Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hanno Foest Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?Q?Re:_Lesetip_f=c3=bcr_Holger?= Date: Sun, 14 Feb 2016 19:45:04 +0100 Lines: 22 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=windows-1252; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net l6Qi83oK56qjy8mPumpdvw3ZeedtBKHcPIYcvwDGCebC2uIy+o Cancel-Lock: sha1:mItZ4kEMdkCKp5DewTPh6REaIoE= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:38.0) Gecko/20100101 Thunderbird/38.5.1 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:202158 Am 13.02.2016 um 21:24 schrieb Wolfgang: > Der "normale" Kunde, der ein Gerät kauft, das nach 7 Monaten nichts mehr > tut, muss beweisen, dass der Fehler, der zum Ausfall des Gerätes führte, > bereits beim Kauf vorhanden war. Hat sich bei mir in der Praxis noch nicht als Problem herausgestellt. Händler tauschen idR innerhalb der 2 Jahre problemlos um. Vgl. auch https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast "Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte." Hanno