biologe nicht Ingenieur nennen - darf er aber. Der >>>>>> Altphilologe >>>>>> hingegen nicht... >>>>>> >>>>> >>>>> >>>>> Zitat aus Deinem Link: "Ein unabhängige Registerkommission prüft >>>>> Abschlusszeugnisse und Weiterbildungsnachweise nach europäischem >>>>> Standard". >>>>> >>>>> Nun fuehlt sich also eine Kommission berufen, zu entscheiden, wer sich >>>>> Ingenieur nennen darf und wer nicht. Ingenieur ist ein akademischer >>>>> Grad, nicht eine Berufsbezeichung. >>>> >>>> Aua! >>>> >>>> Zitat: >>>> >>>> Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ >>>> (Ingenieurgesetz – IngG) >>>> 27. Juli 1970 >>>> BayRS 702-2-W >>> >>> >>> Ich weiss, Deine Welt dreht sich um Bayern :-) >> >> Das ist jetzt ein wenig billig, da es ein solches Gesetz praktisch in >> jedem Bundesland gibt. >> > > Nicht alles so persoenlich nehmen, deshalb war der Smiley da. > > >>> >>>> Zuletzt geändert durch § 1 Nr. 353 VO zur Anpassung des LandesR an die >>>> geltende Geschäftsverteilung vom 22. 7. 2014 >>>> (GVBl S. 286) >>>> Art. 1 >>>> (1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ allein oder in >>>> einer Wortverbindung darf führen, >>>> >>>> usw... >>>> >>>>> Berufsbezeichnungen waeren z.B. >>>>> Hardware-Entwickler oder Leiter des Prueffelds. Diese Leute sind >>>>> i.d.R. >>>>> Ingenieure und der akademische Grad gab ihnen die Moeglichkeit zu >>>>> diesen >>>>> Berufen, den Vorzug unter den Bewerbern, ist aber oft nicht >>>>> Voraussetzung. >>>>> >>>> >>>> Ich würde sagen, wenn man keine Ahnung hat - einfach mal... >>>> >>> >>> https://en.wikipedia.org/wiki/Engineer's_degree >>> >>> 'nuff said. >>> >> >> Von welchem Land sprechen wir, wenn es um den VDI geht? > > > U.a. von Deutschland. Auch von Europa. > > >> ... Nochmal: Es geht >> um die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und nicht um den Grad "Dipl.-Ing." >> oder willst Du jetzt bei der Existent eines "Gesetz zum Schutze der >> Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“" noch immer abstreiten, >> daß es sich um eine BERUFSBEZEICHNUNG handelt? In diesem Fall sticht ein >> Gesetzestext Wikipedia locker aus! >> >>> >>>>>> Auch für Dich noch ein Zitat: >>>>>> >>>>>> "Die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" ist in Deutschland >>>>>> "landesrechtlich", also durch die einzelnen Bundesländer, geregelt. >>>>>> Das >>>>>> heißt, Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, die von dem >>>>>> Bundesland >>>>>> definiert wurden, in dem Sie diese Berufsbezeichnung führen >>>>>> möchten. In >>>>>> diesem Falle sind es die Voraussetzungen des Freistaates Bayern." >>>>>> >>>>>> https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/result/534/muenchen >>>>>> >>>>>> >>>>>> >>>>>> >>>>>> >>>>>> >>>>> >>>>> Fuer jeden einzelnen Kandidaten entscheidet die Hochschule, ob er >>>>> fortan >>>>> ein Diplom/Master/Bachelor oder was immer sein eigen nennen darf. >>>> >>>> Das hat niemand bestritten, es geht um eine BERUFSBEZEICHNUNG! >>>> >>>> Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer zu verstehen, aber für Dich >>>> nochmal an einem einfachen Beispiel erklärt: >>>> >>>> Das Land regelt per Gesetzt die Voraussetzungen zum führen einer >>>> BERUFSBEZEICHNUNG (hier Ingenieur) >>>> >>>> Die Hochschule bestätigt Dir ein abgeschlossenes Studium und legt Dir >>>> u.U. noch einen (im Prinzip wertlosen) akademischen Grad drauf. >>>> >>> >>> Den akademischen Grad Diplomingenieur haeltst Du fuer wertlos? Sage mal, >>> warum bist Du eigentlich Prof geworden? >> >> Der Grad an sich ist im Prinzip wertlos, was zählt ist das >> abgeschlossene Studium. Ganz leicht daran zu erkennen, daß viele >> Studiengänge ohne formalen Grad abschließen. >> > > Welche waeren das? Ich habe mir selbst wegen Auftraegen einiges an > Luftfahrt ueber OpenLearing reingezogen. Das macht mich aber keineswegs > zu einem Aerospace Engineer. Nur eine Uni koennte mir den Titel verleihen. > > >>> >>> >>> >>>> Erfüllst Du damit die Voraussetzungen, darfst Du die Berufsbezeichnung >>>> Ingenieur führen - andernfalls nicht. >>>> >>>> Derzeit dürfen sich z.B. Master der Biologie Ingenieur nennen, würden >>>> solche durch eine Gesetzesnovelle explizit ausgeschlossen werden, haben >>>> künftige Biologen Pech gehabt und ihre Hochschule kann dagegen genau >>>> GAR >>>> NICHTS machen. >>>> >>>> Jetzt angekommen? >>>> >>> >>> Biologen haben m.W. kein Ingenieurdiplom und sind damit formell keine >>> Ingenieure. >> >> Deine Meinung in Ehren, sie ist in diesem Fall aber (glücklicherweise) >> völlig unmaßgeblich. Ganz nebenbei kann es einem ganz gut zu Gesicht >> stehen, einfach mal zuzugeben, wenn man unrecht hatte: >> >> Jörg: "Ingenieur ist ein akademischer Grad, nicht eine Berufsbezeichung." >> >> Realität: ""Die Führung der *Berufsbezeichnung* "Ingenieur/in" ist in >> Deutschland "landesrechtlich", also durch die einzelnen Bundesländer, >> geregelt." >> > > Semantisch magst Du durchaus recht haben, aber Fakt ist, dass sich nur > derjenige Ingenieur nennen darf, den eine Hochschule per akademischem > Grad dazu berechtigt. Bullshit! > Auch im Freistaat Bayern: > > http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG-1 > > Zitat > > "wer > > a) > ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder > naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen > wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder > > ... > > mit Erfolg abgeschlossen hat ..." > > Zitat Ende. > Sagmal jetzt ganz im Ernst: Bist Du wirklich so bescheuert oder kommt "nicht Recht haben" in Deiner Erlebniswelt einfach nicht vor? Erfüllt, Deiner Meinung nach, ein Biologiestudium "ein mindestens dreijähriges Studium einer [...] naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule [...]"? oder nicht? So nun Du: Darf ein Biologe in Deutschland die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen oder nicht? Hier bitte die Antwort eintragen: ______________ > Plus Behoerden, z.B. wie bei mir, wenn es nach Einwanderung um die > Anerkennung des akademischen Titels einer auslaendischen Uni geht. > > Frueher gab es noch Betriebsingenieure und vielleicht gibt es bei Euch > ja noch die Bergschulen. Ansonsten entscheiden ueber den Titel > "Ingenieur" Hochschulen, Jetzt bin ich echt mit meinem Latein am Ende - ich weiß nicht, was Du Rauchst aber es scheint Dir nicht zu bekommen. Ingenieur ist weder Titel noch akademischer Grad sondern eine *Berufsbezeichnung* und über dessen Führen entscheidet ausschließlich die Landesgesetzgebung und keine Hochschule (wie mehrfach belegt). Was außer einem Gesetzestext würdest Du als Beleg denn gelten lassen - die Bibel?