Path: csiph.com!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Arno Welzel Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: PC-Knopfzelle (ONtopic) Date: Fri, 19 Feb 2021 10:16:22 +0100 Lines: 46 Message-ID: References: Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit X-Trace: individual.net lU2zPMIEB4z5V1otKsaUyAMqcABR3Fer0gNN1Oc24PK26O55z7 Cancel-Lock: sha1:JFMrY48BQjENtF4Qu8h3Tqu8YSg= In-Reply-To: Xref: csiph.com de.sci.electronics:300356 Sebastian Suchanek: > Am 18.02.2021 um 17:07 schrieb Arno Welzel: >> Sebastian Suchanek: >> >>> Am 18.02.2021 um 16:05 schrieb Arno Welzel: >>>> [...] >>>> Das Arbeitszeitgesetz verbietet nicht, dass jemand freiwillig mehr als >>>> 40 Stunden pro Woche arbeitet, indem er mehrere Tätigkeiten ausübt - >>> >>> Das... >>> >>>> das gilt nur für die Tätigkeit für *einen* Arbeitgeber. >>> >>> ...ist flahcs. >>> >>> §2 (1) ArbZG: >>> >>> | Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum >>> | Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren >>> | Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. [...] >> >> Und welche Strafe droht einem Arbeitnehmer, wenn er bei einem >> Arbeitgeber 30 Stunden pro Woche arbeitet und freiwillig nochmal 20 >> Stunden bei einem anderen Arbeitgeber? > > Keine, die ich kennen würde. > >> Oder darf der zweite Arbeitgeber >> jemanden nicht mehr als 10 Stunden pro Woche beschäftigen, wenn der >> Arbeitnehmer bereits 30 Stunde pro Woche woanders tätig ist? > > Doch: 30 + 10 = 40 = 8 * 5 > Das passt also ganz legal in fünf Arbeitstage mit je acht Stunden. Ich sagte - *mehr* als 10 Stunden pro Woche, wenn der Arbeitnehmer schon woanders 30 Stunden pro Woche tätig ist. Also 10 Stunden als Obergrenze. Muss der Arbeitgeber dann fragen, ob die Person schon andere Tätigkeiten ausübt, bevor ein Anstellung angeboten wird um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer möglicherweise mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet? -- Arno Welzel https://arnowelzel.de