Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Thomas Heger Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Dreh der VDI jetzt =?UTF-8?B?ZW5kZ8O8bHRpZyBhYj8=?= Date: Tue, 07 Jun 2016 16:16:29 +0200 Lines: 61 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net auB6ke/s10Tbap3Aqe2ndgeupuYFo0eFHotAMFzT3Cmd8u0WUK Cancel-Lock: sha1:SJdqrh6zs6g+kd9J3jzuvnsaqBo= User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 5.1; rv:8.0) Gecko/20111105 Thunderbird/8.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:208996 Am 07.06.2016 08:51, schrieb Eric Bruecklmeier: >> Der VDI hat (wie allen übrigen Beteiligten: Regierung, Staat, Hochschule >> ...) kein Mitsprachrecht bei der jeweiligen Prüfung oder bei der >> Zulassung zu dieser, da dies ein exklusives Recht der Prüfungskommission >> ist. > > Oh mei oh mei - es ging in der Diskussion nicht um akademische Grade > (was soll übrigens ein akademischer Titel sein?). Es ging um die > geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur". Und da entscheidet die > Hochschule genau gar nichts! Im entsprechenden Gesetz steht unter > welcher Voraussetzung die Berufsbezeichnung geführt werden darf, diese > Voraussetzung kann an einer Hochschule erworben werden, muß aber nicht. > Die Hochschule vergibt jedoch in keinem Fall die Berufsbezeichnung, > genau so wie z.B. die Berufsbezeichnung "Arzt" nicht von der Hochschule, > sondern dem zuständigen Regierungspräsidium vergeben wird. 'Diplom-Ingenieur' ist aber ein akademischer Titel und keine Berufsbezeichnung. Und dieser wird von der Hochschule verliehen und nicht von einer Regierungsstelle oder sonstigen Behörde. Das weiß ich, da ich eine Urkunde besitze, womit die TU-Berlin mir genau diesen Titel verliehen hat. Einen Beruf 'Ingenieur' oder eine entsprechend bezeichnete Tätigkeit gibt es überhaupt nicht nicht in Deutschen Sprachraum. Das ist mit dem ähnlich klingenden angelsächsischen 'Engineer' anders. Im Deutschen bezeichnet man mit 'Ingenieur' den Titel, welche die Hochschule vergibt. Leider haben wir diesen US Schwachsinn namens bachelor/master bei uns auch eingeführt, weswegen sich zunehmend die Bezugssysteme verwischen und wir denken, der kranken Unsinn des US-Bildungssystems wäre irgendwo rechtens. Jedenfalls ist 'Dipl.Ing.' ein akademischer Grad und kein Beruf. Ingenieur als 'geschützte Berufsbezeichnung' ist mir im übrigen auch neu, da es der Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl gibt. Von diesem Grundsatz wird nur in wenigen Fällen abgewichen, wo es anderweitig zu Sicherheitsrisiken käme. Und das Gesundheitswesen gehört eben dazu. Was NICHT mit diesem Grundsatz vereinbar ist, daß sind z.B. die Privilegien der Steuerberater und deren 'Recht', sich Konkurrenz per Prüfung fernzuhalten. Das Steuerberatungsgesetz verstößt imho gegen die Verfassung und gehört daher revidiert, zumindest in der Frage, wer eigentlich die Zulassung zum Beruf des Steuerberaters erteilt. Keinesfalls zulässig ist die Prüfung durch Verbände der Steuerberater, da diese ja Partei sind und naturgemäß Konkurrenz abwehren wollen. Und analog dürfen keinesfalls Verbände wie der VDI über die Zulassung zu entsprechende Berufe (mit-) entscheiden. TH