Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Thomas Heger Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Der elektrische Magnetismus Date: Sat, 14 Dec 2024 09:38:38 +0100 Lines: 92 Message-ID: References: <674345D5.DFDB3FF2@hrz.tu-chemnitz.de> <3r0c1l-c46.ln1@news.martinen.de> <67435F42.E77BC706@hrz.tu-chemnitz.de> <80ac1l-1kc.ln1@news.martinen.de> <674B2DFE.C5A49E90@hrz.tu-chemnitz.de> <674B81A4.A29170B9@Berger-Odenthal.De> <674C8E36.27427E3C@Berger-Odenthal.De> <6755B7EB.5BF4A11F@hrz.tu-chemnitz.de> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net 690hqn/sWxXlgeoY2+N0ogWCMb6lgMpgdV22nkyXZT7yqOQMuO Cancel-Lock: sha1:YcqwfdA19pSzg5KLKnBj1GOP1Zc= sha256:Rwt9z7sU5ck5enFpMXgTQXDjpSQOexfn1+CkdBiSRh4= User-Agent: Mozilla Thunderbird Content-Language: de-DE In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:358176 Am Donnerstag000012, 12.12.2024 um 09:41 schrieb Detlef Sax: > On Thu, 12 Dec 2024 07:47:48 +0100, Thomas Heger wrote: >> Am Dienstag000010, 10.12.2024 um 11:59 schrieb Detlef Sax: >> >>>>>> Es gibt durchaus Religionen, wo keine Jungfrauen drin vorkommen. >>>>>> >>>>>> TH >>>>> >>>>> Aber Vorsicht: Es gibt auch Jungfrauen die religiös sind. >>>> >>>> Ja schon... >>>> >>>> Allerdings wollte ich darauf hinweisen, dass Religionsfreiheit nun mal >>>> das Recht umfaßt, sich etwas auszussuchen, wogegen man keine Einwende hat. >>> >>> Nur weil man eine gesetzlich gesicherte freie Religionsausübung durch >>> Gesetz (Art. 4 GG) hat heißt ja nicht das du sie dir nicht erstmal >>> erstreiten must. Der soziale Druck lässt durch ein Gesetz nicht nach. >> >> Die Religionsfreiheit hat mit sozialem Druck nichts zu tun, sondern >> bezieht sich nur auf die Rechte einzelner Individuen. >> >> Diese Individuen dürfen sich durchaus über jede Art von sozialem Druck >> hinwegsetzen, wenn sie das möchten. > > Was ich sagen möchte ist, das Freiheiten die man sich nimmt manchmal > etwas mehr kosten als vermutet. Klar doch, es gibt durchaus Religionen, Sekten und Kulte, welche sich über das Grundgesetz hinwegsetzen und Sanktionen gegen 'Renegaten' verhängen, obgleich das verboten ist. Norm und Realität sind also nicht deckungsgleich. Darüber wundert sich aber auch keiner. >>> >>> Menschen werden in Religionen hineingeboren oder hineingelockt oder >>> hineingepresst. >> >> >> Die Glaubensgemeinschaften dürfen daher keine Sanktionen gegen die >> Personen verhängen, die die Gemeinschaft verlassen, außer der, das diese >> Personen eben nicht mehr dazu gehören. > > Es gibt Menschen die kümmern sich nicht um "dürfen". > Die hauen dir das Leben kurz und klein weil sie z.B. einen eigenen > Heilsplan für dich persönlich entwickelt haben. Friss oder stirb. Klaro, sowas soll es auch geben. Aber hierbei werden andere Paragraphen des gleichen Grundgesetzes verletzt, weswegen sowas ebenfalls illegal wäre. >> Die Religionsfreiheit beinhaltet also speziell das Recht, eine derartige >> Gemeinschaft zu verlassen. Und diese Gemeinschaften haben die >> Austrittswilligen ziehen zu lassen und dürfen keine Sanktionen gegen sie >> verhängen. > > In der Theorie sicher. Das Grundgesetz ist ein unmittelbar bindendes Gesetz und fungiert hierzulande als Verfassung. Die Regelungen des GG sind aber (im Gegensatz zu anderen Verfassungen auf der Welt) nicht nur theoretischer Natur. Statt also theoretisch wünschbare Zustände zu beschreiben normiert das Grundgesetz formales Recht, welches unmittelbare Wirkung entfaltet und von allen Beamten und allen Richtern beachtet werden muß. Darüber setzen sich natürlich trotzdem Leute hinweg, tun das aber außerhalb des gesetzlich zulässigen Bereichs. Mit anderen Worten: es ist bei allen Glaubensgemeinschaften illegal, wenn diese Sanktionen gegen Leute verhängen, die austreten. Insbesondere folgt daraus auch, dass es keiner Erlaubnis bedarf durch die Glaubensgemeinschaft selber. Es reicht, wenn man den Austritt verkündet und zwar bei sämtlichen Glaubensgemeinschaften, Sekten und Kulten. Sanktionen zu verhängen oder die ehemaligen Mitglieder wieder zum Eintritt zu zwingen, das wäre demnach eine Straftat. TH ...