Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Arno Welzel Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: OT: Problem mit SPAM Date: Mon, 28 Sep 2015 11:34:36 +0200 Lines: 44 Message-ID: <560909AC.8070309@arnowelzel.de> References: <201509210145.a58737@b.maus.de> <560532A0.4050107@arnowelzel.de> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net XPsMhOBoGOgCdIwBep0a/wyUPaecv/nTWXS9NBO31amnK137t6 Cancel-Lock: sha1:HY2yMjXubKJmDVmP2tSDEMdTFnE= X-Enigmail-Draft-Status: N1110 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:193059 Am 2015-09-25 um 21:00 schrieb Rupert Haselbeck: > Arno Welzel schrieb: > >> Die E-Mail-Adressen von Empfängern sind nicht unbedingt öffentlich >> einsehbar und daher auch Dritten gegenüber nicht ungefragt offen zu >> legen, nur weil sie ebenfalls Empfänger eines Rundschreibens sind. > > Nur weil sie nicht öffentlich einsehbar sind, heisst das noch nicht, dass > irgendwelche "datenschutzrechtliche" Probleme auftreten müssten Personenbezogene Daten sind immer schutzwürdig und E-Mail-Adressen sind zweifellos solche Daten. Diese gegen die Einwilligung der betroffenen Personen Dritten zugänglich zu machen, kann als Verstoß gegen das BDSG gesehen werden. >> Das gilt zwar immer - aber wenn $Firma sowas macht, ist der Ärger u.U. >> größer als wenn eine Privatperson "nur" im Freundeskreis Sachen >> herumschickt und allen Beteiligten die Adressen aller Anderen im Cc >> offenlegt. > > Es ist rechtlich ein ziemlich großer Unterschied zwischen einem Verhalten, > welches unhöflich und/oder dumm sein mag und einem Verhalten, welches > strafbar ist. Dazwischen gibt es dann auch noch eine ganze Menge weiterer > Möglichkeiten. Auch Fahrlässigkeit schützt nicht vor Strafe. > Aus diesem Grund fehlt wohl auch bisher die Antwort auf die Frage, wieso es > "mächtig Ärger" aus datenschutzrechtlicher Seite geben sollte. Nach welcher > gesetzlichen Vorschrift das denn so sein sollte, braucht man da wohl nicht > mehr zu fragen... Denbkar wäre eine Anzeige wegen Verstoß gegen des BDSG. Und ich habe selbst schon Fälle erlebt, wo selbst firmenintern zugängliche Adressverzeichnisse zu juristischen Konsequenzen geführt haben, weil auch nicht berechtigte Personen diese Verzeichnisse einsehen konnten. -- Arno Welzel http://arnowelzel.de http://de-rec-fahrrad.de http://fahrradzukunft.de