Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: =?UTF-8?Q?Eric_Br=c3=bccklmeier?= Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?Q?Re:_Dreh_der_VDI_jetzt_endg=c3=bcltig_ab=3f?= Date: Tue, 7 Jun 2016 17:31:07 +0200 Lines: 73 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net eb+DrWo9AtmD6u/HiNV3GwjtWTzaZBXE0E/7vZ3zYfNbZWa1nh Cancel-Lock: sha1:lQFpHdfbzs+xEc8SqnRqi+8nd8A= User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64; rv:38.0) Gecko/20100101 Thunderbird/38.7.2 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:209004 Am 07.06.2016 um 16:16 schrieb Thomas Heger: > Am 07.06.2016 08:51, schrieb Eric Bruecklmeier: > >>> Der VDI hat (wie allen übrigen Beteiligten: Regierung, Staat, Hochschule >>> ...) kein Mitsprachrecht bei der jeweiligen Prüfung oder bei der >>> Zulassung zu dieser, da dies ein exklusives Recht der Prüfungskommission >>> ist. >> >> Oh mei oh mei - es ging in der Diskussion nicht um akademische Grade >> (was soll übrigens ein akademischer Titel sein?). Es ging um die >> geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur". Und da entscheidet die >> Hochschule genau gar nichts! Im entsprechenden Gesetz steht unter >> welcher Voraussetzung die Berufsbezeichnung geführt werden darf, diese >> Voraussetzung kann an einer Hochschule erworben werden, muß aber nicht. >> Die Hochschule vergibt jedoch in keinem Fall die Berufsbezeichnung, >> genau so wie z.B. die Berufsbezeichnung "Arzt" nicht von der Hochschule, >> sondern dem zuständigen Regierungspräsidium vergeben wird. > > > 'Diplom-Ingenieur' ist aber ein akademischer Titel und keine > Berufsbezeichnung. Und dieser wird von der Hochschule verliehen und > nicht von einer Regierungsstelle oder sonstigen Behörde. > > Das weiß ich, da ich eine Urkunde besitze, womit die TU-Berlin mir genau > diesen Titel verliehen hat. > > Einen Beruf 'Ingenieur' oder eine entsprechend bezeichnete Tätigkeit > gibt es überhaupt nicht nicht in Deutschen Sprachraum. http://www.rechtliches.de/bayern/info_IngG.html Können wir diese Unsinnige Diskussion an dieser Stelle dann beenden? > Das ist mit dem ähnlich klingenden angelsächsischen 'Engineer' anders. > > Im Deutschen bezeichnet man mit 'Ingenieur' den Titel, welche die > Hochschule vergibt. > > Leider haben wir diesen US Schwachsinn namens bachelor/master bei uns > auch eingeführt, weswegen sich zunehmend die Bezugssysteme verwischen > und wir denken, der kranken Unsinn des US-Bildungssystems wäre irgendwo > rechtens. > > Jedenfalls ist 'Dipl.Ing.' ein akademischer Grad und kein Beruf. > > Ingenieur als 'geschützte Berufsbezeichnung' ist mir im übrigen auch > neu, da es der Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl gibt. Dann solltest Du Dich _vor_ dem Schwurbeln informieren... > Von diesem Grundsatz wird nur in wenigen Fällen abgewichen, wo es > anderweitig zu Sicherheitsrisiken käme. Und das Gesundheitswesen gehört > eben dazu. > > Was NICHT mit diesem Grundsatz vereinbar ist, daß sind z.B. die > Privilegien der Steuerberater und deren 'Recht', sich Konkurrenz per > Prüfung fernzuhalten. Das Steuerberatungsgesetz verstößt imho gegen die > Verfassung und gehört daher revidiert, zumindest in der Frage, wer > eigentlich die Zulassung zum Beruf des Steuerberaters erteilt. > > Keinesfalls zulässig ist die Prüfung durch Verbände der Steuerberater, > da diese ja Partei sind und naturgemäß Konkurrenz abwehren wollen. > > Und analog dürfen keinesfalls Verbände wie der VDI über die Zulassung zu > entsprechende Berufe (mit-) entscheiden. > > TH > -- www.headless-brewing.com