Path: csiph.com!news.mixmin.net!news2.arglkargh.de!news.karotte.org!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Thomas Heger Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: =?UTF-8?B?V8Okcm1lcHVtcGVuLVN1YndhaG5zaW5uOiBLw6RsdGVtaXR0ZWw=?= Date: Tue, 05 Dec 2023 09:55:38 +0100 Lines: 36 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net fTWsaP9e6PTroabwZCFAgAcEIbkpBM7Ne/XPrwaH/uq1oxQsVy Cancel-Lock: sha1:IQ2fBlpcsXtztLyOUzbSFQendjY= sha256:MmQRAIC9rvtOFJ+hmfRhxw+0hetlAiNO5X5BiPTtdYg= User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.0; WOW64; rv:31.0) Gecko/20100101 Thunderbird/31.4.0 In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:346871 Am 04.12.2023 um 16:09 schrieb Markus Loch: ... > Das Verbot von Propan als Kältemittel erinnert, wenn nicht gemahnt, > an die Schwierigkeiten der Entwicklung und Einführung von > Brennwertkesseln, die jahrelang vom Staat und einem willfährigen TÜV > gegängelt wurden, bis die Patente hier in die Schweiz verkauft wurden. > > Mir erinnerlich ist eine Sendung Ende der 80er Jahre ("Report" oder so, > war der Name), wo der Erfinder seine Anlage dem TÜV vorstellt mit dem > Ziel ein Zulassung in Deutschland zu erhalten. Die Kamera der "Report" > Sendung war dabei. > > Die Prüfer vom TÜV kreideten dem Entwickler zu geringen Abstand von > Leitungen auf einer Platine an, nachdem sie sonst nichts zum Beanstanden > gefunden hatten. Dieser gab entnervt auf und unterschrieb den Vertrag > der Schweizer, vor laufender Kamera. > > Heute ist das Verfahren Standard, auch in Deutschland. Aber wie schafft die Schweiz es, dass Deutsche TÜV-Prüfer Anlagen solange verbieten, bis der Erfinder der Anlage sein Patent an ein Schweizer Unternehmen verkauft hat? Und wie erfahren die TÜV-Leute vom Verbot der Anlage durch die Schweiz und später vom Verkauf des Patentes (also der Aufhebung des Verbots)? Und wäre es nicht strafbar, wenn man Beamte in derartiger Weise beeinflußt und ist es für die Beamte nicht strafbar, wenn sie Anweisungen aus dem Ausland annehmen? Zwar sind TÜV-Prüfer wohl keine Beamte, müssen aber genauso handeln als wären sie das. TH