Path: csiph.com!news.samoylyk.net!fu-berlin.de!uni-berlin.de!individual.net!not-for-mail From: Volker Bartheld Newsgroups: de.sci.electronics Subject: Re: Kellerlampe + Balkon-Steckdose: spezielle Probleme Date: Fri, 26 Apr 2024 20:07:05 +0200 Lines: 88 Message-ID: <35154e25893e2bfa1c10e4b437db1efe156bbcdc.camel@bartheld.net> References: <9964ef4dc031570273f8d767d7487f6201b9992f.camel@bartheld.net> <2ofh2jpi9ftgsdsgbs0nidd21h9f2mglqn@4ax.com> <0d886754f5532f13966a54af299348dd076bc4db.camel@bartheld.net> Mime-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset="UTF-8" Content-Transfer-Encoding: quoted-printable X-Trace: individual.net gTO0ZtJMjYa11Pc9hA1ZtwNb3Yrq7AzIaZJIoT4N1kVjKPKVOa Cancel-Lock: sha1:V+O5O1hY3NtDLZ9VY+qeuQ6fd2M= sha256:jzUJBr38yAnCQh1yHkSoLB+6CAIIzIG32RC5wbm9MdQ= In-Reply-To: User-Agent: Evolution 3.44.4-0ubuntu2 Xref: csiph.com de.sci.electronics:350612 On Fri, 2024-04-26 at 11:09 +0200, Bernd Laengerich wrote: > Am 25.04.2024 um 18:06 schrieb Volker Bartheld: > > Ist Bier nicht Grundnahrungsmittel und eine Ma=C3=9F ein ordentliches F= r=C3=BChst=C3=BCck? > Ja, aber man hat noch nichts getrunken! Stimmt. Da halten wir es wie der degenerierte Bauernsch=C3=A4del Beckstein.= .. https://www.spiegel.de/auto/aktuell/alkohol-am-steuer-beckstein-findet-zwei= -mass-bier-vertretbar-a-578446.html ... und zischen einfach noch eine Ma=C3=9F hinterher. Hat eigentlich schon mal jemand die Cannabis-Presse durchforstet und CTRL-H ("Cannabis", "Bier") versucht? Das kommt in Bayern echt gut. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-cannabis-verbot-volksfeste-b= iergaerten-oktoberfest-100.html Die Teil-Legalisierung von Bier konnte Bayern nicht stoppen. Als Reaktion s= etzt das Kabinett nun Verbote in Cannabisg=C3=A4rten, Volksfesten und anderen = =C3=B6ffentlichen Bereichen durch. Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Biertrinken auf Volksfesten und in Cannabisg=C3=A4rten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in M=C3= =BCnchen. Das hat das Kabinett am Dienstag in M=C3=BCnchen beschlossen, es setzt damit entsprechende Pl=C3=A4ne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die M=C3=B6glichkeit bekommen, den Konsum von Bier in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freib=C3=A4dern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach d= er Kabinettssitzung in M=C3=BCnchen mit. Sie sagte: "Unser Ziel ist es, den Bierkonsum in der =C3=96ffentlichkeit zu begrenzen.= Das ist wichtig f=C3=BCr den Gesundheitsschutz - und ganz besonders f=C3=BCr den Ki= nder- und Jugendschutz. Damit schaffe man "klare Verh=C3=A4ltnisse trotz eines v=C3=B6llig vermurks= ten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Bie= r zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nic= ht verhindern k=C3=B6nnen. Unter anderem wird in Bayern aber nun das Biertrinken auf Volksfesten, alle= n voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gel=C3=A4nde. Ziel= sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die f=C3=BCr Veranstalter un= d Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach. Laut Reinheitsgebot des Bundes ist das Biertrinken unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderj=C3=A4hrigen verboten - was faktisch sch= on ein Verbot f=C3=BCr Volksfeste zumindest tags=C3=BCber bedeutet, weil sich dort= regelm=C3=A4=C3=9Fig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungsl=C3=BCcke beklagt. Au=C3=9Ferdem sollen Bierprodukte in Bayern grunds=C3=A4tzlich vom gesetzli= chen Alkoholverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenr=C3=A4umen unter anderem= von =C3=B6ffentlichen Geb=C3=A4uden, Gastst=C3=A4tten und Kultur- und Freizeite= inrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Biertrinken sogar in ausgewiesenen Kneipenr=C3=A4umen und Alkoholikerbereichen verbieten - und vor allem auch = in Au=C3=9Fenbereichen von Gastst=C3=A4tten und Caf=C3=A9s sowie in Cannabisg= =C3=A4rten. Das Verbot soll neben dem Versch=C3=BCtten auch f=C3=BCr Schnupfen und Inje= ktion von Alkoholika gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit f=C3=BCr Gastwir= te und Cannabisgartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien v=C3=B6ll= ig unzureichend und nicht praxistauglich. Volker