Path: csiph.com!news.swapon.de!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hanno Foest Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Funksteckdose Date: Thu, 10 Sep 2015 00:55:15 +0200 Lines: 21 Message-ID: References: <20150816005648.08b3d796@Achmuehle.WOR> <20150816213412.253510e5@Achmuehle.WOR> <20150818013403.17d2b977@Achmuehle.WOR> <20150908213719.555eb727@Achmuehle.WOR> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net gZ4mw+fq8w/PuL4h1FB3PgS3wAGYDWaPruuoIE1vDpLrD5XGIo Cancel-Lock: sha1:OkFOovLSY3ebAFdDcAe4h4TKyfI= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:38.0) Gecko/20100101 Thunderbird/38.2.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:191974 Am 09.09.2015 um 19:22 schrieb Wolfgang: > Völlig richtig! Ergänzend könnte man noch sagen, dass Gewährleistung > nach Gesetz nur bedeutet, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes > einwandfrei war. Der Käufer hat 2 Jahre Zeit, das zu überprüfen. Sollte > sich innerhalb der ersten 6 Monate herausstellen, dass das nicht der > Fall ist, steht es dem Verkäufer frei, das Gegenteil zu behaupten und > das dann im Streitfall zu beweisen. Nach diesen 6 Monaten ändert sich > nichts bis zum Ablauf der 2 Jahre, ausser, das in dieser Zeit der Käufer > beweisen müsste, das die Sache bereits zum Zeitpunkt des Kaufes > fehlerhaft war. Das könnten Materialfehler, Montagefehler oder auch > Konstruktionsfehler sein. > > Hab ich das so richtig verstanden? Soweit ich weiß, ja. Und das mit der Beweislastumkehr ist auch nicht ganz so eng zu sehen. Siehe 2. Absatz von https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast Hanno