Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Hans-Peter Diettrich Newsgroups: de.sci.electronics Subject: =?UTF-8?Q?Re=3a_Schie=c3=9f=c3=bcbung_mit_18_Puma_-_alle_18_dadurch?= =?UTF-8?Q?_Totalausfall?= Date: Mon, 26 Dec 2022 15:30:01 +0100 Lines: 22 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8; format=flowed Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net gWUe1M1Bl9wdrhnyfLnQkwfObt1fCvwJUa+/kFWH3eFaoITuCY Cancel-Lock: sha1:ruYZouaSaXaQ4H1a5K0UUYRNrSQ= User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:102.0) Gecko/20100101 Thunderbird/102.4.2 Content-Language: de-DE In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:330898 On 12/25/22 21:41, Arno Welzel wrote: > Der Gesetzgeber hat aber nicht gefordert, dass die Werte nur auf dem > Prüfstand einzuhalten sind, sondern generell. Es wurde lediglich > akzeptiert, dass ein Nachweis auf dem Prüfstand als Beleg ausreicht. Unter der Annahme, daß der Prüfstand eine wiederholbare Prüfung unter typischer Belastung erlaubt. Im Straßenverkehr ist Wiederholbarkeit nicht gegeben. > Als > dann aber bekannt wurde, dass Hersteller hier betrogen haben, mussten > sie ihre Fahrzeug auch anpassen und die Tatsache, dass die Werte auf der > Straße andere sind, als auf dem Prüfstand, war eben *nicht* zulässig. Nach dem Buchstaben *war* Beschiß zulässig (nicht verboten), und nur darauf kommt es bei Verträgen an. >man Vertragsfreiheit >man sittenwidrig DoDi