Path: csiph.com!aioe.org!news.swapon.de!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Thomas Heger Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?B?UmU6IElzdCBTbWFydCBNZXRlcmluZyAoaW50ZWxsaWdlbnQgIGUgZWw=?= =?UTF-8?B?ZWt0cm9uaXNjaGUgU3Ryb216w6RobGVyKSBpbiBEZXV0c2NobCBhbmQgIHNjaG8=?= =?UTF-8?B?biBlaW4gVGhlbWEgZGFzIHZlcnVuc2ljaGVydD8=?= Date: Tue, 23 Jun 2015 05:15:06 +0200 Lines: 60 Message-ID: References: <201506091836.a40935@b.maus.de> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net u7EXA7TotvMTK+ZPcGIW2g8YbC9+SaZqPmvhVYqUIH9aKMjh57 Cancel-Lock: sha1:Csg++sfCDTWHKQxQ/IBAK2KAB7g= User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 5.1; rv:8.0) Gecko/20111105 Thunderbird/8.0 In-Reply-To: Xref: aioe.org de.sci.electronics:187644 Am 22.06.2015 19:00, schrieb Rupert Haselbeck: >>> Bauten auf fremdem Land sind aber 'Zubehör' zu dem Grundstück und daher >>> ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Anlage. >> >> Nein. >> >>> Die EVUs >>> haben Nutzungsrechte, aber natürlich nicht das Eigentum am Straßenland. >> >> Das ist eigentum der gemeinde, welches sie aber nicht verkaufen kann. >> Folglich> sondereigentum > > Nein. Sondereigentum ist eine völlig andere Baustelle. Und natürlich könnten > die Gemeinden ihre Straßen verkaufen - sie dürfen das bloss nicht, weil es > ihren Aufgaben widersprechen würde > >>> Also geht der Bau von Leitungsnetzen über Straßenland nur unter Regie >>> der Kommunen, da denen die Straßen gehören. Das impliziert automatisch >>> ein Monopol, da es eben in jeder Stadt nur eine Stadt gibt, der das >>> Straßenland gehört. >> >> Im gegensatz zu den angelsächischen länder, hat deutschland eine lange >> tradition gemeinschaftlich genutztem eigentums. Siehe Allmende. Die >> Allmende wurde abgeschafft, weil die preußische Verwaltungsreform kein >> gemeischaftlich genutztes eigentum vorsah. Es ging überhaupt nicht um das Nutzungsrecht, sondern um das Eigentum an den Stromleitungen. Im Deutschen Recht ist ein bestimmter Teil der Erdoberfläche ein Grundstück und daran hat irgendwer Eigentum. Das Land einer Gemeinde gehört dieser und ist daher Eigentum der Gemeinde. Aber auch der Bund oder z.B. die Länder können Eigentümer von Grundstücken sein. Die Straßen gehören idR zum Gemeindeland, sind also Eigentum der jeweiligen Kommune. Die EVUs dürfen dort nun Leitungen verlegen. Dadurch werden diese Leitungen Bauwerke und Bauwerke gehören zum 'Zubehör' des Grundstücks, weswegen die Leitungen eigentlich auch Eigentum der Gemeinde wären. Das Nutzungsrecht ist ein vom Eigentum unabhängiges Recht, steht aber normalerweise dem Eigentümer zu. Allerdings würde ich vermuten, daß die EVUs das Nutzungsrecht an deren Leitungen exklusiv besitzen. Bei 'Allmende' liegt der umgekehrte Fall vor, nämlich kommunales Eigentum und das Recht auf allgemeine Nutzung. Das wird man bei den Stromleitungen aber nicht vermuten, sondern die EVUs nutzen die exklusiv. Logischerweise werden die Kommunen die Leitungen auch nicht verkaufen können, da die EVUs ja daran Nutzungsrechte haben. Aber Eigentumsrechte hätten sie daran schon, da Bauwerke Zubehör zum Grundstück sind. TH